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SRVP (Fach) / 3. Umweltbelange in der Bauleitplanung (Lektion)

Umweltbelange in der Bauleitplanung

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  • In welcher Geltungsbereich ist die Landschaftplanung ? Definieren Sie Landschaftsplanung. Geltungsbereich im baulichen „Außenbereich“ des Bauplanungsrechts Schutz, Pflege und Entwicklung von Landschaft/Natur
  • In welchen Geltungsbereich ist die Bauleitplanung ? Definieren Sie Bauleitplanung. im „Innenbereich“ Bedürfnisse der Natur/Landschaft werden in Betracht gezogen
  • Was ist die Grünordnungsplan und welchen Bezug hat Sie zum Bebauungsplan ? -          Räumlich begrenzter Landschaftsplan im Innenbereich -          Ökologische Grundlage für den B-Plan
  • Nennen sie vier Schützgütern. Boden, Wasser, Klima, Luft
  • Definieren Sie Umweltprüfung -          Umweltauswirkungen werden in einem Verfahren ermittelt, beschrieben und bewertet -          Erfasst nur konkrete Folgen des individuellen Plans
  • Beschreiben Sie den Ablauf der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung 1.      Feststellung des Eingriffs 2.      Prüfung der Vermeidbarkeit 3.      Prüfung der Minimierung 4.      Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen 5.      Festlegung von Ersatzmaßnahmen
  • Was sind die Pflichten des Vorhabenträgers(Ausgleich) ? 1.      Maßnahmen zum Ausgleich 2.      Gemeinde soll auf Kosten des Vorhabenträger den Ausgleich durchführen
  • Beschreiben Sie Landschaftspläne und Grünordnungspläne. 1.      Örtliche Ebene werden in Grünordnungsplan dargestellt: Gebiete der Gemeinden, Teile eines Gemeindegebietes 2.      Landschaftspläne pflicht, Grünordnungspläne optimal 3.      Teile der Landschaftsplänen können als Darstellungen oder Festsetzungen in die Bauleitpläne aufgenommen werden 4.      Landesrecht für beide
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