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SRVP (Fach) / 3. Umweltbelange in der Bauleitplanung (Lektion)
Umweltbelange in der Bauleitplanung
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- In welcher Geltungsbereich ist die Landschaftplanung ? Definieren Sie Landschaftsplanung. Geltungsbereich im baulichen „Außenbereich“ des Bauplanungsrechts Schutz, Pflege und Entwicklung von Landschaft/Natur
- In welchen Geltungsbereich ist die Bauleitplanung ? Definieren Sie Bauleitplanung. im „Innenbereich“ Bedürfnisse der Natur/Landschaft werden in Betracht gezogen
- Was ist die Grünordnungsplan und welchen Bezug hat Sie zum Bebauungsplan ? - Räumlich begrenzter Landschaftsplan im Innenbereich - Ökologische Grundlage für den B-Plan
- Nennen sie vier Schützgütern. Boden, Wasser, Klima, Luft
- Definieren Sie Umweltprüfung - Umweltauswirkungen werden in einem Verfahren ermittelt, beschrieben und bewertet - Erfasst nur konkrete Folgen des individuellen Plans
- Beschreiben Sie den Ablauf der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung 1. Feststellung des Eingriffs 2. Prüfung der Vermeidbarkeit 3. Prüfung der Minimierung 4. Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen 5. Festlegung von Ersatzmaßnahmen
- Was sind die Pflichten des Vorhabenträgers(Ausgleich) ? 1. Maßnahmen zum Ausgleich 2. Gemeinde soll auf Kosten des Vorhabenträger den Ausgleich durchführen
- Beschreiben Sie Landschaftspläne und Grünordnungspläne. 1. Örtliche Ebene werden in Grünordnungsplan dargestellt: Gebiete der Gemeinden, Teile eines Gemeindegebietes 2. Landschaftspläne pflicht, Grünordnungspläne optimal 3. Teile der Landschaftsplänen können als Darstellungen oder Festsetzungen in die Bauleitpläne aufgenommen werden 4. Landesrecht für beide
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