8
Bürgerliches Recht (Fach) / Grundlagen (Lektion)
- Was ist Recht? - Normen, die menschl. Zusammenleben regeln - an Gerechtigkeit orientiert - mit Hilfe staatlichen Zwangs durchsetzbar sind - "soziale Spielregeln" (Regeln die Tun und Unterlassen im menschl. Zusammenleben fordern) - Orientierung an Werteordnung - Gebote & Verbote
- Abgrenzung gegen ... Macht (Rechtspositivismus) Gerechtigkeit (subj. Rechtsempfinden) Sitte (Bräuche & Gewohnheiten) z.B. nicht nackt rumlaufen Sittlichkeit (Sozialmoral) z.B. Notlüge
- 3 Bereiche der Gewaltenteilung Exekutive: vollziehende Gewalt (Regierung) Legislative: gesetzgebende Gewalt (Parlament) Judikative: rechtssprechende Gewalt (Gerichte)
- Rangfolge von Rechtsnormen nach Gesetzgeber Gemeinschaftsrecht (primär/sekundär) (z.B. Europarecht) Bundesrecht (z.B. BGB) Landesrecht (z.B. Bayerische Verfassung)
- 3 Rechtsgebiete Zivilrecht --> Prinzip der Gleichordnung Öffentliches Recht --> Prinzip der Ober-/Unterordnung Strafrecht --> Prinzip der Ober-/Unterordnung
- Entstehung von Rechtsnormen - Ausdrückliche Rechtssetzung durch die hierfür zuständigen Organe einer Gemeinschaft (gesetztes Recht) - Stillschweigende und dauernde Beachtung (Gewohnheitsrecht) - Richterliche Rechtsfortbildung - Rechtsnormen werden hier NICHT geschaffen!
- Strukturprinzipien des BGB - Privatautonomie - Sozialer Ausgleich - Vertrauensschutz - Mittelbare Geltung der Grundrechte
- Was ist eine Anspruchsgrundlage? - Eine Norm, die einer Person das subjektive Recht gibt, von einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen zu fordern. - Ausgangspunkt für die Prüfung eines Anspruchs - konkreter Paragraph, Absatz (genau zitiern!)
Anzeige