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USt (Fach) / Klausur 2008 (Lektion)

Gebäude

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  • Kauf Haus zu 12% als Arbeitszimmer, sonst als Privathaus Erwerb von privat, daher kein VSt-Abzug möglich durch Vornahme d. ant. VSt-Abzugs für Arbeitszimmer, ist dieser Teil d. UN-Vermögen zugeordnet wg. Zuordnung d. privaten Räume zum nicht-un-Bereich wird dieser Teil als separater Gegenstand angesehen, der nicht für das UN bezogen wird bei allen Eingangsleistungen (z.B. Notar) Aufteilung d. VSt gem 15 (1) Nr1 ausl. Architekt => 13b Empfänger ist Stschuldner => gilt auch für nicht-un-Bereich gem 13b (5) S6 VSt-Berichtigung , da Arbeitszimmer nun ausschließlich für Ausschlussumsätze genutzt wird => jede einzelne Leistung hin (z.B. Notar, Architekt usw) auf 44 UStDV hin prüfen Besonderheit Architekt u. BauUN: Fall d. 15a (1), Beginn... Jahresdurchschnitt im Vergleich zu vorherigem Abzug d. VSt bei einzelnen Leistungen