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Steuerrecht 1 (Fach) / Grundsätze Ordnungsmäßiger Buchführung (Lektion)

Steuerrecht 1

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  • Was verstehen Sie unter den GoB? Allgemein Anerkannte Regeln - über die Führung von Handelsbüchern (Dokumentation) - die Erstellung des JA (Rechenschaftslegung)
  • Von wem sind die GoB zu beachten? Einzeljahresabschluss §238 (1) HGB §243 (1) HGB  Jeder Kaufmann §264 (2) HGB - Ergänzende Vorschriften für KapG Steuerbilanz § 5 (1) S.1 EStG - Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind Bücher zu führen. Konzernabschluss §297 (2) S.2 HGB
  • Nennen und charakterisieren Sie drei GoB unter Angabe der HR Rechtsgrundlage Grundsatz ordnungsmäßiger Dokumentation §238 (1) HGB  §239 HGB - Sicherung und Aufzeichnung buchführungspflichtiger Geschäftsvorfälle Grundsatz ordnungsmäßiger Inventur § 240 (1) (2)   §241 HGB - Regeln über die Durchführung der Inventur und der Dokumentation der Ergebnisse Grundsätze ordnungsmäßiger Rechenschaft - Klarheit §243, §246 (2) HGB - Vollständigkeit §246 (1) HGB - Einzelbewertung §252 (1) Nr. 3 HGB - Vorsichtsprinzip § 252 (1) Nr. 4 HGB  - Stetigkeit §252 (1) Nr. 6 HGB = Regeln über Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis