2
Steuerrecht 1 (Fach) / Maßgeblichkeit (Lektion)
Steuerrecht 1
Diese Lektion wurde von loco92 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Stellen Sie die geltenden Regelungen zur Mabgeblichkeit und zur Umkehrmaßgeblichkeit anhand eines selbst gewählten Beispiels dar Kodifiziert in § 5 (1) S.1 EStG -> Bindung der sterrechtlichen Gewinnermittlung an den handelsrechtlichen JA Beachtung des Bewertungsvorbehaltes § 5 (6) EStG Bilanzierungsgebot Bilanzierungsgebot Bilanzierungsverbot Bilanzierungsverbot Aktivierungswahlrecht Aktivierungsgebot Passivierungswahlrecht Passivierungsverbot Wegfall von Umkehrmaßgeblichkeit § 5 (1) S.2 EStG - Steuerrechtliche Wahlrechte können unabhängig von HR- Regelungen ausgeübt werden
- Erläutern Sie drei Ausnahmen (Beispiele) vom Grundsatz der Maßgeblichkeit Bewertungsverfahren LiFo FiFo HGB: §256 HGB ->Zulässig StR: §6 (1) Nr 2a EStG -> FiFo verboten Selbstgeschaffene Immaterielle Vggs HGB: §248 (2) HGB -> Zulässig -> Wahlrecht StR: §5 (2) EStG -> Verboten Regelungen für drohende Verluste HGB: §249 (1) HGB -> Zulässig StR: §5 (4a) EStG -> Verboten