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Steuerrecht 1 (Fach) / Inventur (Lektion)

Steuerrecht 1

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  • Wer ist nach HGB verpflichtet eine Inventur durchzuführen? §240 (1) (2) HGB - Jeder Kaufmann, für den Schluss eines jeden GJ §140 AO - Wer nach anderen Gesetzen
  • Welche Funktion erfüllt die Inventur im Rahmen des JA? - Dokumentationsfunktion - Ermittlungsfunktion - Korrekturfunktion
  • Skizzieren Sie die Inventurarten und mögliche Erleichterungen Iventurtermin Grundsatz: Stichtagsinventur Erleichterungen: - Ausgeweitete Stichtagsinventur                              - §241 (3) HGB Vor oder Nachverlagerte Inventur                              - §241 (2) HGB Permanente Inventur Art der Inventur Grundsatz: Einzelerfassung und Einzelbewertung Erleichterungen: - Festwert/Gruppenbewertung/Sammelbewertung                              - §256 HGB Bewertungsvereinfachungen Inventurintensität Grundsatz: Vollständige Erfassung Erleichterungen: - §241 (1) HGB Stichprobenerhebung                              - Festwert Inventurverfahren Grundsatz: Körperliche Erfassung Erleichterungen: -  Buch oder Belegmäßige Aufnahme                              - Schätzmethoden