Jus (Fach) / Erbrecht (Lektion)
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Teil des Bürgerlichen Rechts
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- Einantwortung Hoheitlicher Akt nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens, durch den der Erbe nach Abgabe einer Erbantrittserklärung Eigentum an dem ihm zustehenden Vermögenswerten des Nachlasses erlangt -> Besonderheit des österreichischen Rechts
- Erbantrittserklärung Willenserklärung des Erben, dass er den Nachlass annehmen möchte bedingt oder unbedingt möglich
- Devolution Wenn nach dem Gesetz die Unterhaltspflicht nach dem Tod des bisherigen Verpflichteten nun eine andere Person trifft (zB §141: Übergang auf die Großeltern), liegt ein Fall von Devolution vor. Diese unterscheidet sich von der vererbung der Unterhaltspflicht dadurh, dass sie sich nach den Vermögensverhältnissen des nunmehr Verpflichteten richtet.