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Staatsrecht (Fach) / IV Verfassungsprinzipien (Lektion)

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Diese Lektion wurde von wirtschaftsrechlterb1987 erstellt.

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  • 1) Bennen Sie die Verfassungsprinzipien und erläutern Sie diese. Demokratieprinzip: In Art. 20 I GG ist festgelegt, dass die Verfassung der Bundes Republik Deutschland ein demokratischer Staat ist.Demokratie bedeutet, dass träger der Staatsgewalt das Volk ist Art. 20 II GG.    Bundesstaatprinzip: Art. 20 I GG bestimmt, dass die Brd ein Bundesstaat ist. Ein Bundesstaat ist dadurch gekennzeichnet, dass sich mehrere Einzelstaaten dergestalt verbinden, dass sie souveräne Staaten bleibenStaat im = Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt rechtl. Sinne.      Republikprinzip:                    Aus Art. 20 I GG ergibt sich, dass die BRD republikanisch verfasst sein muss, es darf in der BRD keine Monarchie geben.