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Staatsrecht (Fach) / II Grundrechte (Lektion)

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Diese Lektion wurde von wirtschaftsrechlterb1987 erstellt.

Lektion lernen

  • 1) Nennen Sie die klassische Funktion der Grundrechte. Die Abwehrfunktion ist die klassische Funktion der Grundrechte, die geschaffen wurde, um den Bürger vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Belastende Maßnahmen des Staates sind zum Grundrecht des Betroffenen zu messen.
  • 2) Welche weitere Funktion kommt Grundrechten zu? sein Teilnahmefunktion = Einzelner muss an staatlichen Leistungen beteiligt.
  • 4) Kann auch eine GmbH diese klassische Funktion für sich in Anspruch nehmen? Gemäß Art. 19 GG gelten die Grundrechte auch für inländische juristische Personen des Privatrechts, soweit sie ihrem Wesen nach auf sie zuwendbar sind, darunter ist auch die GmbH zu vertreten.
  • 3) Wer wird durch die Grundrechte verpflichtet? Der Staat ist verpflichtet die grundrechtlich normierten Freiheiten und Rechtsgüter des Einzelnen zu akzeptieren und der Bürger kann etwaige Eingriffe abwehren. Art. 1 III GG legt die Bindung an die Grundrechte nur für die drei staatlichen Gewalten. ( Judikative-exekutive-Legislative)
  • 5)Was bedeutet Institutsgarantie im Sinne des Art. 14GG Nach dem Abwehrecht enthält Art. 14 GG auch eine Institutsgarantie: Das Privateigentum als Rechtsinstitut  kann nicht abgeschafft werden und behält stets eine gewisse Bedeutung als zu berücksichtigender Belang. àEs werden objektiv Einrichtungen garantiertà Ehe und Familie Art. 6 I GG                                                                                    à Privatschule                                                                                    à Eigentum Art. 14 I 1GG
  • 6) Können sich auch juristische Personen auf die Grundrechte berufen? Gemäß Art. 19 III GG gelten die Grundrechte auch für inländische juristische Personen des Privatrechts, soweit sie ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind.
  • 7) Gelten Grundrechte auch zwischen Privaten Grundsätzlich geht es bei der Grundrechtsausübung um das Verhältnis Bürger-Staat. Allen  Grundrechten kommt eine mittelbare Drittwirkung zu, weil die Grundrechte für unsere Gesellschaft eine objektive Wertordnung aufstellen und sich damit auf die Rechtsbeziehung Privater auswirken können. Zum Beispiel durch Konkretisierung im einfachen Recht.
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