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Staatsrecht (Fach) / I Gesetzgebungskompetenzen (Lektion)

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Diese Lektion wurde von wirtschaftsrechlterb1987 erstellt.

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  • 1) Wer hat in Deutschland grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz? Art. 70 GG enthält die Grundregel nach der die Gesetzgebungszuständikeit grundsätlich bei den Länder liegt und der Bund nur in dem vom Grundgesetz ausdrücklich genannten Fällen die Gesetzbefugnis hat.
  • 2) Erläutern Sie die Begriffe der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz bedeutet, dass die Länder für die betreffenden Themenbereiche von der Gesetzgebung generell ausgeschlossen sind ( Art.. 71 GG), sofern sie nicht durch ein Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt werden. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz bedeutet gemäß Art. 72 I GG, dass für die betreffenden Bereiche sowohl der Bund als auch die Länder Gesetze erlassen dürfen, wobei die Länderkompetenz unter dem Vorbehalt steht, dass der Bund von seiner Kompetenz keinen Gebrauch gemacht hat.
  • 3) Erläutern Sie den Begriff konkurrierende Gesetzgebung Bedeutet gemäß Art. 72 I GG, dass für die betroffenen Bereiche sowohl der Bund als auch die Länder Gesetze erlassen dürfen, wobei die Länderkompetenz unter dem Vorbehalt steht, dass der Bund von seiner Kompetenz keinen Gebrauch gemacht hat.
  • 4) Erläutern Sie den Begriff der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz Noch keine Antwort am stabo
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