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Staatsrecht (Fach) / Grundrechte (Lektion)

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  • Nennen Sie die klassische Funktion der Grundrechte. Die Abwehrfunktion ist die klassische Funktion der Grundrechte. wurde geschaffen um den Bürger vor staatlichen Eingriffen zu schützen.
  • Welche weitere Funktion kommt Grundrechten zu? Teilhabefunktion = Einzelner muss an staatlichen Leistungen beteiligt sein.
  • Wer wird durch die Grundrechte verpflichtet? Art. 1 III GG legt die Bindung an die Grundrechte nur für die drei staatlichen Gewalten. Judikative Art 92 GG Exekutive Art 83 GG Legislative Art 70 GG
  • Kann auch eine GmbH diese klassische Funktion für sich in Anspruch nehmen? Gemäß Art. 19 III GG  gelten die Grundrechte auch für inländische juristische Personen des Privatrechts, soweit sie ihrem Wesen nach auf sie zuwendbar sind, darunter ist auch die GmbH zu vertreten.
  • Was bedeutet Institutsgarantie im Sinne des Art. 14GG Nach dem Abwehrecht enthält Art. 14 GG auch eine Institutsgarantie: Bedeutet, dass das Rechtsinstitut nicht abgeschafft werden kann. Es werden objektiv Einrichtungen garantiert:      Ehe und Familie Art. 6 I GG                                                                                    Privatschule                                                                                    Eigentum Art. 14 I 1GG
  • Können sich auch juristische Personen auf die Grundrechte berufen? Gemäß Art. 19 III GG gelten die Grundrechte auch für inländische juristische Personen des Privatrechts, soweit sie ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind.
  • Gelten Grundrechte auch zwischen Privaten? Grundsätzlich geht es bei der Grundrechtsausübung um das Verhältnis Bürger-Staat. Allen Grundrechten kommt eine mittelbare Drittwirkung zu, und sich damit auf die Rechtsbeziehung Privater auswirken können. Zum Beispiel durch Konkretisierung im einfachen Recht.
  • Nennen Sie die Funktionen der Grundrechte Abwehrfunktion = Wurde geschaffen um den Bürger vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Teilhabefunktion = Einzelner muss an staatlichen Leistungen beteiligt sein Leistungsfunktion = Es besteht ein Anspruch des Einzelnen auf eine Leistung des Staates
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