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Staatsrecht (Fach) / Grundrechte Allgemein (Lektion)

allgemein

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  • Welche beiden Kategorien von Eingriffen in das Eigentum sind zu unterscheiden? Es sind gemäß Art. 14 I u. II GG (Inhalts-und Schrankenbestimmung)  Art. 14 III GG (Enteignung) zu unterscheiden
  • Ein Grundstücksinhaber muss jährlich eine Grundsteuer bezahlen. Handelt es sich um einen Eingriff in ein Grundrecht? Nicht erfasst von Art. 14 GG wird nach herrschender Meinung das Vermögen als Ganzes, nur wenn der Staat auf eine konkrete Vermögensposition des Einzelnen zugreift.
  • § 475 BGB erklärt für den Verbrauchsgüterkauf bestimmte vertragliche Vereinbarungen für unwirksam. In welches Grundrecht wird hierdurch eingegriffen? Art. 2 I GG umfasst die Vertragsfreiheit im Schutzbereich bezüglich wirtschaftlicher Betätigungen.
  • Erläutern Sie Inhalts und Schrankenbestimmung Liegt bei solchen Rechtsvorschriften vor, die generell und Abstrakt wirken.
  • Erläutern Sie Enteignung Liegt vor, wenn durch eine konkret individuelle Regelung Eigentum ganz oder teilweise  entzogen wird.
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