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General Management (Fach) / Altklausuren (Lektion)
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- Ethisches Verhalten - allgemein 5 Vereinbarkeit von Moral und ökonomischen Zielen gesellschaftlicher Einfluss durch Größe und Globalisierung moralisches Vergehen → große Kollateralschäden Reputationserhöhung durch Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung Unternehmensethik unverzichtbarer Teil der Unternehmensführung
- Ethisches Verhalten - Begründbarkeit 4 ethisch fundierte Handlungen können erklärt werden nicht Ergebnis von Willkür Vernunftethik begründbare Entlassung ist ethisch
- Ethisches Verhalten - Ökonomische Dimensionen 4 zunehmend vernetzte Welt Handlungen haben verschiedenste Wirkungen (ökologisch, sozial, rechtlich) nicht Überlagerung ökonomisch-rationaler Prinzipien, aber ganzheitlich Betrachtung Entlassung aus reinen Profitgründen nicht ethisch
- Ethisches Verhalten - Breite Interessensberücksichtigung 3 alle Interessen von durch Handlungen und Handlungsfolgen Betroffenen nicht nur individuelle, sondern auch soziale Vorzüglichkeitskriterien Textilunternehmen ist für Lieferkette verantwortlich
- Ethisches Verhalten - Langfristiger Wirkungsbezug 2 nicht nur kurzfristige, sondern auch langfristige Wirkungen sind zu berücksichtigen Verwendung endlicher Ressourcen
- 4 Prinzipien ethischen Verhaltens Begründbarkeit Orientierung nicht nur an ökonomischen Dimensionen Breite Interessensberücksichtigung Langfristiger Wirkungsbezug
- Definition Merger Verschmelzung, Vereinigung, Fusion von Unternehmen mindestens ein Unternehmen verliert rechtliche Selbstständigkeit Neubildung oder Aufnahme
- Definition Acquisition jede Form der Beteiligung eines Unternehmens an einem anderen 0,1 bis 100% asymmetrische Interaktionsbeziehung, aber nicht Verlust der rechtlichen Selbstständigkeit
- Abwehrstrategien Zustimmung Hauptversammlung Staffelung der Amtszeiten des Aufsichtsrates Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht Crown-Jewel-Strategie
- Abwehrstrategien Ermessen Manager Wechselseitige Beteiligungen mit befreundeten Unternehmen Pac-Man-Abwehr White Knight
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- Wechselseitige Beteiligungen mit befreundeten Unternehmen erschwert den Erwerb der Kapitalanteilsmehrheit einfache, wechselseitige, bilaterale Verflechtungen: Beteiligungen bis 50:25% ring-, sternförmige Verflechtungen: Streubesitzanteil auch unter 50%
- Pac-Man-Abwehr Erwerb von feindlichen Aktien erhebliche Finanzmittel notwendig zweifelhafte Chance auf Erfolg
- White Knight bei unvermeidlicher Übernahme wird besser gesonnener Käufer gesucht meist bei freundschaftlichem Unternehmen z.B. Pharmakonzern Novartis bei Sanofi-Aventis
- Staffelung der Arbeitszeiten des Aufsichtsrates feindliche Käufer können nicht sofort Leitungsorgan des Zielunternehmens austauschen bspw. Dreiteilung des Aufsichtsrates nicht hinreichende Abwehrmaßnahme, sollte mit anderer Strategie kombiniert werden
- Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht große Menge neuer Aktien wird bei befreundeten Investoren untergebracht durch: Kapitalerhöhung gegen Einlagen, genehmigtes Kapital, Mitarbeiterabwehrfond aber enge Grenzen wegen Eingriff in Rechte der Anteilseigner
- Crown-Jewel-Strategie besonders attraktive Vermögensbestandteile werden kurzfristig an befreundetes UN verkauft/verpfändet späterer Rückerwerb in Deutschland wenig praktikabel, da Ausgliederung nicht in Kompetenz des Vorstandes fällt