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Finanzinstrumente (Fach) / Kapitel 3.1 (Lektion)
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- Gläubiger - Erwerben kein Eigentum am "Schuldner-Unternehmen" sondern schuldrechtliche Verbindung - grunds. keine Mitsprache- Kontroll- & Entscheidungsbefugnisse - Anspruch auf Rückzahlung
- Schuldverschreibung heißt auch: Anleihe, Obligation, Rentenpapier, festverzinsliches Wertpapier - Urkunde, in der ein Schuldner dem Gläubiger Leistung verpricht - Schuldner kann größere Kreditsumme (im vgl. Bankkredit) von mehreren Gläubigern aufnehmen - Grundsätzlich von Seiten des Gläubigers kein Kündigungsrecht, nur Verkauf der SV
- Emittenten =jmd. der Geld benötigt und VK will, bzw. jmd. der zur Kapitalbeschaffung Wertpapiere o.ä. ausgibt - Unternehmen - öfftl. Hand (Bund, Länder, Kommunen) - andere Körperschaften des öfftl. Rechts (ausländische Staaten) - Kreditinstitute (Pfandbrief-/Kommunalobligation, durch Hypothekenbanken) - Bankobligationen/- Schuldverschreibungen
- Inhaberschuldverschreibung Versprechen an den jeweiligen Inhaber der Urkunde (geeignet für Börsenhandel)
- Oderschuldverschreibung Nur durch Indossament übertragbare Urkunde
- Zero-Bond Anleihe ohne Nominalverzinsung, Zins und Zinseszins erst am Laufzeitende Verzinsung durch ausgabe unter Pari (Abzinsungsanleihe) oder Rückzahlung über Pari (Aufzinsungsanleihe) Vorteil: Emittent: Keine laufenden Zinszahlungen
- Floating Rate Note: Anleihe mit variablem Zinssatz - Teilweise Mindestzins, Zinsobergrenze - Vorteil Emittent/Nachteil Gläuber bei fallenden Zinsen & umgekehrt
- Wandelschuldverschreibung Umtausch einer Industrieobligation nach einer bestimmten Sperrfrist in Aktien Bezugsverhältnis: Aktie->WSV Wandelverhältnis: WSV->Aktie
- Gewinnschuldverschreibung (=SV + Verbindung mit Gewinnanteilen) 2 Varianten: Mindestverzinsung + Gewinnanspruch, gekoppelt an Dividende gewinnabh. Verzinsung mit Begrenzung nach oben
- Genussschein - Mezzarine Finanzierungsform (Mischform zwischen Eigenkapitalinstrumenten (Aktie) & Fremdkapitalinstrumenten (SV) - keine ges. Regelung -> Unterschiedliche Ausgestaltungen
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- Commercial Paper Unbesicherte Inhaberschuldverschreibungen, mit laufzeit von 7 Tagen bis 2 Jahren - zur Deckung von Kurzfristigem Kreditbedarf
- Schuldscheindarlehen - Darlehensnehmer bestätigt durch Schuldschein, dass er Darlehensbetrag erhalten hat, beweislast über Bestehen der Forderung wird auf den Schuldner verlagert -> Schuldschein = Beweisurkunde - Übertragung schuldschein durch Zession -> geringere Fungibilität -> höhere Zinsen - kein Wertpapier -> keine Börsenzulassung - Gläubiger v.a. VU, da für Sicherungsvermögen geeignet
- Hypotheken- /Grundschulddarlehen (Langfristiger Darlehen mit Sachsicherheit Hypothek bzw. Grundschuld) - Einigung und Eintragung der Belastung im Grundbuch (öfftl. Register aller Grundstücke; beim Amtsgericht) - Grundpfandrecht (verwertung durch Zwangsvollstreckung/Zwangsverwaltung) - Rangverhältnis zw. Rechten 2./3. Abteilung: Eintragungsdatum selbe Abteilung: Reihenfolge der Eintragung Beleihungsgrenze zwischen 40 und 80%