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Wertorientiertes Risikomanagement (Fach) / Kapitel 6: Risikosteuerung (Lektion)

1. Ziele und Aufgaben der Risikosteuerung 2. Maßnahmen der Risikosteuerung 2.1 Überblick 2.2 Brutto- und Nettobetrachtung 2.3 Risikovermeidung 2.4 Risikoverminderung 2.5 Risikoüberwälzung 2.6 Risikoübernahme (...) 4. Fazit

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  • Was gibt es für Handlungsalternativen? Risiko identifiziert -> R. bewertet -> Nichts tun, EK erhöhen (Liq.reserve) oder R. steuern
  • Ziel und Aufgabe der Risikosteuerung aktive Einflussnahme auf die identifizierten und bewerteten Risiken Ziel ist es hierbei, die Risiken kontrollier- und damit beherrschbar zu machen Im Vordergrund steht nicht die Minimierung der Risikopositionen, sondern die Optimierung des Risikoprofil des Unternehmens Die Risikosteuerung soll dem Unternehmen dabei helfen, die „richtigen“Risiken einzugehen (Rolltreppe)
  • Maßnahmen der Risikosteuerung (4) Vermeidung (Ursachenbezogene Maßnahmen) Verminderung (Ursachenbezogene Maßnahmen) Überwälzung (Wirkungsbezogene Maßnahmen) Übernahme (Wirkungsbezogene Maßnahmen)
  • Was ist unter Risikovermeidung zu verstehen? Risikovermeidung ist eine ursachenbezogene Maßnahme, die versucht die Einzelrisiken in ihrem Ursprung anzugehen und zu beseitigen Dies kann z. B. den Ausstieg aus einem gefährlichen Projekt oder Geschäftsfeld bedeuten Dieser Ausstieg bedeutet aber gleichzeitig auch den Verzicht auf (erwartete) Erträge – daher sollte die Risikovermeidung nur auf Risiken mit großen Gefahrenpotential angewandt werden Auch die Anpassung der Prozessabläufe (beispielsweise im Produktionsprozess) kann zur Vermeidung von Risiken beitragen Oftmals muss nicht das gesamte Projekt aufgegeben werden, sondern lediglich ein spezieller Bereich Vermeidung von Risiken durch die Verlagerung von Unternehmensteilen in andere Länder, in denen die Gesetzgebung oder Arbeitsschutzgesetzgebung anders gestaltet ist. Hierbei muss jedoch evtl. ein höheres Imagerisiko in Kauf genommen werden.
  • Was ist unter Risikoverminderung zu verstehen? Haftungsvereinbarungen und Gewährleistungsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Outsourcing von Unternehmensfunktionen (beispielsweise Facility- /Gebäude-Management, EDV-Funktionen, Factoring / Forderungseinzug, Logistik Leasingverträge für Produktionsmaschinen, EDV Risikoverminderung ist, wenn Risiken auf Dritte (nicht Versicherer) überwälzt werden, um innerhalb des Unternehmens einen Risikoausgleich zu erzielen oder durch technische und organisatorische Maßnahmen Schäden zu verhüten Risiken können auf andere Wirtschaftssubjekte externalisiert werden durch: Haftungsvereinbarungen und Gewährleistungsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Outsourcing von Unternehmensfunktionen (beispielsweise Facility- /Gebäude-Management, EDV-Funktionen, Factoring / Forderungseinzug, Logistik Leasingverträge für Produktionsmaschinen, EDV Innerhalb eines Konzerns können Risiken - sofern sie voneinander unabhängig sind - regional, objektbezogen oder personenbezogen gestreut werden
  • Risikoüberwälzung Überwälzung oder Transferieren von Risiken ist eine klassische Maßnahme, die auf Abschluss geeigneter Versicherungen abzielt Überwälzung des Risikos auf Vertragspartner ist ebenfalls möglich, ist jedoch von der Verhandlungsposition des eigenen Unternehmens abhängig Weiterhin zählen zur Risikoüberwälzung auch Absicherungen über derivative Finanzprodukte (z.B. Zinsswaps, Forwards etc.) dazu, die durch ihre Vielseitigkeit und Kombinierbarkeit in vielen Fällen einsetzbar sind, jedoch bei komplexeren Lösungen umfangreiche Kenntnisse erfordern Neuartige versicherungsorientierte Lösungen sind „Alternative Risikotransfers“ die Korrelationseffekte zwischen verschiedenen Risiken (z.B. Naturereignisse, Währungsschwankungen) über Mehrjahreszeiträume ausnutzen (ähnlich einem Aktienportfolio) und damit die Gesamtschadenhöhe reduzieren
  • Risikoübernahme Da eine vollständige Neutralisierung von Risiken kaum möglich ist, muss das Restrisiko vom Unternehmen selbst getragen werden Restrisiko beschränkt sich häufig auf Kernrisiken, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Aufbau und Nutzen der Erfolgspotenziale eines Unternehmens stehen Für die letztendlich selbst zu tragenden Risiken ist für eine angemessene Eigenkapitalausstattung und Liquiditätsreserve zu sorgen, um selbst im „worst case“, dem Fall in dem alle Restrisiken im vollen Umfang eintreten, sämtliche Schäden finanzieren zu können Vereinfacht lässt sich daraus ableiten, dass die Summe der Restrisiken als minimaler Eigenkapitalbedarf eines Unternehmens gesehen werden kann
  • ALARP Prinzip ALARP ist ein Prinzip der Risikoreduzierung, dass besagt, dass Risiken auf ein Maß zu reduzieren sind, welches den höchsten Sicherheitsgrad garantiert, der vernünftigerweise noch praktikabel, d.h. finanziell und/oder mit technisch vertretbaren Aufwand zu verwirklichen ist Der Risikograph stellt dabei eine Schablone dar um festzustellen, in welchem Bereich Risiken einzuordnen sind (akzeptabel, ALARP oder inakzeptabel) Einstufung der Risiken erfolgt durch Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit die im kontinuierlichen Risikomanagementprozessermittelt wurden Risiken im inakzeptablen Bereich sind durch risikomindernde Maßnahmen in den ALARPBereich zu bringen Falls Reduzierung des Risikos nicht möglich, sollten Analysen zu Risiko und Nutzenunternommen werden, um festzustellen, ob der Nutzen die Risiken überwiegt
  • Fazit Risikosteuerung Im Rahmen der Risikosteuerung gibt es mehrere Stufen um die Gesamtrisikoposition des Unternehmens zu verringern Ziel der Risikosteuerung ist nicht die Vermeidung jeglicher Risiken, sondern die gezielter Verminderung vermeidbarer Risiken Die Einordnung nach dem ALARP-Prinzip in einer Risk-Map hilft gezielt die wichtigen Risiken zu steuern
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