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Wertorientiertes Risikomanagement (Fach) / Kapitel 5: Risikobewertung (Lektion)
1. Ziel der Risikobewertung
2. Qualitative vs. quantitative Bewertung
3. Zufallsvorgänge und Ereignisse
4. Kategorien von Wahrscheinlichkeiten
5. Bedingte Wahrscheinlichkeiten
6. Risikomaße und Risikokennzahlen
7. Risikoaggregation
8. Grenzen der Risikobewertung
9. Gesetzliche vs. betriebswirtschaftliche Anforderungen
Diese Lektion wurde von bolle erstellt.
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- Was ist das Ziel der Risikobewertung? Ziel der Risikobewertung ist es, die in der Phase der Risikoidentifikation erfassten Risiken transparent zu machen und ihr Gefährdungspotential zu quantifizieren Die Bewertung erfolgt z. B. durch das Zuweisen von Wahrscheinlichkeiten zu den einzelnen Risiken Durch quantifizierte Wahrscheinlichkeiten ist erst eine Weiterverarbeitung der Informationen möglich Stoßen quantitativen Verfahren an ihre Grenzen, bedient man sich qualitativer Aussagen
- Was ist eine qualitative Bewertung? Qualitative Risikoeinschätzung erfolgt meist durch grobe Einschätzung des Risikos mit Hilfe von Relevanz Diese ist als Gesamtbedeutung des Risikos zu verstehen und dient zur Setzung von Prioritäten in der anschließenden Quantifizierung
- Was ist eine quantitative Bewertung? Risikoquantifizierung umfasst die quantitative Beschreibung eines Risikos (z. B. durch Wahrscheinlichkeiten) Dadurch können Risiken quantitativ verglichen werden und Prioritäten in der Risikobewältigung gesetzt werden Weiterhin ist quantitative Bewertung eine unverzichtbare Grundlage, um mittels Risikoaggregation ein Gesamtrisiko des Unternehmens zu ermitteln
- Grobeinschätzung der Relevanz Relevanzskalen dienen dazu die Bedeutung des Risikos für das Unternehmen zu filtern und zu priorisieren Der potentielle Einfluss des Risikos auf das Betriebsergebnis (bzw. eine alternative Erfolgsgröße) dient als Bewertungsmaßstab um Risiken eine Relevanz zuzuordnen 1 Unbedeutendes Risiko, Abweichung des Betriebsergebnisses kaum spürbar 0 – 10 % 2 Mittleres Risiko, spürbare positive/negative Abweichung desBetriebsergebnisses 10 – 30 % 3 Bedeutendes Risiko, starke positive/negative Abweichung desBetriebsergebnisses 30 – 100 % 4 Schwerwiegendes Risiko, kann Betriebsergebnis im positiven Szenario mehr als Verdoppeln, im negativen jedoch zu Jahresfehlbetrag führen 100 – 400 % 5 Bestandsgefährdende Risiken, im positiven Szenario mehr als vervierfachtes Betriebsergebnis, im negativen Szenario existenzgefährdend > 400 %
- Was sind die Aspekte der Bewertung von Ereignissen? Die Ergebnisse von Zufallsvorgängen - wie zuvor an Beispielen gezeigt - allein durch Mengenangaben mathematisch zu beschreiben ist nicht ausreichend Vorstellungen über die Grade von Realisierungsmöglichkeiten von Ereignissen werden durch Wahrscheinlichkeiten quantifiziert.
- Was gibt es für Kategorien von Wahrscheinlichkeiten und wie unterscheiden die sich? (Methode, Beispiel, Kritik) (1) Objektive Wahrscheinlichkeiten:= Intersubjektiv überprüfbare Wahrscheinlichkeiten: Klassische WahrscheinlichkeitenEin Ereignisfeld besteht aus endlich vielen, gleichwahrscheinlichenElementarereignissen, die sich gegenseitig ausschließen.Methode: Wahrscheinlichkeit bestimmt sich aus dem Verhältniseinzelner Ereignis-Teilmengen zur Gesamtheit dermöglichen EreignisseBeispiel: Glücksspiele (z. B. Würfel etc.)Kritik: - a priori-Urteil über Gleichwahrscheinlichkeit (d.h. vonvornherein durch die Annahmen festliegend)- bei ökonomischen Entscheidungen sind a priori-Annahmen über gleichwahrscheinliche Szenarien i. d.R. nicht möglich Statistische WahrscheinlichkeitenBeruhen auf empirischen Messungen der relativen Häufigkeit mit der einbestimmtes Ereignis beobachtbar ist.Methode: Wahrscheinlichkeit eines m-mal messbaren Ergebnisses beiinsgesamt n-maliger Wiederholung eines Zufallsexperimentes= m/nBeispiel: FehlerquoteKritik: Beobachtbare relative Häufigkeiten in ausreichender Größe inder Realität allerdings selten vorhanden (2) Subjektive Wahrscheinlichkeiten:= Subjektive Glaubwürdigkeitsvorstellungen und Überzeugungen, d.h.Schätzungen z. B. auf der Basis von Erfahrungen oder auch nur Intuitionwerden quantifiziertMethode: - direkt durch Befragung (Introspektion)- indirekt aus beobachtetem Entscheidungsverhalten abgeleitetBeispiel: Einführung eines neuen ProduktesKritik: - Fehlende intersubjektive Nachprüfbarkeit,- Schlechter Informationsstand beeinflusst Entscheidung
- Was sind bedingte Wahrscheinlichkeiten? Als bedingte Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses A wird diejenige Wahrscheinlichkeit verstanden unter der Bedingung, dass ein Ereignis B bereits eingetreten ist: P (A|B) (sprich: bedingte W‘lichkeit von A unter der Bedingung , dass B eingetreten ist.) Das Bayes-Theorem ermöglicht das Rechnen mit bedingten Wahrscheinlichkeiten. In vereinfachter Form lautet es: P (A|B) * P (B) = P (B|A) * P (A)
- Warum Verteilungen um Risiken zu quantifizieren? Eine Vielzahl von Risiken lässt sich nicht angemessen durch Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen quantifizieren. Eine Quantifizierung erfolgt hier mit Hilfe angemessener statistischer Verteilungsfunktionen.
- Was sind die Anforderungen an einer Verteilung? Prüfung der Verteilungsannahme auf Plausibilität gegenüber dem vorhandenen Datenmaterial Abgleichen des vorhandenen Datenmaterials mit definierten Verteilungsfunktionen (z.B. Standardnormalverteilung, Gleichverteilung, Dreiecksverteilung, Binomialverteilung)
- Wo wird die Normalverteilung angewendet? Die Normalverteilung ist eine der bekanntesten Verteilungen, und findet in der Praxis zahlreiche Anwendungen Sie kommen zur Anwendung, wenn die Risiken aus vielen unabhängigen Einzelergebnissen bestehen mit der Normalverteilung lässt sich dann das Gesamtrisiko abschätzen In der Verteilung wirken zwei Parameter, der Erwartungswert und die Standardabweichung Da die Normalverteilung symmetrisch ist, sind positive Abweichungen (Chancen) und negative Abweichungen (Risiken) gleich wahrscheinlich.
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- Was ist Risikoaggregation? Problem: Risiken müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, da sie letztlich gemeinsam auf das Eigenkapital wirken Bsp.: Die Schadenshöhe zweier Risiken, die mit jeweils 5 %Eintrittswahrscheinlichkeit identifiziert wurden, können nicht einfach addiert werden! Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Risiken gleichzeitig eintreten, liegt lediglich bei0,05 x 0,05 = 0,0025, d. h. 0,25 % Um ein Gesamtrisiko zu berechnen, müssen die Abhängigkeiten zwischen den Einzelrisiken berücksichtigt werden; diese können in Form einer Korrelationsmatrix dargestellt werden.
- Korrelation von Risiken Risiken, die positiv korreliert sind, können sich gegenseitig verstärken- Medikamenteneinnahme kann unangenehme Nebenwirkungen haben- Alkoholgenuss kann unangenehme Nebenwirkungen haben- Die Kombination von Alkohol und Medikamenteneinnahme kann dieNebenwirkungen verstärken Risiken, die negativ korreliert sind, können das Gesamtrisiko verringern- Eisverkäufer, der auch warme Getränke verkauft, kann sich gegen dasWetterrisiko absichern (Diversifikation)
- Ziel Risikoaggregation Ziel der Risikoaggregation ist die Bestimmung der Gesamtrisikoposition eines Unternehmens Durch die Beurteilung des Gesamtrisikoumfangs ist es möglich, eine Aussage darüber zu treffen, ob die Risikotragfähigkeit (vorhandenes Eigenkapital plus Liquiditätsreserven) des Unternehmens ausreichend ist, oder ob langfristig der Bestand des Unternehmens gefährdet ist Ein zweites Ziel der Risikoaggregation ist die relative Bedeutung von Einzelrisiken auf die Unternehmensentwicklung zu ermitteln=>Ableitung einer klaren Prioritätenliste für die zu ergreifenden Risikomanagementmaßnahmen
- Nennen Sie 4 Grenzen der Risikobewertung Die Risikobewertung, insb. die Risikoaggregation ist mit erheblichem Aufwand (Datenerhebung und -verarbeitung) verbunden Insofern ist es nicht möglich, alle identifizierten Risiken auch detailliert zu bewerten, in der Praxis muss sich die Bewertung auf ausgewählte Risiken beschränken Oftmals fehlen im Umgang mit Risiken Erfahrungswerte, insofern können bei der Schätzung von Verteilungsfunktionen Fehler auftreten, so dass vermeintlich kleine Risiken unterschätzt werden Entscheidungsträger handeln zudem nicht immer rational, so werden bestimmte Entscheidungen „aus dem Bauch heraus“ getroffen, ohne die Informationen aus dem Risikomanagement zu berücksichtigen
- Gesetzliche vs. betriebswirtschaftliche Anforderungen Gesetzliche Anforderungen 1. Quantitative Bewertung von Risikopotenzialen (PS 340 IDW; DRS 5)Risikopotenziale müssen in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit, ihr Schadensausmaß sowie im Hinblick auf mögliche Korrelations- und Kumulationseffekte mit anderen Risiken bewertet werden Betriebswirtschaftliche Anforderungen 1. Anwendbarkeit auf eine Vielzahl verschiedener Risiken 2. Leichte Nachvollziehbarkeit und Interpretierbarkeit derRisikomaßgröße 3. Gewährleistung einer objektiven Messung -- 2. Bruttobetrachtung (PS 340 IDW; DRS 5) Chancen und Risiken dürfen nicht saldiert werden. 4. Monetäre Quantifizierbarkeit der Risikoauswirkungen -- 3. Geeigneter Prognosezeitraum (DRS 5) Als Prognosezeitraum sollte für bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich ein Jahr, für andere wesentliche Risiken zwei Jahre gewählt werden. 5. Berücksichtigung von Risikointerdependenzen 6. Wirtschaftliche Messung/Bewertung