LMR (Fach) / Vorlesung (Lektion)

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  • Was ist unter Rückverfolgbarkeit zu verstehen, wie funktioniert sie? Vorteile für Hersteller VO (EG) 178/2002 Basisverordnung ARTIKEL 18 Möglichkeit ein LM durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zurück verfolgen zu können, durch... Erfassung und Dokumentation des unmittelbarn Vorlieferanten und der unmittelbaren Abnehmer von LM und Produkten, die mit LM in Kontakt kommenEinrichtung von Verfahren und Systemen, mit denen die Informationen jederzeit an die Behörde übermittelt werden könnenVorteile Unternehmer: StufenverantwortungRisikominimierungbessere Kostenkontrolleeffizientere Fehleranalyse
  • Ziele des LMR nach VO (EG) 178/2002 und LFGB LM-Sicherheit Information Schutz vor Täuschung Schutz der Gesundheit und der Interessen der Verbraucher
  • Aufgaben der EFSA Europ. Behörde für LM-Sicherheit Risikobewertung (EU)Risikokommunikationunabhängige wissenschaftl. BeratungLM-Sicherheit
  • Warum und auf welche Art sind Risikobewertung und Risikomanagement voneinander getrennt? Risikoberwertung = Aufgabe der EFSAunabhängig und nicht beeinflussbarrein wissenschaftliche Basis der Entscheidungen Risikomanagement = Aufgabe der Polittiknutzt unabhängige Beratung als Entscheidungsgrundlage ---> Trennung von Wissenschaft und Politik ---> unabhängige wisseschaftliche Bewertung im Zetrum der politischen Gestaltung
  • Anforderungen an LM-Sicherheit VO (EG) 178/2002 Art. 14 LM dürfen nur in verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind. Ein LM gilt als nicht sicher, wenn davon auzugehen ist, dass es gesundheitschädlich istes für den Verzehr ungeeignet istSicherstellung durch: Rückverfolgbarkeit, Zuordnung von Verantwortlichkeiten, Schnellwarnsystem, Amtliche Kontrolle und Überwachung, Hygienevorschriften
  • Was ist das Schnellwarnsystem? Wie funktioniert es? VO (EG) 178/2002 Art. 50 Schnellwarnsystem = System zur schnellen Übermittlung von LM-Warnungen und Produktrückrufen sowie von mittelbaren und unmittelbaren Risiken für die menschl. Gesundheit Beteiligte: MitgliedsstaatenKommissionBehördeMeldung an Kommission --> Weiterleitung der Infos an Mitglieder des Netzes
  • Was sind LM? VO (EG) 178/2002 Basisverordnung alle Stoffe/Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind...,dass sie im verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden.
  • Unterschied zwischen Verordnungen und Richtlinien sowie zwischen horizontalen und vertikalen Regelungen Verordnung = Gesetz für Mitgliedstaaten EG unmittelbare Gültigkeit/Wirksamkeit und verbindlichRichtlinien = Vorgabe eines verbindlichen Ziels Wahl der Form und Mittel zur Zielerreichung frei gestaltbar Umsetzung in nationales RechtHorizontal = alle LM betreffend Vertikal = Produktspezifisch
  • Wann gilt ein LM als nicht sicher? Wo ist das geregelt? BasisVO 178/2002 Art. 14 wenn sie gesundheitsschädlich u./o. für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind
  • Neue Nährwertdeklaration nach LMIV Nährwertdeklaration Pflicht nach LMIV Big 7  EnergieFettges. FSKHZuckerEiweißSalz
  • Pflichtkennzeichnungselemente nach LMIV Verkehrsbezeichnung Zutatenverzeichnis Nettofüllmenge MHD/Verbrauchsdatum Nährwerte in Tabellenform (Big 7) Besondere Anweisungen für Aufbewahrung/Verwendung Herstellerangaben Ursprungsland/Herkunft Alkoholgehalt (bei > 1,2 Vol%
  • 5 Änderungen/Neuerungen in der LMIV gegenüber LMKV/NKV gültig für vorverpackte LM auf jeder ProduktionsstufeNährwertdeklaration (Pflicht, Big 7)Allergenkennzeichnung (schriftliche Hervorhebung, auch bei loser Ware)MindestschriftgrößeAnweisungen zur Aufbewahrung/VerwendungHerkunft Fleisch (Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel)Einfrierdatum und AuftauhinweisAngabe Ursprungsland
  • Unterschied MHD und Verbrauchsdatum LMKV/LMIV MHD = Datum bis zu dem das LM seine spezifischen Eigenschaften beibehält Verbrauchsdatum = Datum, nach dessen Ablauf das LM als nicht sicher gilt
  • Für was und wann ist die Herkunftsangabe nach LMIV verpflichtend (ausgenommen bei g.g.A./g.U.) Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel, Rind Bei Irreführungsgefahr Wenn die primäre Zutat (>  50 % oder QUID) nicht mit dem Ursprungsland identisch ist
  • Wichtige Vorschriften der Claims-VO und ein Beispiel für nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen Verbotsprinzip Positivliste Zulassungsvoraussetzungen Nährwertprofile Bsp. nährwertbezogen: "fettarm", "zuckerfrei", "light" gesundheitsbezogen: "senkt den Cholesterinspiegel", "fördert die Verdauung"
  • Unterschied zw. LM und Arzneimittel Pharmakologische (heilende, lindernde Wirkung) vs. physiologische Wirkung Dosisabhängig
  • Ab welcher Menge dürfen Aussagen zu im LM enthaltenen Vitaminen und Mineralstoffen gemacht werden? VO (EG) 1924/2006 Health Claims + LMIV Wenn eine signifikante Menge (nach LMIV Anhang XIII) enthalten ist: 15% der Nährstoffbezugswerte7,5 % der Nährstoffbezugswerte bei GetränkenHinweise: "viel Vitamin" --> mind. das doppelte der empf. Tagesmenge (30 %) "Erhöht/verringert..." --> um mind. 30 %
  • Definition Nahrungsergänzungsmittel NemV Ein LM (!), das... dazu bestimmt ist die allgemeine Ernährung zu ergänzenein Konzentrat von Nähr/-Stoffen mit ernährungsspezifischer o. physiologischer Wirkung darstelltin dosierter Form in angemessenen Mengen in Verkehr gebracht wirdLM in konzentrieter und dosierter Form zur Ergänzung der allgemeinen Ernährung!
  • In welchen Mengen dürfen Vitamine und Mineralstoffe in ein LM zugesetzt werden? VO (EG) 1925/2006 Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie best. anderer Stoffe Noch keine Höchstmengen festgelegt --> LM muss noch sicher sein  Orientierung an ADI-Werten, Aufnahmemengen aus anderen Ernährungsquellen und Bevölkerungsreferenzzufuhr
  • Welche Vitamine/Mineralstoffe dürfen einem LM zugesetzt werden? VO (EG) 1925/2006 Zusatz von Vit. und MS sowie best. anderer Stoffe zu LM Positivlisten (Anhang I + II) --> nur die dort genannten Formen dürfen zugesetzt werden Negativliste für "andere Stoffe" (Anhang III) --> Die dort gelisteten Stoffe dürfen nicht zugesetzt werden. Alle nicht erwähnten dürfen zugesetzt werden (Liste ist noch leer)
  • Was sind neuartige LM? VO (EG) 258/1997 neuartige LM/-zutaten Neuartig = bisher noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschl. Verzehr verwendet und unter die in Art.1 (2) c-f genannten Gruppen fallend. Bsp.: LM aus Pilzen oder MOs, LM mit modifizierter primärer Melkularstruktur
  • Was ist unter eine gentechn. verändertem LM zu verstehen? Wie sind sie zu kennzeichnen? LM, die GVO enthalten, daraus bestehen oder hergestellt werden --> Mehl, Öl,...NICHT: Fleisch von Tieren die mit GVO gefüttert wurden Kenneichnung: "Gentechnisch veränderten", "Aus gentechnisch verändertem...hergestellt",  als Fußnote des Zutatenvz oder deutlich lesbar aus Etikett Wenn ein LM sich deutlich von dem ursprünglichen Erzeugnis unterscheidet: ZusammensetzungNährwert oder nutritive WirkungVerwendungszweckAuswirkungen auf die Gesundehit best. Bevölkerungsgruppen
  • Die Kennzeichnung von welchem Öko-Siegel ist Pflicht? In Verbindung mit welchen weiteren Angaben und aufgrund welcher VO? 834/2007 EG-Ökosiegel (mit dem Blatt aus Sternen) in Verbindung mit Code-Nr. der Kontrollbehörde und Ort der Erzeugung
  • Wann ist die Verwendung der Bezeichnung "Bio"/"Öko" im Bezug auf die Produktion erlaubt? 834/2007 mind. 95 Gew.% der Zutaten aus biologischer LandwirtschaftAnforderungen des Art 19 erfült sind: Produktion örtlich und zeitlich getrennt von konventioneller ProduktionErzeugnisse überwiegen aus Zutaen landwirtschaftlichen Ursprungsnicht öko/bio Zutaten dürfen nur zugesetzt werden, wenn es sie nicht gibt oder das LM ohne sie nicht herstellbar ist oder haltbar gemacht werden kann
  • Def. LM-Zusatzstoff Alle Stoffe,...die i.d.R. weder selbst als LM verzehrt noch als charakteristische Zutat verwendet werden und einem LM aus technologischen Gründen zugesetzt werden. VO (EG) 1333/2008 über LM-Zusatzstoffe
  • Welche Stoffe gelten nicht als Zusatzstoffe? Verarbeitungshilfsstoffe LM-Enzyme Stoffe die aus ernährungsphysiologischen Zwecken zugesetzt werden oder nicht zum Verzehr gedacht sind ... VO (EG) 1333/2008 über LM-Zusatzstoffe
  • Was muss beim Einsatz von Zusatzstoffen beachtet werden? Welche Mengen dürfen zugesetzt werden? Was bedeutet "quantum satis"? VO (EG) 1333/2008 LM-Zusatzstoffe VerbotsprinzipPositivliste (Anhang II)FunktionsklassenLM in denen Zusatzstoffe nicht zugelassen sind (Anhang II) z.B. Honig, ButterHöchstmengen im Anhang festgelegt (Anhang II) Ist keine Höchstmenge im Anhang geregelt, sollte die geringste Dosis zugesetzt werden, die nötig ist um die gewünschte Wirkung zu erzielen ("Quantum satis = So viel wie nötig")
  • Was ist ein Aroma? VO (EG) 1334/2008 Art. 3 Aromen Erzeugniss, das als solches nicht zum Verzehr bestimmt ist und LM zugesetzt wird um ihnen einen besonderen Geruch/Geschmack zu verleihen oder diesen zu verändern Verbotsprinzip - Positivliste (noch in eigener VO zur Aufnahme in den Anhang)
  • Unterschied zwischen "natürliches Aroma" und "natürliches Apfelaroma" VO (EG) 1334/2008 Art 16 Aromen "natürlich" = Aromabestandteil ausschließlich aus Aromaextrakten u./o. natürlichen Aromastoffen "natürliches Aroma" = Aromabestandteile aus verschiedenen Ausgangsstoffen und eine Nennung der Ausgangsstoffe würde ihr Aroma nicht zutreffend beschreiben können. "natürliches Apfelaroma" = Aromabestandteile zu mind. 95 % aus Äpfeln gewonnen
  • Was ist unter dem Migrationsgrundsatz zu verstehen? 1333/2008 LM-Zusatzstoffe Art. 18 Migrationsgrundsatz In einem zusammengesetzten LM, dass nicht im Anhang der VO aufgeführt ist, darf ein Zusatzstoff nur enthalten sein, wenn er für eine enthaltende Zutat zugelassen ist ???? Wirkung ja oder nein?
  • Beispiele für LM in denen keine Zusatzstoffe zugelassen werden dürfen 1333/2008 Anhang IV deutsches Bier, traditionell französisches Brot, trad. französische Schnecken- und Trüffelkonserven,...
  • Was sind diätetische LM? Welche Besonderheiten sind bei der Kennzeichnung zu beachten? DiätV (zukünftig VO (EG) 609/2013) = LM, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind für bestimmte Personengruppen (Bsp.: Schwangere)einen besonderen Ernährungszweck erfüllendeutlich von anderen LM unterscheidbar aufgrund ihrer Zusammensetzung oder Herstellung---> Beikost, Säuglingsnahrung, bilanzierte Diäten, glutenfreie LM, Na-arme LM Kennzeichnung; -besondere Eigenschaften/Ernährungszwecke-besondere Zusammensetzung und Herstellung-KH/Fette/Eiweiße / 100g-Brennwert
  • Welche Zusatzstoffe dürfen diätetischen LM beigesetzt werden? Positivliste im Anhang der DiätV --> nur die in dieser VO genannten Zusatzstoffe dürfen zugesetzt werden.
  • Welche VO löst zukünftig die DiätV ab? Welche Änderung ergibt sich daraus? VO (EG) 609/2013 --> Kein Konzept für Diät-LM mehr, sondern nur noch für die dort genannten LM gelten Regeln (Beikost, Säuglingsnahrung,...) VO über LM für Kleinkinder und Säugline, LM für bes. med. Zwecke & gewichtskontrollierende Ernährung
  • Was ist eine Zutat? Wo ist das geregelt? Was muss nicht gekennzeichnet werden und 3 Beispiele dazu Zutat= jeder Stoff, oder jedes Erzeugnis, einschließlich Aromen, Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelenzymen, sowie jede Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und der -gegebenenfalls in veränderter Form- im Enderzeugnis vorhanden bleibt;Rückstände gelten nicht als Zutaten LMIV, Artikel 2 Ausnahmen von Erfordernis der Angabe von Bestandteilen von LM im Zutatenverzeichnis- Lebensmittelzusatzstoffe und -enzyme (Migrationsgrundsatz, Verarbeitungshilfstoffe)- Trägerstoffe- Stoffe, die keine Zusatzstoffe sind, aber die gleiche Wirkung wie Verarbeitungshilfstoffe erzielen- Wasser- Stoffe die erst hinzugefügt und anschließend wieder entfernt werden
  • Aufgaben und Zweck des LFGB Ergänzung der Basis-VO Regelung der Bestrafung, da national §1 Zweck des Gesetzes:Gesundheitsschutz und Täuschungsschutz