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Finanzpolitik in Europa (Fach) / Finanzausgleich (Lektion)
- 1. Vertikaler Finanzausgleich Passiver Finanzausgleich: zentrale oder dezentrale Abwicklung öffentlicher Aufgaben? => Klärung der Aufgaben und damit auch der Aufgabenverteilung =>grundlegend Subsidaritätsprinzip (GG: Art.28&30) Aktiver Finanzausgleich: Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Ländern => Frage der Steuerertragshoheit zwischen Bund und Ländern (Gemeinschaftssteuern:Einnahmen, Körperschaftssteuern)
- Finanzausgleichswirkung EU-Budget trotz Unvereinbarkeit • Begriff des Finanzausgleiches wird in seiner weiten Definition zugrunde gelegt und bezieht sich auf die Regelungen zur Abgrenzung der Aufgaben, der Ausgaben und Einnahmequellen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsländernder EU.• Es kann trotzdem zu einer Umverteilung kommen. Jedoch durch Differenz zwischen den geleisteten Beiträgen und den Rückflüssen eines Mitgliedslandes.=> Horizontale Wirkung des vertikalen Finanzausgleiches => indirekter Finanzausgleich(jedoch nur Nebeneffekt )
- Stufen des Finanzausgleichs in Deutschland 1.Vertikaler Finanzausgleich 2.Horizontaler Finanzausgleich 3.Länderfinanzausgleich im engeren Sinne 4.Bundesergänzungszuweisungen
- 2. Horizontaler Finanzausgleich Zunächst horizontale Steuerertragsaufteilung zwischen den Ländern =>Zuordnung der Landessteuern und des Länderanteils aus der Einkommens- und Körperschaftssteuer nach dem Prinzip des örtlichen Aufkommens (GG: Art. 107) =>Unterdurchschnittlich finanzstarke Länder profitieren von "Umsatzsatzsteuervorausgleich"
- 3.Länderfinanzausgleich im engeren Sinne =>Ermittlung der Finanzkraft(Ist-Größe) =>Ermittlung des Finanzbedarfes (Soll-Größe) =>Vergleich beider =>Ermittlung der Ausgleichszahlungen Ziel: 95% Nivellierung
- 4.Bundesergänzungszuweisungen - BEZ =>abschließendes FA-Instrument =>Bund kann den Ländern verschiedene Arten von BEZ gewähren Fehlbetrags-BEZ Sonderbedarfs-BEZ (für neue Länder) Übergangs-BEZ mehrere Sonder BEZ
- Kritische Äußerung starke Verzerrung, Reihenfolgeumkehr zu starke Einkommen- bzw. Finanzkraftnivellierung d. Länder falsche Anreizsetzung für ärmere und für reichere Länder mangelnde Transparenz Verzerrungen auf verschiedenen Stufen z.B. nur teilweise Berücksichtigung der Gemeindeeinnahmen beim Länderfinanzausgleich im engeren Sinne, Einwohnerveredelung Kosten politischer Führung =>Leistungsfeindlicher Charakter des Systems =>falsche Anreizsetzung =>Überstrapazierung der Solidarität
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