6

Straf- und Strafverfahrensrecht JVS (Fach) / Strafgerichtsbarkeit (Lektion)

Trimester 2 JVS

Diese Lektion wurde von xjuennix erstellt.

Lektion lernen

  • Was umfasst die ordentliche Gerichtsbarkeit? Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen.
  • Was umfasst die besondere Gerichtsbarkeit? Die besondere Gerichtsbarkeit umfasst die Finanzgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Nenne die sog. ordentlichen Gerichte Amtsgericht (AG) Landgericht (LG) Oberlandesgericht (OLG) Bundesgerichtshof (BGH)
  • Welche Arten von Richtern gibt es ? Berufsrichter => im Strafrecht der Strafrichter => muss die Befähigung zum Richteramt haben Laienrichter => Schöffen, ehrenamtliche Richter => ehrenamtlicher Richter der, ohne eine juristische Ausbildung zu haben, während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter bekleidet.
  • Aufgaben des Amtsgerichts? Sachliche Zuständigkeit: erste Instanz aber nicht wenn: Zuständigkeit des Schwurgerichts, der Staatsschutzkammer oder des OLG gegeben ist. eine höhere Strafe als 4 Jahre oder eine Unterbringung zu erwarten ist. eine besondere Bedeutung des Einzelfalls vorliegt Spruchkörper: Strafrichter entscheidet über leichtere Kriminalität  ist zuständig bei Vergehen die: im Wege der Privatklage verfolgt werden bei denen keine höhere Freiheitsstrafe als 2 Jahre erwartet werden die Strafgewalt reicht bis zu 4 Jahren ! Schöffengericht: mittlere Kriminalität Verbrechen und Vergehen Straferwartung 2-4 Jahre Jugendrichter und Jugendschöffengericht: Straftaten Jugendlicher (14-17) und Heranwachsender (18-20)
  • Nenne die Aufgaben der Staatsanwaltschaft  Herrin des Ermittlungsverfahrens Anklagevertreterin Strafvollstreckungsbehörde 
Anzeige