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Straf- und Strafverfahrensrecht JVS (Fach) / Grundlagen der Strafbarkeit (Lektion)
- Stadien der Deliktsentwicklung Entschluss Vorbereitung Versuch Vollendung Beendigung
- Das versuchte Delikt Strafbarkeit kommt nicht nur in Betracht, wenn ein Delikt des StGB beendet wurde. §23 StGB bestimmt: der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn es das Gesetz ausdrücklich bestimmt.
- Versuchtes Begehungsdelikt 1. Vorprüfung keine Vollendung Strafbarkeit des Versuchs 2. Tatbestand Tatentschluss unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung 3. Rechtswidrigkeit Fehlen von Rechtfertigungsgründen 4. Schuld Schuldfähigkeit Fehlen von Schuldausschließungsgründen