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Corporate-Governance-Regeln (Fach) / 3. Kontroll- und Überwachungskonzept im CG-Diskurs (Lektion)

3. Kontroll- und Überwachungskonzept im CG-Diskurs

Diese Lektion wurde von Stelak erstellt.

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  • Spannweite des Überwachungsbegriffes In einer weiten Fassung können dem Überwachungsbegriff zusätzlich noch die folgendenAktivitäten zugeordnet werden:• Bestimmung des Ist-Zustands, also Festlegungen zur Quantität und Qualität• Ableitung des Soll-Zustands, also Festlegungen zum definierten Maßstab• Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Zustand sowie die Bemessung und Untersuchungauftretender Abweichungen• Informationsgewinnung zu solchen Untersuchungsergebnissen inklusive vorbeugenderMaßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Abbau von Abweichungen.
  • Überwachungsfunktionen - 3 Funktionen • Die Korrekturfunktion, die im Wesentlichen Maßnahmen zur Gegensteuerung beinhaltet.Der Effizienzgrad dieser Überwachungsfunktion wird maßgeblich durch die Quantitätund Qualität der verfügbaren Informationen bestimmt.• Die Präventivfunktion, weil Überwachungsaktivitäten auch einen psychologischenAnreiz beim Management erzeugen (können), im Sinne des Überwachenden zu agieren.Dieser Effekt ist aber durchaus ambivalenter Natur, das heißt er sensibilisiert auch gegenüberkontraproduktiven Wirkungen eines übermäßigen Überwachungsniveaus.• Die Entlastungsfunktion, der gerade in Zeiten besonders risikoreicher Entscheidungengroße Bedeutung zukommt. So kann die Gewissheit der Überwachung auf Seiten desManagements eine Verringerung der Entscheidungsunsicherheit erzeugen (die ansonstendie Gefahr einer Art Entscheidungsparalyse in sich birgt).
  • Im CG-Kontext gibt es drei Bereiche der Überwachung • Aufsicht, das heißt antizipative Überwachung,• Kontrolle, das heißt simultane Überwachung und• Prüfung (Revision), das heißt konsekutive Überwachung.
  • Überwachungsnormen - Kategorien • Soll-Objekte 1. OrdnungIhre Basis bilden eindeutige Regeln, beispielsweise juristische oder mathematische Vorschriften. • Soll-Objekte 2. OrdnungDiese können idealerweise unter Bezugnahme auf allgemeingültige Maßstäbe im objektiven Sinne generiert werden. • Soll-Objekte 3. OrdnungDeren Basis bilden „nur“ objektivierbare Kriterien.
  • Grundsätze der Überwachung Im Einzelnen betreffen diese die folgenden Bereiche: • Rechtmäßigkeit, also die ausdrückliche Beachtung legislativer Maßstäbe für die überwachende und die überwachte Instanz. • Ordnungsgemäßigkeit, das heißt die Orientierung an allgemeingültigen Maßstäben derBetriebswirtschaft. • Zweckmäßigkeit, das heißt die besondere Fokussierung auf „echte“ Managemententscheidungen. Gemeint sind hierbei solche Entscheidungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erhalt und/oder dem Ausbau der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit stehen. • Wirtschaftlichkeit, also die Orientierung an Kosten-Nutzen-Relationen bei der Beurteilung von Managemententscheidungen.
  • Überwachungsurteil Ergebnisse der Überwachungsarbeit sollten ihren Niederschlag üblicherweise in einem Überwachungsurteil finden. Auf der Grundlage der dabei jeweils vorliegenden Konstellation zwischen Ist- und Soll-Objekt sollte dieses ausreichend begründet und auch belegt sein. • AlternativurteileHier erfolgt eine Zuweisung zu sich gegenseitig ausschließenden Kriterien.• GradurteileDiesen liegt eine Rangfolge von Erkenntnissen (beispielsweise in der Form von Benotungen) zugrunde.• QuantitätsurteileHier werden Wertungen zu Ergebnissen aus Prozessen der Erkenntnisgewinnung vorgenommen (beispielsweise Veränderungen des Jahresüberschusses aufgrund alternativer Bewertungsmethoden).
  • Managementanreizsystems - Aspekte ansicht Produktmarktwettbewerb (Anlehnung an Winter) • WirtschaftlichkeitDer Einsatz des Managementanreizsystems ist nur solange sinnvoll, wie die verursachten Kosten geringer sind als die Erträge. • TransparenzDas Managementanreizsystem ist transparent, wenn es individuell durchschaubar undverständlich ist • GerechtigkeitDas Managementanreizsystem ist gerecht, wenn die Vergütung der Leistung sowohl imVerhältnis zu anderen Personen als auch absolut angemessen ist. • LeistungsorientierungDas Managementanreizsystem ist leistungsorientiert, sobald Leistungsunterschiede differenziert vergütet werden. • FlexibilitätDas Managementanreizsystem ist flexibel, wenn es unterschiedliche Zielsetzungen durch adäquate Berücksichtigung der Rahmenbedingungen unterstützt. • DualitätDas Managementanreizsystem erfüllt die Anforderung der Dualität, wenn es sowohl dasErreichen strategischer als auch operativer Ziele fördert. • PlanungsgenauigkeitDas Managementanreizsystem erfüllt die Anforderung der Planungsgenauigkeit, wenn es die betroffenen Personen dazu bringt, ihre Informationen in der Zielplanung offen zu legen. • AkzeptanzDas Managementanreizsystem wird akzeptiert, wenn der betroffene Manager sich mit der Funktionsweise des Anreizsystems einverstanden erklärt. • AnreizkompatibilitätDas Managementanreizsystem ist anreizkompatibel, wenn nur solche Verhaltensweisenbelohnt werden, die im Interesse der Eigentümer stehen. • RisikoreduktionDas Managementanreizsystem erfüllt die Anforderung der Risikoreduktion, wenn es zurVerminderung des persönlichen Einkommensrisikos des Managers beiträgt.
  • der Zugang zum Bereich der Unternehmensführung aus funktionaler Sicht natürlich noch weiter ausdifferenziert werden kann Planung, Organisation, Personaleinsatz, Führung und Kontrolle
  • In einer weiten Fassung können dem Überwachungsbegriff zusätzlich noch die folgenden Aktivitäten zugeordnet werden: • Bestimmung des Ist-Zustands, also Festlegungen zur Quantität und Qualität• Ableitung des Soll-Zustands, also Festlegungen zum definierten Maßstab• Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Zustand sowie die Bemessung und Untersuchungauftretender Abweichungen• Informationsgewinnung zu solchen Untersuchungsergebnissen inklusive vorbeugenderMaßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Abbau von Abweichungen.
  • Korrekturfunktion beeinhaltet Maßnahmen zur Gegensteuerung. Der Effizienzgrad dieser Überwachungsfunktion wird maßgeblich durch die Quantitätund Qualität der verfügbaren Informationen bestimmt.
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  • Präventivfunktion Überwachungsaktivitäten erzeugen einen psychologischenAnreiz beim Management
  • Entlastungsfunktion Die kommt in Zeiten besonders risikoreicher Entscheidungengroße Bedeutung zu
  • Überwachungsnormen • Soll-Objekte 1. OrdnungIhre Basis bilden eindeutige Regeln, beispielsweise juristische oder mathematische Vorschriften.• Soll-Objekte 2. OrdnungDiese können idealerweise unter Bezugnahme auf allgemeingültige Maßstäbe im objektivenSinne generiert werden.• Soll-Objekte 3. OrdnungDeren Basis bilden „nur“ objektivierbare Kriterien.
  • Im Fortgang dieser Kategorisierung erweisen sich nur die Soll-Objekte 1. Ordnung als quasi exakt bestimmbar. Die anderen Soll-Objekte zeichnen sich hingegen durch einen quantitativenund/oder qualitativen Bewertungsspielraum aus. Dieser Umstand legt nahe, dass zur Vermeidungbzw. Begrenzung subjektiver Ermessensspielräume eine Reihe von Grundsätzen zubeachten sind.
  • Nicht jede Unternehmenskrise ist das Produkt mangelhafter oder unzureichender Überwachung In diesem Sinne wird die Unternehmensführung inihrem Bemühen um den Erhalt bzw. den Aufbau der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit mehrund mehr mit schlecht strukturierten Entscheidungssituationen in der für sie relevantenUnternehmensumwelt konfrontiert.
  • Komplexe Systeme hingegen können in kurzer Zeit eine große Anzahl unterschiedlicherZustände annehmen, die von nicht linearen, multikausalen Ursache-Wirkungszusammenhängengekennzeichnet sind. Ergo ist in komplexen Situationen das übliche Ursache-Wirkung-Denken nicht zielführend. Im Gegenteil: Entscheidungen in komplexen Kontextengehen de facto mit einer nicht unerheblichen Irrtums- bzw. Fehlerwahrscheinlichkeit einher.
  • Überwachungsurteile • AlternativurteileHier erfolgt eine Zuweisung zu sich gegenseitig ausschließenden Kriterien.• GradurteileDiesen liegt eine Rangfolge von Erkenntnissen (beispielsweise in der Form von Benotungen)zugrunde.• QuantitätsurteileHier werden Wertungen zu Ergebnissen aus Prozessen der Erkenntnisgewinnung vorgenommen(beispielsweise Veränderungen des Jahresüberschusses aufgrund alternativerBewertungsmethoden).
  • Komplexität nicht identisch ist mit „kompliziert“ Eine Situation, die lediglich kompliziert ist, geht mit der Gewissheit einher, dass ihrekonstituierenden Variablen (Varietät), ihre Verflechtungsdichte (Konnektivität) und ihre Verflechtungsart (Funktionalität) in einem angemessenen Zeitraum von den betroffenen Akteuren durchdrungen und verstanden werden kann.