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Ref. ZPO I (Fach) / 4. Aufbau des Relationsgutachtens in der Relationsklausur (Lektion)
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- Worauf ist ggf. vor der Prozessstation einzugehen? - Auslegung des Klageantrags- Zulässigkeit der Klageänderung
- Was prüft man in der Prozessstation? Die Zulässigkeit der Klage.
- Auf welche Punkte ist in der Prozessstation einzugehen? - Allgemeine Prozessvoraussetzungen- Ggf. besondere Prozessvoraussetzungen
- Was prüft man in der Klägerstation? Die Schlüssigkeit der Klage.
- Auf welcher Grundlage wird die Schlüssigkeit einer Klage geprüft? Unstreitiger und streitiger Klägervortrag.
- Was prüft man in der Beklagtenstation? Die Erheblichkeit des Beklagtenvorbringens.
- Was ist die Grundlage der Erheblichkeitsprüfung? Der streitige Beklagtenvortrag.
- In welcher Reihenfolge prüft man die Erheblichkeit des Beklagtenvortrages? - Bestreiten- Rechtshindernde Einwendung- Rechtsvernichtende Einwendungen- Rechtshemmende Einwenden
- Worauf ist nach Bejahung der Erheblichkeit des Beklagtenvortrages einzugehen? Auf die Beweisstation.
- Worauf ist bei den Nebentscheidungen einzugehen? - Kostenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO - Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit, §§ 708 ff. ZPO
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- Womit schließt das Gutachten in Relationstechnik ab? Mit der Tenorierungsstation.