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Vollzugspraxis (Fach) / Beaufsichtigung der Gefangenen (Lektion)

Trimester 2 JVS

Diese Lektion wurde von xjuennix erstellt.

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  • Nenne die Arten der Beaufsichtigung. ständig und unmittelbare Beaufsichtigung (stets im Blickfeld, unausgesetzter Zugriff) ständige Beaufsichtigung (ständige äußere Vorrichtung=>kein Blickkontakt nötig) Beaufsichtigung in unregelmäßigen Zeitabständen (zeitl. Abstände durch die AL festgelegt)
  • Gründe der Beaufsichtigung. Einhaltung der Trennungsvorschriften Unterbinden unerlaubten Verkehrs Anordnung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen Schutz der Allgemeinheit Verhinderung von Entweichung / Vollzähligkeit der Gefangenen Verhinderung von Suizid / Selbstverletzung Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung Erforschung der Persönlichkeit des einzelnen Gefangenen
  • Situationen zur Beaufsichtigung. Arbeit Gemeinschaftsräume / Duschen Aufenthalt im Freien Vorführungen Übergabe
  • Beaufsichtigung bei der Kostausgabe: kostausgebender Gef. muss Freigabe vom Arzt haben nicht mehr als drei Einzel- oder einen Gemeinschaftshaftraum öffnen auf gleichmäßige Kostverteilung achten jeder Gefangene erhält seine Kost (Kostform beachten) Einhaltung der Hygiene ggf. abwesenden Gefangenen das Essen in den Haftraum stellen lassen
  • Beaufsichtigung im Werkbetrieb: nur die nötigen Sachen für den Arbeitsalltag Tragen von Anstaltskleidung insbesondere Schutzbekleidung keine unterschiedlichen Gruppen aufschliessen bzw. ausrücken lassen zeitlich getrennt von Außenarbeitern beim Aus- und Einrücken zählen nicht so weit schicken, dass ein unerlaubtes Entfernen oder Verstcken nicht ausgeschlossen werden kann erkennbar unbeaufsichtigte Gefangene sind der eigenen Aufsicht zu unterstellen
  • Beaufsichtigung von Gemeinschaftsräumen / Duschen. Die Beaufsichtigung richtet sich nach den Anordnungen der AL. Nur gleichgeschlechtliche Beaufsichtigung.
  • Beaufsichtigung beim Aufenthalt im Freien. Hofkontrolle vor und nach der Freistunde Gef. nur Sachen mitnehmen, die sie zwingend benötigen auf wetterangepasste Kleidung hinweisen Gefangene vorgehen lassen / Sicherheitsabstand Gefangenen bleiben in der Gruppe zusammen Aufsicht min. 2 Bedienstete getrennt voneinander aufgestellt nicht den Rücken zukehren mehrere Meter Abstand zu den Gef. ein Bediensteter kann eine Alarmeinrichtung betätigen volle Aufmerksamkeit / nicht ablenken lassen
  • Beaufsichtigungsgründe außerhalb der Anstalt. Ausführung (Aufenthalt für eine best. Tageszeit unter Aufsicht eines oder mehrerer Bediensteter) Vorführung (Ausführung zu gerichtlichen Terminen) Außenbeschäftigung (regelmäßige Beschäftigung außerhalb der JVA) Ausantwortung (befristetes Überlassen eines Gefangenen in Gewahrsam einer Polizeibehörde) Transport (Umlauf zur Verlegung (Verbleib) oder Überstellung (Rückkehr)) Unterbringung (in einem Krankenhauses außerhalb des Vollzuges)
  • Gegenstände die beim Verlassen der JVA mitgeführt werden müssen ! Lichtbild / Unterlagen mit: Name, Straftat, Strafdauer, Strafende, Anschrift und etwaige Besonderheiten Waffen gem. Anordnungen der AL Terminerschein, Ausführungsverfügung, Transporterschein Ggf. Auszug aus der Krankenakte Ggf. Überweisung Dienstausweis Wegbeschreibung (evtl. Navi, Hinweise über Parkmöglichkeiten) Anstaltshandy / Telefonliste Durchfahrts- und Parkerlaubnis Fesseln (Hand-, Fuß-, Einwegkunststofffesseln, Öffnungswerkzeug)
  • Besonderheiten bei der Mitnahme der Schusswaffe. nicht ablegen oder einem Dritten geben Anordnungen der AL sind maßgebend Vollzähligkeitsüberprüfung und quittieren i.d.R. offene Trageweise (sofern nicht anders von AL angeordnet) nur befugte Bedienstete (Sichtvermerk in Dienstausweis) Sicherheitsüberprüfung
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  • Grundregeln zur Fesselung. Sicherheitsüberprüfung durchführen klare, verständliche und eindeutige Verhaltensanweisungen werden die Hände vor dem Körper gefesselt, soll die Fesselung -Handrücken zueinander- erfolgen Fesseln verriegeln Aufmerksamkeit auch nach Anlegen der Fesseln trotz Fesselung auch mit Angriffshandlungen rechnen Angriffshandlungen durch Kontrolle der gefesselten Arme beenden den Einsatz von Fußfesseln in Erwägung ziehen notfalls auch andere, geeignete Fesselhilfen verwenden, wenn dienstliche Fesseln nicht zu Verfügung stehen auch nach Abnehmen der Fesseln mit Angriffshandlungen rechnen
  • Richtlinie Nr. 5 die Gefangenen sind so zu beaufsichtigen, dass S&O jederzeit gewährleistet sind Außerhalb der Hafträume sind die Gefangenen ständig und unmittelbar zu beaufsichtigen. Bei jedem Wechsel der Aufsichtsführenden sind die Gefangenen ordnungsgemäß zu übergeben und zu übernehmen und dabei zu zählen. Auch einzelne Gefangene sind bei jedem Wechsel der Aufsichtsführenden zu übergeben und zu übernehmen. Gefangene, die erkennbar unbeaufsichtigt angetroffen werden, sind bis zur Übernahme der Aufsicht durch die zuständigen Bediensteten der eigenen Aufsicht zu unterstellen. Ein Absehen von der ständigen und unmittelbaren Beaufsichtigung von Gefangenen, die mit Hilfstätigkeiten in der Anstalt betraut sind, kommt nur nach Maßgabe der vom Justizministerium für diese getroffenen besonderen Bestimmungen in Betracht. In jedem Fall ist eine Kontrolle in unregelmäßigen Zeitabständen sicherzustellen. Die Gefangenen sind einzuschließen, wenn sich kein Personal auf der Abteilung befindet. Von einer ständigen und unmittelbaren Beaufsichtigung der Gefangenen kann in verschlossenen Gemeinschaftsräumen (z.B. Vorführ- und Warteräumen, Fernsehräumen, Freizeiträumen, Duschen) und in verschlossenen Arbeitsräumen abgesehen werden, wenn die Sicherheit der Räume in baulicher Hinsicht gewährleistet ist. Die Entscheidung trifft die Anstaltsleitung, die auch die näheren Einzelheiten schriftlich festlegt. Bei der Entscheidung berücksichtigt die Anstaltsleitung auch die zahlenmäßige Größe der jeweiligen Gruppen. In jedem Fall ist eine Kontrolle der Gefangenen in unregelmäßigen Zeitabständen sicherzustellen.