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Strafrecht (Fach) / Rechtfertigungsgründe (Lektion)
- §32 StGB Notwehr gegenwärtiger rechtswidriger Angriff Verteidigung erfoderlich geboten Rechtsgüterabwegung
- §34 StGB Rechtfertigender Notstand gegewärtige Gefahr Gefahr abwehren geeignet, erforderlich Rechtsgüterabwegung