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Sozialmedizin (Fach) / stex (Lektion)

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  • volle Erwerbsminderung Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit ≤3 Stunden täglich arbeiten können Anspruch auf 100% Erwerbsminderungsrente
  • teilweise Erwerbsminderung Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit 3-6 Stunden täglich arbeiten können Anspruch auf 50% Erwerbsminderungsrente
  • Behinderung - Zuständigkeit - ab Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, die länger als 6 Monate anhält zuständig: Versorgungsämter Grad der Behinderung >= 20
  • Schwerbehinderung - Anerkennung durch - wer stellt den aNtrag Ab einem GdB ≥50 Ab einem GdB ≥30 bei Nichthaltenkönnen des Arbeitsplatzes (=Gleichstellung) anerkennung durch Versorgungsamt Antrag muss selbst gestellt werden
  • Gesetzliche Unfallversicherung - Träger - Aufgaben Träger: Berufsgenossenschaften Aufgaben: Verhütung vor Verlust und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit (auch Rehabilitationsmaßnahmen) bei Arbeits-/Schulunfällen (auch Wegeunfälle) Berufskrankheiten Förderung beruflicher Wiedereingliederung nach Verletzung Entschädigungszahlungen, z.B. in Form von Verletztengeld und -rente, Hinterbliebenenrente und Sterbegeld
  • Wegeunfälle -versichert - nicht versichert Versichert - Unmittelbarer Weg zum oder vom Arbeitsplatz - Es steht dem Arbeitnehmer frei, ob er den zeitlich oder geographisch kürzesten Weg wählt und welches Verkehrsmittel er nutzt- Umwege, um bspw. die Kinder von der Schule oder Arbeitskollegen zum Zwecke einer Fahrgemeinschaft abzuholen Nicht versichert Jeder Unfall >2h nach ArbeitsendeUmwege und Tätigkeiten privater Natur, die als sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeit anzusehen sind
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)/Grad der Schädigungsfolgen (GdS) -def Unterschied zum GdB - Gibt die prozentuale Erfassung der Verluste der Unversehrtheit bezüglich der Arbeitsfähigkeit wieder. Die Höhe ist eine abstrakte Größe; nicht in Abhängigkeit einer bestimmten Tätigkeit festgelegt.- Ab einem GdS ≥20 wird eine Rentenzahlung anerkannt- Unterschied zu Grad der Behinderung (GdB): MdE/GdS berücksichtigt die Kausalität, GdB hingegen nicht!
  • Kontrahierungszwang Gesetzliche Krankenkassen sind vom Gesetzgeber dazu gezwungen, jeden Beitrittswilligen aufzunehmen, um die Ablehnung von schwerkranken Personen zu vermeiden
  • Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Anspruch in den ersten 6 Wochen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Krankengeld durch die Krankenkassen Definition: Entgeltersatzleistung der KrankenversicherungHöhe: 70% des letzten Bruttoeinkommens bis zur BeitragsbemessungsgrenzeBeginn (§46, SGB V):Mit Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. (bei Erhalt einer Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber) nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit oderIm Zuge einer ersten stationären Behandlungsmaßnahme (Krankenhausbehandlung oder auch Rehabilitation)
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  • Gemeinsamer Bundesausschuss - gebildet von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen oberste Beschlussgre­mium
  • Festbetrag - Maximaler Betrag, der von der Krankenkasse für bestimmte Arznei- und Hilfsmittel erstattet wird - Sollte der Verkaufspreis über dem Festbetrag liegen, ist die Differenz vom Versicherten selbst zu begleichen
  • Gesundheitsquote Die Gesundheitsquote ist definiert durch das Verhältnis der Ausgaben für die Gesundheit, gemessen am Bruttoinlandsprodukt Die Gesundheitsquote liegt in Deutschland seit 1995 relativ konstant bei ca. 10%
  • Mielck-Modell Zusammenhang zwischen Gesundheit bzw. Krankheit und sozialer Schicht genauer dar und besagt, dass Angehörige der Unterschicht an einigen Krankheiten (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, viele Krebsarten, DM Typ II und Adipositas, Schizophrenie und Depression) wesentlich häufiger erkranken als Angehörige der Mittel- und Oberschicht
  • Nationale Versorgungsleitlinie  Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) evidenzbasierte, ärztliche Entscheidungshilfen -> strukturierte medizinische Versorgung (Disease-Management-Programm)
  • Red flags Warnzeichen der präsentierten Symptomatik, die ein dringend behandlungsbedürftiges Krankheitsbild kennzeichnen (bspw. Peritonismus)
  • Sterbephasen nach Kübler-Ross (1970) Verneinung, Leugnung und Isolation Aggression, Zorn, Wut, Auflehnung gegen das Schicksal Verhandeln mit dem Schicksal Depression Akzeptanz des nahenden Todes
  • NURSE-Modell nach Back (2007) Name: Benennen von Emotionen des PatientenUnderstand: Nach Möglichkeit Verständnis für die Emotionen des Patienten ausdrückenRespect: Dem Patienten Anerkennung und Respekt zollen für bereits durchlebte SituationenSupport: Unterstützung anbietenExplore: Nachfragen, um weitere emotionale Aspekte herauszufinden
  • SPIKES-Modell nach Baile (2000) Übermitteln schwieriger Nachrichten Setting: Gesprächsrahmen schaffen mittels geschützter Umgebung, ggf. Bezugsperson involvieren, Unterbrechungen vermeiden, Patienten auf zeitlichen Rahmen des Gesprächs vorbereitenPerceptionKenntnisstand des Patienten erfragen, offener Fragenstil, Patienten in eigenen Worten seine Krankheit/Therapie/Prognose erklären lassenInvitationPatienten zu bestimmten Themen einladen und abschätzen, ob eine Gesprächsbereitschaft vorliegt, Gesprächsmöglichkeit für einzelne Themen zu einem späteren Zeitpunkt anbietenKnowledgeVermittlung von Wissen unter Vorwarnung des Patienten über die Mitteilung einer schlechten Nachricht/Prognose, dabei Verbesserung der Kommunikation durch Vermeidung von Fachtermini, Verwendung kurzer, präziser Sätze, Vermeidung von ExtremaussagenEmotionsAnsprechen und Erfassen von Emotionen, Identifikation der Ursache und Empathie-orientiertes Antworten (nonverbale Kommunikation; NURSE-Modell)SummaryZusammenfassung des Gesprächs und Planung des weiteren Prozedere (Behandlungsoptionen, Prognose, nächsten Gesprächstermin benennen und weitere palliativmedizinische Unterstützung anbieten, Patientenwünsche erfragen)
  • indirekte aktive Sterbehilfe Nebenwirkungen, die eine Lebensverkürzung herbeiführen würden, werden in Kauf genommen Beispiel: Eine das normale Maß überschreitende Analgosedierung (z.B. mit hochpotenten Opiaten) im Finalstadium der Sterbephase mit möglicherweise lebensverkürzender NebenwirkungRechtliche Situation: nicht verboten, wenn es dem Willen des Patienten entspricht
  • healthy worker effect statistisches Phänomen, das tatsächlich durch den positiven Selektionsprozess gesunder Arbeiter bedingt ist. Das Kollektiv der arbeitenden Bevölkerung ist im Durchschnitt gesünder, da Gesunde wahrscheinlicher arbeitstätig sind als die Gesamtbevölkerung. Im Gesamtkollektiv befinden sich nämlich auch krankheitsbedingt Nicht-Arbeitende.
  • Schlüssel für Grad der Behinderung ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit)