37

Ertragsteuerrecht (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)

Grundlagen

Diese Lektion wurde von Nicht_deine_Karten erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Grundbesitz zu Beginn des Kalenderjahr § 20 Satz 2 GewStDV
  • Einheitswert für Grundstücke in den neuen Bundesländern § 133 BewG Einheitswerte von 1935
  • Einheitswert für Grundstücke in den alten Bundesländern § 121 a BewG Einheitswerte von 1964 140% des Einheitswertes
  • Steuergegenstand gewerbliches Unternehmen § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG gewerbliche Unternehmen im Sinne des EStG § 15 Abs. 2 EStG Originärer Gewerbebetrieb § 15 Abs. 3 EStG Gewerbebetriebe per Fiktion
  • Steuergegenstand Kapitalgesellschaften § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG Kraft Rechtsform
  • Gemeinden erheben die Gewerbesteuer § 1 GewStG Gemeindesteuer
  • Steuergegenstand wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb § 2 Abs. 3 GewStG z. B. Gaststätte eines gemeinnütigen Vereins
  • Steuergegenstand wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb § 2 Abs. 3 GewStG z. B. Gaststätte eines gemeinnütigen Vereins
  • Steuerschuldner § 5 Abs. 1 GewStG Satz 1: der Unternehmer Satz 2: als Unternehmer, gilt für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird Satz 3: gewerbliche Personengesellschaft = Schuldner die Gesellschaft
  • Punkte der Einleitung Steuergegenstand Steuerschuldner Erhebungszeitraum Bemessungsgrundlage = Gewerbeertrag
  • Anzeige
  • Erhebungszeitraum § 14 GewStG Satz 1: für Erhebungszeitraum festgesetzt Satz 2: Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr Satz 3: nicht das ganze Kalenderjahr = abgekürzter Erhebungszeitraum
  • Steuermessbetrag auf voll 100 € abrunden § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG
  • Freibetrag § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG natürliche Personen und Personengesellschaften 24.500 €
  • Besteuerungsgrundlage § 6 GewStG Gewerbeertrag
  • Gewerbeertrag § 7 Satz 1 GewStG Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Vorschriften des EStG und KStG vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge
  • Maßgebender Gewerbeertrag § 10 GewStG
  • Maßgebender Gewerbeertrag beim abweichenden Wirtschaftsjahr § 10 Abs. 2 GewStG in dem Erhebungszeitraum bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet
  • Steuermesszahl § 11 Abs. 2 GewStG 3,5%
  • Hebesatz § 16 GewStG
  • Anrechnung von Vorauszahlungen § 20 GewStG
  • Steuermessbetrag § 11 Abs. 1 Satz 1 GewStG
  • Hinzurechnung Entgelte für Schulden § 8 Nr. 1 Buchstabe a GewStG
  • Hinzurechnung Renten und dauernde Lasten § 8 Nr. 1 Buchstabe b GewStG
  • Hinzurechnung Gewinnanteile Stiller Geschafter § 8 Nr. 1 Buchstabe c GewStG NICHT als Mitunternehmern (Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko)
  • Hinzurechnungen Miet- und Pachtzinsen (bewegliche Wirtschaftsgüter) § 8 Nr. 1 Buchstabe d GewStG 1/5 der Aufwendungen
  • Hinzurechnung Miet- und Pachtzinsen (unbewegliche Wirtschaftsgüter) § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG 1/2 der Aufwendungen
  • Hinzurechnungen zeitliche Überlassung von Rechten § 8 Nr. 1 Buchstabe f GewStG 1/4 der Aufwendungen
  • Hinzurechnung Anteile am Verlust einer Mitunternehmerschaft § 8 Nr. 8 GewStG
  • Hinzurechnung Spenden bei Körperschaften § 8 Nr. 9 GewStG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG
  • Kürzungen Anteile am Gewinn einer Mitunternehmerschaft § 9 Nr. 2 GewStG
  • Anzeige
  • Kürzungen Spenden § 9 Nr. 5 GewStG aus den Mitteln des Gewerbetriebs Zuwendungen (Spenden- und Mitgliedsbeträge) 20% des um die Hinzurechnungen erhöhten Gewinns 4 Promile der Summe der Umsätze ud Löhne und Gehälter
  • Keine Kürzung für besondere Mitgliedsbeträge § 9 Nr. 5 Satz 12 GewStG KEINE Kürzung für Mitgliedsbeiträge Nr. 1 Sport Nr. 2 kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen Nr. 3 Heimatpflege und Heimatkunde Nr. 4 Zwecke im Sinne der § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO
  • Kürzungen Grundbesitz § 9 Nr. 1 GewStG 1,2 % des Einheitswerts zum Betriebsvermögen nicht von der Grundsteuer befreit Grundbesitzes
  • Gewerbeverlust § 10 a GewStG bis 1 Mio. unbegrenzt darüber hinaus nur 60%
  • Zerlegungsanteile § 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG Betriebsstätten in mehreren Gemeinden
  • Zerlegungsmaßstab § 29 Abs. 2 GewStG Summe der Arbeitslöhne die an die jeweilig beschäftigten Arbeitnehmer der Betriebsstätte in der Gemeinde gezahlt wurde
  • Definition Arbeitslöhne § 31 GewStG