Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
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Tatbestände
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- körperliche Misshandlung Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrheit nicht nur unerheblich beeinträchtig.
- Gesundheitschädigung Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines krankhaften Zustands.
- Vorsatz Das Wissen und wollen der Tatbestandverwirklichung.
- Gift Stoffe, die chemisch wirken.
- gesundheitsschädliche Stoffe Stoffe, die thermisch oder mechanisch oder biologisch wirken .
- beibringen Auf oder im Körper zur Wirkung bringen.
- Waffe Körperliche Gegenstand, der zur Verletzung anderer konstruiert ist.
- gefährliches Werkzeug Jeder köperliche Gegenstand, der nach siener Beschaffenheit und Art der Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
- hinterlistiger Überfall Eine List anwenden, um die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers zu erschweren, und plötzlich und unerwartet das Opfer angreifen.
- gemeinschaftlich Mindestens zwei Personen wirken bei der Ausführung am Tatort zusammen.
- lebensgefährliche Behandlung Konkrete Handlung, die generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.
- Verlust Hörvermögen auf beiden Ohren kronisch Taub
- Verlust Sprachvermögen Verlust Zunge, Stimmbänder, Kehlkopf
- Seichtum kronischer krankheitszustand
- dauerhaft entstellt Verbrennungen / Verätzungen
- Verlust Sehvermögen nur noch 2% Sehkraft auf einem Auge
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- geistige Krankheit / Behinderung z.B. Gehirnschäden
- gute Sitten Das Anstandsgefühl für die Mehrheit der Gesellschaft.