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BilStR (Fach) / BilStR (Lektion)
- Ich kaufe ein Grundstück mit einem Gebäude drauf. Aufteilung der Anschaffungskosten, was in Klausur erwähnen? sowohl für HB als auch für StB muss erwähnt werden, dass der Kaufpreis aufzuteilen ist StB: H 7.3 (Kaufpreisaufteilung) EStH
- In der Aufgabenstellung heißt es: "Alle VG und WG mit AK/HK bis 1.000 EUR sind ingesamt für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung". Was bedeutet das? Dies bedeutet, dass die steuerliche Vorschrift "Sammelposten" auch gob-konform ist, weshalb der Sammelposten bereits in der Handelsbilanz gebildet und gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 HS 1 EStG in die Steuerbilanz übernommen wird.
- latente Steuern § 274 HGB
- In der Klausur kommt ein Fall zu "Erwerb eigener Anteile". Was immer erwähnen? Norm? Besonderheiten? Da die Voraussetzungen des § 33 GmbHG erfüllt sind, ist der Erwerb der eigenen Anteile durch xxxx zulässig.§ 272 Abs. 1a HGB Satz für Satz durchgehen und hinschreiben.HB = StB, vgl. Erlass § 28/1Der Erwerb eigener Anteile stellt keinen Anschaffungsvorgang dar, sondern ist wie eine Herabsetzung von Nennkapital zu behandeln.
- Besonderheiten bei Rangrücktritt (HB vs. StB, Norm, Unterschiede) am Bsp eines Gesellschafters, der seiner GmbH seit Jahren ein verzinsliches Darlehen gewährt. HB: Passivierungspflicht für das Darlehen mit dem Erfüllungsbetrag, § 246 Abs. 1 Satz 1, § 253 Abs. 1 Satz 2 HGBStB: grds. § 5 Abs. 1 S. 1 HS 1 EStG, bei einem einfachen Rangrücktritt muss jedoch in der Vereinbarung eine Bezugnahme auf die Möglichkeit einer Tilgung auch aus sonstigem freien Vermögen stehen (sog. Besserungsabrede), da sonst das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a i.V.m. Abs. 6 EStG greift. Beim qualifizierten Rangrücktritt hat die Verbindlichkeit in jedem Fall Eigenkapitalcharakter und § 5 Abs. 2a EStG kommt nicht in Frage.Vgl auch Erlass § 5/11
- In einer Klausuraufgabe geht es (umfangreich) um die Bewertung von Vorratsvermögen (z.B. hat sich nach der Lifo-Methode ein Bestand von 80.000 EUR ergeben). Welchen Satz am Ende immer bringen? Der Wert des Warenbestands zum Bilanzstichtag 31.12.2014 beträgt 80.000 EUR, da keine wertmindernden Umstände vorliegen. (Niederstwerttest)
- selbständige, unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäudeteile sind (Fundstelle und Beispiel) H 7.1 (Unbewegliche WG, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind) EStHBeispiel: ParkplatzEs gelten dort nicht die typischen Gebäudegrundsätze bei der Zuordnung. Bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung also zwingend notwendiges BV
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