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Bankmanagement (Fach) / Teil 3.5 Bankaufsichtliche Liquiditätsregeln (Lektion)
Teil 3 - Regulierung
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- Bankaufsichtliche Liquiditätsregeln § 11 KWG und Liquiditätsverordnung Liquidity Coverage Ratio Net Stable Funding Ratio
- Begrenzung von Liquiditätsrisiken § 11 KWG Die Institute müssen ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere Anforderungen an die ausreichende Liquidität zu bestimmen, insbesondere über die Methoden zur Beurteilung der ausreichenden Liquidität und die dafür erforderlichen technischen Grundsätze als Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen zu berücksichtigenden Geschäfte einschließlich ihrer Bemessungsgrundlagen sowie...
- LiqV - Standardansatz - Liquidität 1. Klasse Kassenbestand Guthaben bei Zentralnotenbanken, sofern täglich fällig Inkassopapiere (Schecks, Zinsscheine, Gewinnanteilsscheine) Erhaltene unwiderrufliche Kreditzusagen Börsennotierte Wertpapiere, wenn sie wie Umlaufvermögen bewertet werden (strenges Niederstwertprinzip) Gedeckte Schuldverschreibungen Anteile an Geldmarkt- und Wertpapierfonds in Höhe von 90% des Rücknahmepreises
- LiqV - Standardansatz - Liquidität 2. Klasse Forderungen an Zentralbanken, Kreditinstitute und Kunden Zentralnotenbankfähige Wechsel Sachforderungen des Pensionsgebers bzw. Verleihers auf Rückgabe der verliehenen Wertpapiere Geldforderungen des Pensionsnehmers aus unechten Pensionsge- schäften in Höhe des Rückzahlungsbetrages, sofern dieser den Wert- papierkurs übersteigt Nicht börsennotierte Wertpapiere sowie Geldmarktpapiere wie Schatzwechsel, Schatzanweisungen, Commercial Papers, Euro-Notes etc. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand
- LiqV - Standardansatz - Entsprechend ihrer Laufzeit zu erfassende Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Zentralnotenbanken, Kunden und Kreditinstituten (Sonderregelung für Zentralinstitute von Sparkassen und Kreditgenossenschaften) Sachverbindlichkeiten des Pensionsnehmers bzw. Entleihers aus der Rückgabepflicht der entliehenen Wertpapiere Geldverbindlichkeiten des Pensionsgebers aus unechten Pensionsgeschäften in Höhe des Rückzahlungsbetrages, sofern dieser den Wertpapierkurs übersteigt Verbriefte Verbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten Genußrechtskapital Sonstige Verbindlichkeiten
- Liquidity Coverage Ratio Idee: Banken müssen ausreichend qualitativ hochwertige, liquide Assets vorhalten, so dass sie in der Lage sind, einen Zeitraum von 30 Tagen unter gestressten Bedingungen für die Refinanzierung zu überstehen. nicht verpfändete, liquide, qualitativ hochwertige Vermögenswerte / Netto-Zahlungsausgänge, erwartet in einem 30 Tage Stressszenario ≥ 100 % Netto-Zahlungsausgänge = Zahlungsabflüsse – Min {Zahlungszuflüsse; 75% der Zahlungsabflüsse} Zahlungsabflüsse: Verbindlichkeiten * Kapitalabzugsfaktor (runf-off rate) + außerbilanzielle Verpflichtungen * Inanspruchnahme (draw-down rate) Grundbedingungen geringes Risiko der Vermögensgegenstände einfache + zweifelsfreie Bewertungsmöglichkeit geringe Korrelation mit riskanten VGS Notierung an einer anerkannten Börse Aktivität/Größe des Maktes geringe Volatilität Funktionsfähigkeit des Marktes auch in Krisenzeiten
- Net Stable Funding Ratio (ab 2018) Ziel: Sicherstellung der Finanzierung über einen Zeitraum von einem Jahr in einer unternehmensspezifischen Stresssituation Begrenzung der Fristentransformation (fristenkongruente Finanzierung) verfügbarer Betrag an dauerhafter Finanzierung / erforderlicher Betrag an dauerhafter Finanzierung ≥ 100 % Stable funding: Anteil am Betrag einer Verbindlichkeit bzw. am Eigenkapital, der über einen Ein-Jahreszeitraum auch unter Stressbedingungen als verlässliche Mittelquelle gilt Erforderlicher Betrag an stable funding hängt von der Liquidität der Aktiva ab  Verfügbare stabile Finanzierungsmittel Kapital und Verbindlichkeiten > 1 Jahr Anteile der kurzfristigen Einlagen, sofern diese auch in Krisenzeiten vorhanden sind
- Liquiditätstheorien Goldene Bankregel (1854, Hübner) Fristenkongruente Finanzierung d.h. Fristigkeit Aktiva = Fristigkeit Passiva Bodensatztheorie (1857, Wagner) Es wird zur Anrechnung der Passiva nur ein prozentualer Satz der einzelnen Positionen eingerechnet, weil man davon ausgeht, dass z.B. ein Kunde nie über das komplette Guthaben verfügt Shiftability-Theorie (1879, Knies) Bindungsdauer ist nicht relevant, wenn es Sekundärmärkte (Börsen) gibt. Tagesgelder von Kunden können in Aktien angelegt sein, da diese schnell liquidierbar sind Maximalbelastungstheorie (1983, Stützel) Ausfallrisiken führen zu Liquiditätsproblemen Anrechnung diverser Positionen nur prozentual
- LiqV - Vereinfachtes pauschalisiertes Verfahren Wertberichtigungen bei Forderungen = Berücksichtigung von Werteberichtigungen bei Forderungen Formel: F11.LZB = F1 - PWBG x (F1/ FG) F11.LZB = anrechenbarer Forderungsbestand im 1. LZB F1 = Forderungsbestand (1. LZB) vor PWB FG = Gesamter Forderungsbestand PWBG = gesamte für FG gebildete PWB Forderungen, für die EWB`s aufgrund von aktuellen Leistungsstörungen gebildet wurden, dürfen nicht als Zahlungsmittel berücksichtigt werden PWB`s sind den einzelnen Forderungen nicht zurechenbar (daher vereinfachtes Verfahren)
- Liquiditätskennzahl = Verfügbare Zahlungsmittel im 1. Laufzeitband / Abrufbare Zahlungsverpflichtungen im ersten Laufzeitband ≥ 1 muss unbedingt größer 1 sein (sonst Sanktionen)
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- Beobachtungskennzahlen = Zahlungsmittel im Laufzeitband j / Zahlungsverpflichtungen im Laufzeitband j j = 2: über 1 Monat bis 3 Monate j= 3: über 3 Monate bis 6 Monate j= 4: über 6 Monate bis 1 Jahr
- LiqV - Standardansatz - Jederzeit abrufbare Passivposten Täglich fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40 % Täglich fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 10 % Spareinlagen (unabhängig von der Kündigungsfrist) 10 % Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln, übernommenen Bürgschaften und Gewährleistungen 5 % Haftungsbetrag aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 5 % Plazierungs- und Übernahmeverpflichtungen 20 % Noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen 20 %
- LiqV - Standardansatz - Gewichtung und Wertpapierpensionsgeschäfte Bewertung der Positionen: Wertpapiere: Marktpreis (ersatzweise 80% - 90% des Buchwertes) Investmentanteile: 90% des Rücknahmepreises sonstige Aktiva und Passiva: Buchwerte (Echte) Wertpapierpensionsgeschäfte Bruttoprinzip, d.h. Zahlungszufluss und Verpflichtungen werden getrennt ausgewiesen Wertpapier wird unabhängig vom Bilanzausweis dem Pensions- nehmer zugerechnet Rückgabeverpflichtung wird als Sachforderung beim Pensionsgeber bzw. als Sachverbindlichkeit beim Pensionsnehmer ausgewiesen Zahlungsverpflichtung bzw.-forderung aus der Terminkomponente und Mittelzufluss bzw. -abfluss aus der Kassakomponente
- Vergleich LiqV - LCR keine eigenen Liquiditätsrisikomess- und steuerungsverfahren mehr zulässig strengere Anforderungen an verfügbare Zahlungsmittel = liquide, qualitativ hochwertige Assets; unbegrenzte Anerkennung nur für Zentralbankguthaben und Staatsanleihen; begrenzte Anerkennung und Haircut bei Corporate Bonds mit Mindestrating AA- Zahlungsausgänge: Annahme einer 30-tägigen Stresssituation, z.B. Abzug von kurzfristigen Kundeneinlagen (run-off-rate), (Behandlung von Spareinlagen noch unklar), Verlust der besicherten Kapitalmarktfinanzierung Zahlungseingänge: 50%-Haircut bei den Einzahlungen aus Forderungen gegenüber Kunden, Begrenzung der Zahlungseingänge auf 75% der Zahlungsausgänge