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Carina (Fach) / Carina (Lektion)

Carina

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  • Einseitiger Handelskauf (Was tun nach Annahme der Ware?) Privatleute nicht verpflichtet Ware zu prüfen. (keine Prüfpflicht)
  • Einseitiger Handelskauf (ungebrauchte Sachen + gebrauchte Sachen) Ungebraucht: Verkäufer haftet für offene/versteckte Mängel innerhalb von 2 Jahren Gebrauchte Sachen: Verkäufer haftet für offene/versteckte Mängel innerhalb von 1 Jahr
  • Zweiseitiger Handelskauf (was tun nach Annahme der Ware) Kaufleute müssen sofort nach Annahme der Ware nach Fehlern suchen. sofortige Prüfpflicht
  • Zweiseitiger Handelskauf (offene Mängel + versteckte Mängel) offene Mängel: nach Entdeckung sofort Rügen: Platzkauf->Käufer verweigert Annahme; Distanzkauf: Käufer muss die Ware annehmen und lagern versteckte Mängel: gerügt werden nach Entdeckung (spätestens innerhalb 2 Jahre) Kaufvertrag vllt Frist für Sachmangelhaftung
  • Gewährleistungsfristen Bürgerlicher Kauf Einseitiger Handelskauf=Verbrauchsgüterkauf Zweiseitiger Handelskauf
  • Bürgerlicher Kauf (Gewährleistungsfristen) neue Sachen 2 Jahre gebrauchten Sachen 1 Jahr Frist kann vertraglich verändert werden. Ausnahme: arglistige Täuschung
  • Einseitiger Handelskauf (Gewährleistungsfrist) neuen Sachen 2 Jahre gebrauchte Sachen 1 Jahr Frist kann durch Vertrag nicht verkürzt werden ersten 6 Monate Mangel=Verkäufer beweisen das nicht vorher schon da war Beweislastumkehr
  • Käufer kann bei Sachmängeln verlangen 1. Schritt=Vorrangige Rechte->Nacherfüllung Nachbesserung=Reparatur: 2 mal sinnlos dann Neulieferung Neulieferung einer mangelfreien Sache: wenn nicht geliefert dann nachrangige Rechte geltend machen. Wenn Kosten anfallen, dann Verkäufer weigern 2. Schritt=Nachrangige Rechte->nach Ablauf einer Frist Rücktritt vom Kaufvertrag Minderung Schadensersatz Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  • Minderung -> Preisnachlass Kaufvertrag bleibt
  • Schadensersatz Produktionsausfall->Rücktritt vom Kaufvertrag (nur bei großen Mängeln)
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  • Rücktritt vom Kaufvertrag Ware zurück->Geld zurück nur große Mängel
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen Erstattung eigener Leistungen des Käufers um Mangel beseitigen nur bei großen Mängeln
  • Nachfrist entfällt, wenn.. Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen Verkäufert die beiden Formen der Nacherfüllung meidet Käufer und Verkäufer Nacherfüllung unzumutbar Leistungstermin vertraglich festgelegt ist. Schadensersatz: Verkäufer verschuldet den Mangel
  • Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf AGB/Individualvereinbarung nicht zum Nachten des Verbrauchers "gekauft wie gesehen" und "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" -> verbotene Aussagen Garantieerklärungen einfach + verständlich
  • Voraussetzung für Nicht-Rechtzeitige-Lieferung Lieferung muss fällig sein -> Kunde kann verlangen. wenn kein zeitpunkt dann lieferung sofort Verschulden des Lieferers->Lieferant haftet für fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln: entfällt bei höherer Gewalt Mahnung: Nachfrist verstrichen. Mahnung nicht nötig wenn: Fixkauf, Zweckkauf, Selbstinverzugsetzung des Lieferanten, bestimmter Lieferzeitpunkt, bestimmbarer Lieferzeitpunkt Lieferungsverzug wenn alles davo erfüllt
  • Rechte Käufer bei Nicht-Rechtzeitiger-Lieferung (Käufer setzt keine Nachfrist und besteht auf..) Lieferung -> nur dieser Lieferer Lieferung+Schadensersatz->Produktionsstopp
  • Rechte Käufer Nicht-Rechtzeitige-Lieferung (setzt eine Nachfrist und lehnt...) die Lieferung ab.->anderer ist billiger Lieferung ab + verlangt Schadensersatz->bei teurerem Lieferanten gekauft werden
  • Ermittlung Schaden Konkreter Schaden->genau berechenbar. Bsp. Auftrag 20000€ verloren Abstrakter Schaden-> nicht genau berechenbar. Bsp. gute Ruf Unternehmens
  • Konvetionalstrafen =Geldstrafe bei Lieferungsverzug wird im Voraus abgeschlossen um Stress zu vermeiden
  • Annahmeverzug (Voraussetzungen) muss fällig sein Lieferung ordnungsgemäß geliefert oder zur Abholung bereitgestellt vom Käufer nicht-annahme MERKE: Schulden Käufer nicht vorausgesetzt
  • Folgen für Käufer bei Annahmeverzug Käufer haftet für Schaden während Anahmeverzug Außer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Rechte des Verkäufers Rücktritt vom Vertrag ->Verkauf an anderen Kunden. +:gute Kunden, gute Ware, Rechnungsbetrag klein Selbsthilfeverkauf-> öffentliche Versteigerungen/Handelsmakler, Marktpreis muss da sein Klage auf Abnahme-> Spezialfertigung Selbsthilfeverkauf/Klage auf Abnahme: Lagerung aug eigenes Risiko
  • Pflichten beim Selbsthilfeverkauf Verkäufer: Fristzsetzun/Androhung außer verderbliche Ware, Mehrerlös Käufer, Versteigerungserlös Käufer sagen, Ort und Zeit der Versteigerung mitteilen Käufer: Mindererlös zahlen, Übernahme der Kosten
  • Voraussetzungen für Nicht-Rechtzeitige-Zahlung 1. Fälligkeit der Zahlung 2. Mahnung 3. Verschulden Verzug beginnt mit Tag der Mahnung
  • Mahnung nicht erforderlich, wenn... Zahlungstermin bestimmt Schuldner erklärt er wird nicht zahlen 30 Tage nach Rechnungszugang vorbei
  • Rechte des Verkäufers bei Nicht-Rechtzeitiger-Zahlung (ohne Nachfrist) Zahlung verlangen ( + Schadensersatz vllt) Verkäufer nimmt Ware nicht an -> Spezialfertigung
  • Rechte des Verkäufers bei Nicht-Rechtzeitiger-Zahlung (mit Nachfrist) Rücktritt vom Kaufvertrag. Ware nicht zurück nehmen + Zahlung nicht mehr zu erwarten Schadensersatz. Mehrkosten: Mahnkosten, Verzugszins, Kreditzins,.. Anspruch auf Zinsen. bei zweiseitigem Handelskauf 8% über Basiszinssatz. Bei einseitigem Handelskauf/bürgerlichhem Kauf. 5% über Basiszinssatz
  • Zinsen berechnen (Kapital*Zinssatz*Tage) : 360*100
  • Außergerichtliches Mahnverfahren immer schriftlich. muss höflich bleiben um Kunden nciht zu verlieren. Deshalb viel Fingerspitzengefühl notwendig. Unternehmen braucht das Geld muss drohen aber gleichzeitig freundlich bleiben
  • Mögliche außergerichtliche Schritte Zahlungserinnerung Weitere Mahnungen Letzte, verschärfte Mahnung Androhung einer Postnachnahme oder Einschalten eines Inkassobüros
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  • Zahlungserinnerung nette, höfliche Art an die Rechnung erinnert oft Rechnungskopie oder Kontoauszug dabei
  • Weitere Mahnung angemessene Zeitabstände noch Mahnungen. Immer zickiger von Mahnung zu Mahnung. + neuer Zahlungstermin
  • Letzte Drohung Keine andere Methode übrig dann: letzte Mahnung + letzte Zahlungsfrist. wenn dann nicht zahlen dann verklagen oder gerichtliches Mahnverfahren
  • Androhung einer Postnachnahme oder Einschalten eines Inkassobüros Drohung, nahmnahme per post angeboten oder Inkassobüro dazu Rechtsabteilung wird informiert
  • Gerichtliches Mahnverfahren Käufer im Zahlungsverzug + keine Reaktion auf mahnung dann gerichtliches Mahnverfahren Gläubiger beantragt beim Amtsgericht Erlass eines Mahnebscheids. In Bayern von Amtsgericht Coburg. Amtsgericht prüft Vollständigkeit des Antrags. nicht rechtmäßigkeit von Zahlung Mahnbescheid von Amtsgericht an Schuldner Schuldner innerhalb von 2 Wochen reagieren: ->zahlen und fertig oder ->widersprechen seiner meinung nach ungerechtfertigt: Prüfung, Prozess, Urteil oder-> nichts unternehmen: Vollstreckungsbescheid Innerhalb von 2 Wochen nachdem bekommen des volstreckungsbescheids: zahlen und fertig oder->widerspruch: seiner mienung nach falsch. Prüfung, Prozess, Urteil. oder->nicht: Zwangsvollstreckung
  • Zwangsvollstreckung (was kann gepfändet werden) Grundstücke bewegliche Dinge (Möbel, Bilder, Schmuck,...) Wertpapiere, etc.
  • Zwangsvollstreckung (Was kann nicht gepfändet werden) Persönliche Gegenstände (Kleidung,..) Arbeitseinkommen nur beschränkt pfändbar. Existenzminimum muss da bleiben. Lebensunterhalt verdienen (Taxi)
  • Pfändungsmöglichkeit nicht vorhanden Gläubiger wird Volstreckungstitel zugeschickt->erfoolgslose Päfändung Gebühren muss Gläubiger zahlen. Schuldner kann zu einer eidesstaatlichen Versicherung gezwungen werden. muss auflisten: alle Vermögensgegenstände und vollständigkeit aufweisen weigerung: Haftbefehl/Strafe: 6 Monate
  • Pfändungsmöglichkeit da Vermögensgegenstände mit Sigel "KUCKUCK" versehrt. nicht wegmachen ansonsten strafbar Sachen bleiben erst bei Schuldner oder sofort mitgenommen. irgendwann öffentliche Versteigerung Versteigerungserlös bekommt gläubiger Restanspruch da
  • Verjährung von Forderungen Verjährung -> Frist innerhalb Anspruch erfolgreich gerichtlich geltend gemacht werden kann abläuft
  • was wenn Forderung verjährt? Leistung/Zahlung verweigern, aber obwohl Verjährung Leistung/Zahlung nicht merh zurückfordern
  • Sinn der Verjährung Erhaltung der Rechtssicherheit. Gläubiger sollen ansprüche in bestimmter Zeit geltend machen. Schudner sollen vor veralteten Ansprüchen (vllt nicht nachweisbar) geschützt werden
  • Verjährungsfrist: 1 Jahr Fristbegnn: Übergabe der Sachen an den Käufer Ansprüche auf Erwerb von Sachen
  • Verjährungsfrist: 3 Jahre regelmäßige Verjährungsfrist. Fristbeginn: Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand Aspruch auf: Zinsen, Miete, Pacht, freiberuflich Tätigen (Arzt,..), aus einseitigen/zweiseitigen Handelskauf, Privatleute untereinander, Lohn- und Gehaltsempfängern, regelmäßig wiederkehrende Leistungen,
  • Verjährungsfrist: 2 Jahre Fristbeginn: Lieferung der Sache Anspruch des Käufers wenn Sache mangelhaft war
  • Verjährungsfrist: 5 Jahre Fristbeginn: Abnahme des Werkes Ansprüche aus Erstellung Bauwerks
  • Verjährungsfrist: 10 Jahre Fristbeginn: Entstehung Anspruch Rechte an einem Grundstück
  • Verjährungsfrist: 30 Jahre Fristbeginn: Entstehung des Anspruches Ansprüche aus forderungen auf basis von darlehen urteilen familien/erbansprüche vollstreckungsbescheid
  • Folgen Verjährung Forderung verjährt=Schuldner kann Zahlung verweigern->Gläubiger kann Anspruch nicht mehrmehr gesetzlich machen ABER: Forderung bleibt bestehen. Zahlung nach Frist-> Pech kann nicht zurückfordern außergerichtliche Mahnung hat damit nicht zu tun
  • Hemmung der Verjährung Verjährung wird für bestimmte Zeit aufgehalten. Verjährungsfrist wird um Zeitraum der Hemmung verlängert