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Kriminalistik (Fach) / Beweislehre (Lektion)

Beweise

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  • Was ist ein Beweis? Beweise sind alles, was zur Tat und den betroffenen Personen in Beziehung steht und der polizeilichen Sachverhaltsaufklärung und gerichtlichen Wahrheitsfindung dient (Auch alles was einen zur nächsten Verdachtsstufe bringt).
  • Wozu dient der Beweis? Er soll lückenlos, nachvollziehbaren und logischen Argumenten zur Überzeugung des Richters führen. Eine mathematische Überzeugung ist nicht nötig.
  • Beweisarten Personalbeweis: (Persönliche Beweismittel) Aussagen Angaben von Personen (Aussagen) subjektiv / parteiisch, daher immer kritisch beleuchten hohe Bedeutung vor Gericht Sachbeweis: (Gegenstandsbeweis) Nachprüfbar, objektiv vorhanden (Gegenstände die mitgenommen werden können) Fingerabdrücke, DNA, etc. Höherer Beweiswert
  • Aussagekraft von Beweismitteln Direkte Beweismittel: Die Richtigkeit der angenommenen Tatsache ergibt sich "unmittelbar" aus dem Beweismittel (Videoüberwachung, Zeugenaussagen, Gutacheten von Sachverständigen, Urkunden und Schriftstücke). Indirekte Beweismittel (Indizien): Die Richtigkeit der angenommenen Tatsache kann erst "durch Verknüpfungen und Schlussfolgerungen" bewiesen werden (Fingerabdruck ohne nachweis zum Zeitpunkt der Tat). Bei jedem Beweismittel stellt sich immer die Frage, was damit tatsächlich beweiesen werden kann.
  • Was ist bei der Beweiserhebung zu beachten? - Verpflichtung alle uns zugänglichen Beweise heranziehen - Der Zweck heiligt nicht die Mittel (Vernehmungsübertritte) - Daher gibt es Beweisverbote
  • Beweiserhebungsverbote Beweismittelverbot: Keine vorherigen Straftaten heranziehen. Nationalitäten dürfen nicht herangezogen werden. Keine Vorurteile! Beweiserhebungsverbot: Keine korrektes Belehren - Zeugnisverweigerungsrecht kann auch erst vor Gericht eingebracht werden. Beweismethodenverbot: § 136a StPO - Verhörmethoden, Schlafentzug, Water boarding Bei Anordnungen von rechts- oder verfassungswidrigen Taten, kann man remonstrieren (Einwand gegen den Vorgesetzten). Ein Verstoß gegen eines dieser Beweiserhebungsverbote führt i.d.R. zu einem Beweisverwertungsverbot.
  • Grundsätze der Beweisführung (Graveur) - Gründlichkeit - Rechtmäßigkeit - Allseitigkeit (be- und entlastend) - Vorschriftsmäßigkeit (PDV, FVV) - Eindeutigkeit - Unvoreingenommenheit - Richtigkeit
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