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Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Fach) / V. Gliederung (Lektion)

1) Bilanz 2) GuV

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  • Wie ist die Bilanzstruktur aufgegliedert, was steht sich gegenüber? S.104 • Aktiva – Mittelverwendung (Investition): Anlage- VS. Umlaufvermögen (Gliederung nach der Liquiedierbarkeit)   • Passiva – Mittelherkunft (Finanzierung): Eigen- VS. Fremdkapital   --> Summe der Aktiva = Summe der Passiva --> Bilanzgleichung!
  • Was sind die Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV und wo wird das geregelt?  (§§ 243 Abs. 2, 265 HGB) •Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB) •Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) •Angabe von Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 HGB) •Vermerk der Mitzugehörigkeit (§ 265 Abs. 3 HGB) (Warenlieferung an andere Unternehmen) •Mehrere Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB) •Weitergehende Untergliederung und Einfügung neuer Posten -->Bsp. Hybride Finanzinstrumente FK/EK(§ 265 Abs. 5 HGB; BilRUG-E: auch Zwischensummen) •Anpassung der Gliederung und Postenbezeichnung (§ 265 Abs. 6 HGB) •Postenzusammenfassungen (§ 265 Abs. 7 HGB) unwesentlich, Klarheit und Übersichtlichkeit §266 (2) B I •Kein Leerpostenausweis (§ 265 Abs. 8 HGB) 
  • Welche Gliederungsvorschriften gelten für die Bilanz? •Verbindliche Darstellung in Kontoform (§ 266 Abs. 1 Satz 1 HGB) •Mindestgliederung für alle bilanzierungspflichtigen Kaufleute (§ 247 Abs. 1 HGB): –Anlage- und Umlaufvermögen –Eigenkapital –Schulden –RAP •Ausführliches Gliederungsschema gem. § 266 Abs. 2, 3 HGB für Kap`Ges und gleichgestellte Unternehmen –Verbindlich für große und mittelgroße Unternehmen –Erleichterungen für kleine Unternehmen (Aufstellung einer verkürzten Bilanz; § 266 Abs. 1 HGB) •Ergänzungen der Gliederung für KapCoGes durch § 264c HGB •Sonstige Gliederungsergänzungen §§ 268 ff. HGB 
  • Wie ist die Aktivseite der Bilanz gegliedert? A.      Anlagevermögen B.      Umlaufvermögen C.      Rechnungsabgrenzungsposten D.      Aktive latente Steuern E.       Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
  • Was zählt zum Anlagevermögen und wie ist es aufgegliedert? I.                    Immaterielle Vermögensgegenstände II.                  Sachanlagen III.                Finanzanlagen   „Gebrauchsgüter“ – Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§247 (2) HGB)
  • Was zählt zum Umlaufvermögen und wie ist es aufgegliedert? I.                    Vorräte II.                  Forderungen & sonstige Vermögensgegenstände III.                Wertpapiere IV.                Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten „Verbrauchsgüter“ – Vermögensgegenstände, die im Wesentlichen dem Verbrauch oder der Veräußerung dienen bzw. daraus hevorgehen.
  • Ab wann gehören Wertpapiere in das AV oder UV? WP bis 1Jahr --> UV WP bis 4 Jahre --> AV
  • Wie ist die Passivseite der Bilanz gegliedert? A.      Eigenkapital B.    Rückstellungen --> BEWERTUNG KLAUSUR C.      Verbindlichkeiten D.      Rechnungsabgrenzugsposten E.       Passive latente Steuern
  • Was zählt zum Eigenkapital und wie ist es aufgegliedert? I.                    Gezeichnetes Kapital II.                  Kapitalrücklagen III.                Gewinnrücklagen IV.                Gewinnvortrag/Verlustvortrag V.                  Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   = Reinvermögen --> Saldo aus Vermögen abzgl. Schulden
  • Wie ist die GuV gegliedert, wo ist das geregelt, welche Verfahren gibt es? § 275 HGB  •In der GuV wird der Erfolg als Saldo von Erträgen und Aufwendungen der Periode ermittelt (Zeitraumrechnung) •Staffelform •Gesamtkostenverfahren (Abs. 2) Die gesamte Betriebsleistung des Geschäftsjahres wird erfasst, unabhängig davon, ob diese am Markt als Umsatz realisiert wurde und den gesamten Herstellungsaufwendungen gegenübergestellt. •Umsatzkostenverfahren (Abs. 3) Den Umsätzen aus den im Geschäftsjahr verkauften Produkten werden die Aufwendungen gegenübergestellt, die zur Erzielung dieser Umsätze notwendig waren. •Aufstellungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen (Ausweis des Postens „Rohergebnis“, § 276 HGB) Siehe Unterlagen GuV +Skript
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