Verfahrensrecht (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 122 Karteikarten
1
Diese Lektion wurde von Nicht_deine_Karten erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Steuerbefreiung bestimmte Beförderungsleistungen § 4 Nr. 3 UStG
- Steuerbefreiung bestimmte Vermittlungsleistungen § 4 Nr. 5 UStG
- Steuerbefreiung bestimmte Bank- und Finanzumsätze § 4 Nr. 8 UStG
- Steuerbefreiung Umsätze die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 4 Nr. 9 Buchstabe a) UStG
- Steuerbefreiung Umsätze aufgrund eines Versicherungsverhältnisses § 4 Nr. 10 UStG
- Steuerbefreiung Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und -makler § 4 Nr. 11 UStG
- Steuerbefreiung bestimmte Vermietung- und Verpachtungsumsätze von Grundstücken § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG Grundsätzlich steuerfrei jedoch folgende Ausnahmen nach Satz 2: Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherrbergung von Fremden bereithält Vermietung von PKW Stellplätzen Kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen (kleiner als 6 Monate) Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen
- Steuerbefreiung Umsätze als Arzt, Zahnarzt § 4 Nr. 14 UStG
- Steuerbefreiung Umsätze der Blinden § 4 Nr. 19 UStG
- Steuerbefreiung bestimmte Bildungsumsätze § 4 Nr. 21 UStG
- Steuerbefreiung Hilfsgeschäfte § 4 Nr. 28 UStG
- Tatbestandsmerkmale Ausfuhrlieferung durch Unternehmer § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Gegenstand der Lieferung durch den Unternehmer ist Drittlandsgebiet befördert oder versendet Nachweise nach § 6 Abs. 4 UStG müssen vorliegen
- Tatbestandsmerkmale Ausfuhrlieferung durch Abnehmer § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG der Gegenstand der Lieferung durch den Abnehmer ist Drittlandsgebiet befördert oder versendet und der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist § 6 Abs. 2 UStG > Ausländischer Abnehmer Wohnort oder Sitz im Ausland hat § 6 Abs. 3a UStG der Gegenstand der Lieferung für nichtunternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt NUR WENN der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlansgebiet hat und vor Ablauf des dritten Kalendermonats ausgeführt wird
- Option zur Umsatzsteuerpflicht § 9 Abs. 1 UStG Voraussetzungen: Umsatz an einen Unternehmer für dessen Unternehmen § 9 Abs. 2 UStG Option nur zulässig soweit der Leistungsempfänger das Grundstück auschließlich (Bagatellgrenze 5%) für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen
- Prüfreihenfolge innergemeinschaftlicher Erwerb § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG Gegenstand gelangt be einer Lieferung an den Abnehmer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG Erwerber ist ein Unternehmer der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt § 1a Abs.1 Nr. 3 Buchstabe a und b UStG die Lieferung an den Abnehmer erfolgt durch den regelbesteuernden Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens
- Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs § 3 d UStG Satz Wird in dem Mitgliedstaat bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet Verwendet der Erwerber eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IDNr. als die aus Satz 1, gilt die Lieferung solange als dort bewirkt bis der Erwerber nachweist, dass diese im Satz 1 genannten Mitgliedstaat besteuert worden ist.
-
- BMG Lieferung/sonstige Leistung und i. g. Erwerb § 10 Abs.1 Satz 1 und 2 UStG Der Umsatz wird bemessen nach dem Entgelt, alles was der Leistungsempfänger aufwendet abzüglich der Umsatzsteuer.
- Durchlaufende Posten gehören nicht zum Entgelt § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG Beträge die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt, gehören nicht zum Entgelt
- BMG i. g. Verbringen, fiktive i. g. Lieferung, unentgeltliche Lieferung § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten oder für einen gleichartigen Gegenstand mangels Einkaufspreis nach den Selbstkosten zum Zeitpunkt des Umsatzes Satz 2: Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage
- BMG unentgeltliche sonstige Leistungen § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG entstandenen Ausgaben, soweit sie zm vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben zu den Ausgaben gehören auch AHK eines Wirtschatsgutes (Betragen diese mindestens 500,00 €, sind sie auf den Berichtigungszeitraum gemäß § 15a UStG zuverteilen) Satz 2: die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage
- BMG unentgeltliche sonstige Leistungen § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG nach den entstandenen Ausgaben Satz 2: Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.
- BMG Mindestbemessungsgrundlage nahe stehende Personen/Personal § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. Lieferungen und sonstige Leistungen an nahe stehende Personen Lieferungen und sonstige Leistungen an Personal und dessen Angehörige Berechnung der BMG nach Absatz 4.
- BMG beim Tausch § 10 Abs. 2 Sätze 2 und 3 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG Gemeiner Wert Wert der erhaltenen Leistung + erhaltene Baraufgabe - geleistete Baraufgabe = Zwischensumme - Umsatzsteuer zum Steuersatz der eigenen Leistung = Entgelt
- Ermäßigter Steuersatz § 12 Abs. 2 Nr..... 7%
- Allgemeiner Steuersatz § 12 Abs. 1 UStG 19%
- Prüfung § 13 b UStG § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 UStG prüfen ggfs. Abs. 7 Satz 1 und 2 UStG § 13 b Abs. 5 UStG erfüllt Schuldner = Leistungsempfänger; Entstehung nach § 13 b Abs. 1 und 2 UStG Aussage zur Rechnung § 14 Abs. 7 UStG vs. § 14a Abs. 5 UStG Vorsteuer § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG
- Rechnung nach den Vorschriften des Mitgliedstaates § 14 Abs. 7 Satz 1 UStG Leistungsempänger schuldet die Steuer nach § 13 b UStG Unternehmer hat im Inland weder Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte Gelten die Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Leistende Unternehmer sein Sitz hat
- Vorsteuerabzug Leistung nach § 13 b Abs. 1 und 2 UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG Beim Leistungsempfänger ist die geschuldete Umsatzsteuer gleichzeitig als Vorsteuer abziehbar, soweit er die Leistung für sein Unternehmen bezogen hat. Eine Rechnung ist nicht zwingend erforderlich!!!!
- Teilleistungen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 3 UStG Wirtschaftliche Teilbarkeit (z. B. bei Miete, Pacht, Leasing) Teilleistung gesondert bewirkt (ggfs. gesonderte Abnahme) Teilentgelt gesondert vereinbart Gesonderte Abrechnung des Teilentgelts
- Unrichtiger Steuerausweis § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG einen höheren Betrag, als er nach dem Gesetz schuldet dann schuldet er auch den Mehrbetrag
- Unberechtigter Steuerausweis § 14 c Abs 2 UStG keine Leistung erbracht (§ 14 c Abs.2 Satz 2 UStG) falsche Leistungsbezeichnung (Praxis statt Privat) § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG
- Gutschrift § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG Abrechnung mittels Gutschrift ist frei vereinbar Vereinbarung muss vor Abrechnung getroffen sein Zugang beim Leistenden Folge: Gutschrift gilt als Rechnung mit allen möglichen Konsequenzen für den Leistenden! Ausnahme: Der Empfänger widerspricht!
-
- Prüfreihenfolge Vorsteuer Ist die Vorsteuer abziehbar gem. § 15 Abs. 1 , 1a UStG? Liegt (ggfs. anteiliger) Ausschluss gem. § 15 Abs. 1b bis 4 UStG vor? Vorsteuer ist abzusetzen gem. § 16 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG in Höhe von für den Voranmeldungszeitraum ....!
- Vorsteuerabzug § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Satz 1: Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Lieferung und sonstige Leistung von einem anderen Unternehmer an das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt Satz 2: Zeitpunkt der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ordnungsemäße Rechnung gem. §§ 14, 14a UStG die sich im Besitz des Leistungsempfängers befindet Satz 3: Sonderfall "Vorsteuerabzug bei Anzahlung Zahlung vor Ausführung der Leistung Besitz ordnungsgemäßer Rechnung gem. § 14, 14a UStG über die Anzahlung =Vorsteuer abziehbar, obwohl die Leistung noch nicht ausgeführt wurde.
- Beschränkung des Vorsteuerabzugs auf bestimmte "nicht abziehbare Betriebsausgaben" § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG
- Ausschluss vom Vorsteuerabzug für steuerfreie Umsätze § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG
- Anteiliger Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Ausschlussumsätze § 15 Abs. 4 UStG Satz 1: für sein Unternehmen erworbenen Gegenstand nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen die den Vorsteuerabzug ausschließen sind die Vorsteuerbeträge anteilig nicht abziehbar Satz 2: der vom Abzug ausgeschlossene Anteil kann sachgerecht geschätzt werden Satz 3: Eine Schätzung im Verhältnis der Umsätze ist nur möglich, wenn es keine andere Möglichkeit gibt
- Prüfschema Seeling Zuordnung zum Unternehmensvermögen (Gebäude mindestens 10%) für unternehmerische Zwecke genutzt > § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG > volle Zuordnung zum Unternehmensvermögen § 27 Abs. 16 UStG, § 15 Abs. 1b und § 3 Abs. 9a Nr. 1 letzter HS sind nicht anzuwenden Beurteilung unternehmerisch genutzte Einheit inklusive anteiliger Vorsteuer § 3 Abs. 9 Satz 2 UStG § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG § 4 Nr. 12 Satz Buchstabe a > grundsätzlich steuerfrei § 9 Abs. 1 UStG § 9 Abs. 2 UStG Optionsmöglichkeit nicht ausgeschlossen, da Mieter auschließlich Abzugsumsätze § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG § 12 Abs. 1 UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 1 UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Sätze 2 bis 3 UStG anteiliger Vorsteuerabzug § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG § 15 Abs. 2 UStG greift nicht wegen der Option § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG Private Nutzung § 3 Abs. 9 a Nr. 1 UStG § 3 f UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG Kein § 4 UStG > steuerpflichtig § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 UStG > Berichtigungszeitraum § 15a UStG § 12 Abs. 1 UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG § 15 Abs. 2 UStG § 16 Abs. 2 UStG
- Vereinfachungsregel § 15a UStG (Unterlassung einer Berichtigung) § 44 Abs. 1 UStDV Berichtigung entfällt, wenn AHK Vorsteuerbetrag 1000,00 € nicht übersteigt
- Entnahme Grundstück aus dem Unternehmensvermögen § 3 Ab. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG § 3 f UStG § 4 Nr. 9 Buchstabe 9a UStG = Steuerfrei Der Vorgang fällt nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz, da kein Rechtsträgerwechsel, die Entnahme ist dennoch steuerfrei.
- Bemessungsgrundlage bei Tausch, wenn keine KONKRETE Gegenleistung Der gemeine Wert gilt als Entgelt, die USt ist rauszurechnen.
- Tatbestandsmerkmale Differenzbesteuerung Lieferung § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG bewegliche körperliche Gegenstände (nicht Edelsteine und Edelmetalle) Leistender ist Wiederverkäufer Erwerb durch Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet für das Unternehmen Erwerb von Nichtunternehmer von Unternehmer aus dessen nichtunternehmerischen Bereich von Unternehmer, der ausschließlich steuerfreie (Ausschluss-) Umsätze ausführt und daher mit seiner Lieferung unter § 4 Nr. 28 UStG fällt von Kleinunternehmern unter Anwendung des § 25a UStG durch Lieferer
- Einfuhr im Inland § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Einfuhr erst erfüllt, wenn Drittlandsgegenstand vom Drittlandsgebiet ins Inland verbracht wurde und der Drittlandsgegenstand im Inland in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt wurde FOLGE: Die Lieferung im Inland, die der Einfuhr vorangeht ist steuerfrei, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand einführt.
- Tatbestandsmerkmale fiktiver innergemeinschaftlicher Erwerb § 1a Abs. 2 Satz 1 UStG zuvor ein rechtsgeschäftsloses Verbingen TBM Verbringen Gegenstand des Unternehmens durch den Unternehmer zu seiner Verfügung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet ins Inland AUSGENOMMEN: zu einer vorübergehenden Verfügung Satz 2: Der Unternehmer gilt als Erwerber
- Steuerbefreiung für den innergemeinschaftlichen Erwerb § 4b UStG
- Tatbestandsmerkmale fiktive innergemeinschaftliche Lieferung § 3 Abs. 1a Satz 1 UStG zuvor ein rechtsgeschäftsloses Verbingen TBM Verbringen Gegenstand des Unternehmens durch den Unternehmer zu seiner Verfügung aus dem Inland ins übrige Gemeinschaftsgebiet AUSGENOMMEN: zu einer vorübergehenden Verfügung Satz 2: Der Unternehmer gilt als Lieferer
- Prüfschema § 15a Handelt es sich um ein Berichtigungsobjekt § 15a Abs. 1 - 4 UStG Ist die Vereinfachungsregel § 44 Abs. 1 UStDV anwendbar (übersteigt die Vorsteuer 1000 €) Ermittlung des Berichtigungszeitraums (Beginn ist die erstmalige Verwendung), § 15a Abs. 1 Satz 1, 2 UStG Ermittlung des Verhältnisse der ursprünglichen Verwendung (steuerpflichtig/steuerfrei) Ermittlung der Änderung der Verhältnisse in Prozentpunkten, § 44 Abs. 2 UStDV Höhe des Berichtigungsbetrag nach § 15a Abs. 5 UStG Erfolgt eine Berichtigung § 44 Abs. 2 UStDV und wenn ja wann § 44 Abs. 3 UStDV
- Zum Entgelt gehört auch was ein Anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG
- Änderung BMG für ausgeführten Umsatz § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG
- Änderung Vorsteuerabzug (z. B. Skonti) § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG
-
