Sozialkunde (Fach) / Versicherungssystem + (Lektion)
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Grundsätze Sozialversicherungssystem, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung.
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- 5 Grundsätze des Sozialversicherungssystems Finanzierung durch Beiträge von Arbeitnehmern & Arbeitgebern Finanziert durch alle im Angestelltenverhältnis Pflichtsystem Solidaritätsprinzip 1/1 bei Kranken - und Pflegeversicherung Rechtsanspruch auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch)
- Gesetzliche Rentenversicherung: Träger und 5 Leistungen Träger: deutscher Rentenversucherungsbund Leistungen: Altersrentemed. Rehaberufl. RehaErwebsunfähigkeitsrenteHinterbliebenden Rente
- Arbeitslosenversicherung: Träger und 5 Leistungen Träger: Bundesagentur für Arbeit Leistungen: ALG I + IIInsolvensgeldKurzarbeitergeldBerufschulweiterbildung
- Gesetzliche Krankenversicherung: Träger und 5 Leistungen Träger: Krankenkassen Leistungen: KrankengeldRehaZahnersatzZahnbehandlungVorsorgeuntersuchungen
- Gesetzliche Unfallversicherung: Träger und 5 Leistungen Träger: deutsche gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften, Unfallkasse Leistungen: ärztl. BehandlungenPflegeleistungenEU- RenteRehaHilfsmittel
- Gesetzliche Pflegeversicherung. Träger und 5 Leistungen Träger: Pflegekasse Leistungen: PflegegeldPflegesachleistungPflegehilfsmittelWohnumfeldverbesserungVerhinderungspflege
- Solidaritätsprinzip Die Sozialversicherung beruht auf dem Prinzip der Solidarität. Das Solidaritätsprinzip (auch Solidarprinzip genannt) ist die strukturelle Basis der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besagt, dass sich der Leistungsanspruch in der Regel nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko der Versicherten richtet. Das Solidaritätsprinzip lässt sich kurz durch den Grundsatz „Einer für alle, alle für einen“ charakterisieren.
- Subsidiaritätsprinzip Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden. Die Europäische Gemeinschaft darf nur tätig werden, wenn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen und wenn die politischen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können.
- Versicherungsprinzip ...
- Wofür steht der Generationenvertrag? Politische Bezeichnung für das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, dem zufolge immer der gerade (i. d. R. nicht selbstständig) arbeitende Teil der Bevölkerung für die Rentenzahlungen an den nicht mehr arbeitenden Teil aufkommt, d. h., die im Laufe eines Erwerbslebens gezahlten Rentenbeiträge summieren sich nicht zu einem Kapitalstock, von dem die spätere Rente bezahlt wird, vielmehr wird durch die gezahlten Rentenbeiträge lediglich eine Anwartschaft auf Rentenzahlung erworben.
- Probleme der gesetzlichen Sozialversicherung Es gibt zur Zeit viele Arbeitslose und zu wenige Beitragszahler. Die sinkende Geburtenrate beeinflusst die Versicherung nachhaltig. Das Alter steigt und wirkt sich ungünstig auf die Beiträge aus, die eingezahlt werden. Es kommt zu einer Erhöhung der Beitragssätze.
- Beitragsbemessungsgrenze (Beispiel: Krankenversicherung) Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu der Beiträge für die jeweilige Krankenkasse fällig werden.
- Versicherungspflichtgrenze (Gerechtigkeitsfrage?) Einkommensgrenze, deren regelmäßige Überschreitung den Wechsel in eine private Krankenkasse auch für Angestellte ermöglicht.
