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Bankmanagement (Fach) / Teil 1 Sonderfragen der Bilanzierung und Bewertung (Lektion)

Teil 1 - Externes Rechnungswesen

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  • Wertpapierpensionsgeschäfte Wertpapierpensionsgeschäft: Übertragung eines Wertpapiers durch den Pensionsgeber auf den Pensionsnehmer gegen Zahlung eines Betrages, wobei gleichzeitig eine Vereinbarung über den Preis bei einer späteren Rückübertragung getroffen wird.  Insbesondere Wechsel, Forderungen und Wertpapiere Erhalt des Kaufpreises = Kreditgewährung Echtes Wertpapierpensionsgeschäft Rückübertragung ist für beide Parteien verpflichtend Kombination aus Kassa- und Termingeschäft  Wertpapier verbleibt weiterhin in der Bilanz des Pensionsgebers Unechtes Wertpapierpensionsgeschäft Pensionsnehmer hat das Recht, aber nicht die Pflicht zur Rückübertragung; Pensionsgeber hat Rücknahmeverpflichtung  Kombination aus Kassageschäft und Verkaufsoption  Wertpapier erscheint in der Bilanz des Pensionsnehmers (Aktivtausch), wie ein Verkauf
  • Hedge-Arten gemäß IAS 39 Fair Value Hedge Absicherung von Fair Value-Änderungen  Bilanzpositionen  Firm Commitments  Erfolgswirksame Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus Grund- und Absicherungsgeschäft  Cash Flow Hedge Absicherung von variablen zukünftigen Zahlungen  Bilanzpositionen,  Firm Commitments  Forecasted Transactions  Erfolgsneutraler Ausweis von Gewinnen und Verlusten  Hedge of a Net Investment in a Foreign Entity Nettoinvestition wird als einzelner Vermögensgegenstand angesehen  Erfolgsneutraler Ausweis von Gewinnen und Verlusten  → keine Absicherung von Positionen in Derivaten und interne Geschäfte (Ausnahme: Stillhalterverpflichtung) → Held-to-maturity: Nur Maßnahmen zur Reduzierung Wechselkurs + Bonitätsrisiko → Sicherungsinstrumente: Derivate Voraussetzungen: wirksame Absicherung (80-125% Regel) Dokumentation von Sicherungszusammenhängen
  • IFRS 9: Hedge Accounting ED/2010/3 Ziel: Hedge Accounting besser mit dem internen Risikomanagement verzahnen, prinzipien- statt regelbasierter Ansatz Zugelassene Hedging-Instrumente: Financial Assets und Financial Liabilities (derivativ und nicht-derivativ), die zum Fair value through Profit and Loss bewertet werden  Prozentanteile dieser Assets und Liabilities  der innere Wert von Optionen  die Kassakomponente von Forwards  Als abzusichernde Positionen (hedged items) werden anerkannt Bilanzielle Vermögenswerte und bilanzierte Verbindlichkeiten  Noch nicht bilanzierte feste Verpflichtungen (firm commitments)  Erwartete, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktionen  Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb  als einzelne Position, als Gruppe, nur (identifizierbare und zuverlässig messbare) Teile einer Position, Kombination von Exposure und Derivat Hedging-Beziehung wird anerkannt, wenn Hedging instrument und hedged item zulässig sind  Hedging-Beziehung zu Beginn designiert und dokumentiert wird  die Hedging-Beziehung effektiv ist (prinzipienorientierter Ansatz statt 80%-125%-Regel) Erfolgsausweis von Hedging-Beziehungen Fair value Hedge: Wertänderung des Grundgeschäfts wird in einem gesonderten Posten erfasst; Gegenbuchung im OCI  Wertänderung des Sicherungsinstruments wird im OCI erfasst  Ineffektivität der Absicherung wird aus dem OCI in P&L umgebucht Cash flow Hedge (wie bisher): Effektiver Anteil der Wertänderung wird in der Neubewertungsrücklage für Cash flow Hedges als gesonderter Posten des Eigenkapitals erfasst  Ineffektiver Anteil der Absicherung wird in P&L erfasst
  • Auswirkungen IFRS und HGB bei Trennung von Grundgeschäft und Hedge IFRS Wenn Grundgeschäft (z.B. Bond) zum Handelsbestand (Financial Instruments at Fair Value) zugeordnet werden, werden Werteveränderungen zusammen mit dem Absicherungsgeschäft neutralisiert Wenn Grundgeschäft zum Available-for-Sale Bestand gehört, dann werden die Werteveränderungen erfolgsneutral durch Bildung einer Neubewertungsrücklage erfasst. Werteänderungen beim Absicherungsgeschäft werden erfolgswirksam im Handelsergebnis ausgewiesen, das einen Gewinn oder Verlust aufweist, obwohl durch die Neutralisierung kein Bewertungsgewinn entsteht Genauso bei Loans and Receivables = Amortised Cost Bewertung HGB Wenn das Grundgeschäft zum Liquiditätsbestand gehört, so wird bei Werteveränderungen durch Realisations- und Imparitätsprinzip stets ein Verlust ausgewiesen. Wertsteigerungen dürfen wegen des Realisatinsprinzips nicht erfasst werden. Marktwertsteigerung des Bonds ist nicht in der Bilanz oder GuV erfasst Fazit adäquate Abbildung von Sicherungsbeziehungen nur dann gewährleistet, wenn Grund- und Absicherungsgeschäft zum Fair Value bilanziert werden.  Gegenläufige Wertänderung wird somit korrekt erfasst (natural hedge) Wenn keine vollständige Bewertung zum Fair Value vorliegt: Zusammenfassung zu einer Bewertungseinheit, um einen Missmatch zu verhindern Frage: Was darf zusammengefasst werden?
  • Voraussetzung der Abbildung von Sicherungszusammenhängen lt. HGB § 254 HGB  Mögliche Grundgeschäfte Vermögensgegenstände Schulden schwebende Geschäfte (positionen aus Derivaten) erwartete Transaktionen (mit hoher Wahrscheinlichkeit) Sicherungsinstrumente derivative oder orginäre Finanzinstrumente Fair Value Hedge (Wertschwankungen) Cash Flow Hedge (Zahlungsströme) Voraussetzungen Grund- und Absicherungsgeschäft müssen sich auf vergleichbare Risiken beziehen wirksame Absicherung die hinreichend Dokumentiert wird Mikro Hedge Makro Hedge Portfolio Hedge  Werteänderungen von Grund- und Absicherungsgeschäft in einer Nebenrechnung    (= Einfrierungsmethode), d.h. keine GuV Buchung als Aufwand oder Ertrag Bei Kompensation: kein Ausweis in Bilanz/GuV = kompensatorische Bewertung, d.h. positive Wertänderungen = realisierter Gewinn, negative Wertänderung = Drohverlustrückstellung
  • Bewertung Aufwendungen und Erträge bei Fremdwährungsumrechnung Aufwendungen stets zwingende Berücksichtigung in der GuV Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4) Erträge Besondere Deckung oder Restlaufzeit ≤ 1 Jahr stets zwingende Berücksichtigung in der GuV Besondere Deckung = Absicherung durch anderes Geschäft in der selben Währung Bewertungseinheit Berücksichtigung in der GuV bis zur Nulllinie § 254 Keine Bewertungseinheit oder Restlaufzeit ≥ 1 Jahr Verbot der Berücksichtigung in der GuV
  • Fremdwährungsumrechnung nach IAS 21 Monetäre Posten Barreserve Forderungen Verzinsliche Wertpapiere Derivative Wertpapiere Verbindlichkeiten Rückstellungen Latente Ertragssteueransprüche/- verpflichtungen → Stichtagskurs Nicht monetäre Posten Erworbene Eigenkapitalinstrumente Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagevermögen Abrenzungsposten Eigenkapital der Bank → zum Fair Value bewertet? → Stichtagskurs → zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet? → Anschaffungswechselkurs
  • Fremdwährungsumrechnung §§ 256a, 340h HGB Aufwendungen (A6 sonst. betriebliche Aufwendungen) stets zwingende Berücksichtigung in der GuV Erträge (E8 sonst. betriebliche Erträge) Besondere Deckung pder Restlaufzeit ≤ 1 Jahr stets zwingende Berücksichtigung in der GuV Bewertungseinheit Berücksichtigung in der GuV bis zur Nulllinie Keine Bewertungseinheit oder Restlaufzeit > 1 Jahr Verbot der Berücksichtigung in der GuV Ausnahmen stets erfolgswirksame Erfassung aller Aufwendungen/Erträge aus der Fremdwährungsrechnung bei: Finanzinstrumenten des Handelsbestandes (A3/E5) Vermögensgegenständen bzw. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger
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