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BAC Prüfung BWBV2012 (Fach) / Unernehmensrechnung & Revision (Lektion)
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- Firmenwert Immaterielles Vermögen Aktivierung nur durch Asset Deal (Erwerb), ansonsten Aktivierungsverbot gem. § 197 (2) UGB Firmenwert = Kaufpreis – SubstanzwertSubstanzwert = Vermögenswert + Stille ReservenKann ein Hinweis auf eine Beteiligung sein.
- Wie kann ich Firmenwert in der Bilanz abbilden? Asset Deal Umgründung Konzernabschluss (entspricht einem simulierten Asset Deal) FW ist nur bei Asset Deal steuerrechtlich absetzbar!
- Cashflow Schnittstelle zwischen Kapitalflussrechnung und Bilanz sind Kassa und Bank. Wird meist mit indirekter Methode ermittelt. Indirekte Methode: Operativer Cashflow = Basis Unternehmensergebnis vor Steuern (nach Steuern bei AG) + Abschreibungen. Direkte Methode: Operativer Cashflow = Einzahlungen – Auszahlungen Warum Kapitalflussrechnung? Warum hat sich meine Liquidität verändert? Aufgliederung in div. Bereiche. Vorteil: Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften → internationaler Vergleich möglich! Operativer Bereich: Alle betrieblichen Zahlungen. Wenn negativ, dann keine Möglichkeit zu investieren, Darlehen zu bedienen etc. Muss langfristig immer pos. sein, sonst wird UN zusperren!! Investitions Bereich: In der Regel neg. bei gesundem Unternehmen. Finanzierungs Bereich: In der Regel neg. bei gesundem Unternehmen.
- Was sind variable Kosten in der Herstellung? Strom um Maschinen zu bedienen, Rohstoffe, Betriebsstoffe etc.
- Welche Kosten gibt es? Variabel, Fix, Einzel, Gemein, Herstellungskosten, Selbstkosten.
- Wie kann ich ein Bilanzierungsverbot umgehen? Erwerb eines Unternehmens (Asset Deal) um den Firmenwert zu aktivieren.
- Gewinn im Konzern? Erträge aus Beteiligungen
- Was bedeutet Aktivierung steuerlich? Ich würde ihm das am Beispiel Disagio erklären. Dieses kann unternehmensrechtlich entweder sofort zur Gänze abgeschrieben werden oder Aktiviert werden und über die Laufzeit des Darlehens abgeschrieben werden. Letzteres ist zwingend steuerrechtlich vorgeschrieben. Wenn ich mich für die sofortige Abschreibung entscheide, muss ich eine MWR machen!
- Wie bilanziert man eine ordentliche Kapitalerhöhung? Bank (2) an gebundene oder nicht gebundene Kapitalrücklage (9) buchen. Wird immer erfolgsneutral gebucht.
- Reverse Charge = Übergang der Steuerschuld Wenn ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland an einen österreichischen Leistungsempfänger sonstige Leistungen (keine Warenlieferung) fakturieren, die in Österreich steuerpflichtig sind, so kommt in bestimmten Fällen die Methode des Reverse Charge zur Anwendung. In dieser Konstellation muss der (ausländische) Lieferant seine Rechnung (mit UID Nummer) steuerfrei ausstellen; der (österreichische) Kunde schuldet dem Finanzamt selbst die Umsatzsteuer, die er jedoch gleich wieder als Vorsteuer abziehen kann (also eine vergleichbare Regelung wie beim IG Erwerb mit Erwerbsteuer/Vorsteuer). Bedeutet der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Der Leistende weist in seiner Rechnung keine Steuer aus. Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 (1) Z1 und Z 2 der Unternehmer. In den Fällen des § 11 (14) (→ wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder so. Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, schuldet diesen Betrag) der Aussteller der Rechnung. (1a) Bei Bauleistungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist.
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- Retrograder Vergleichswert Voraussichtlicher netto Verkaufspreis abzüglich noch anfallender Kosten (var. Vertriebskosten, aber vor allem Sonderkosten des Vertriebs zB Transportkosten)
- Verlustfreie Bewertung Im Zuge der Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen, ist der retrograde Vergleichswert zu berechnen. Dieser entspricht dem beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Sind nun die nach § 203 ermittelten HK höher als der retrograde Vergleichswert, ist der letztere anzusetzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eventuelle Verluste nicht die Verkaufsperiode belasten, sondern die Herstellungsperiode. Die verlustfreie Bewertung soll sicherstellen, dass den Erzeugnissen nicht ein Wert beigemessen wird, der im Folgejahr zu einem Verlust führen würde.
- Unterbeschäftigung Berücksichtigung von Unterbeschäftigung dient zur Aliquotierung der Fixkosten auf Leistungserstellungsmenge. § 203(3) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung, oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende Verbesserung entstehen. Es dürfen angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten eingerechnet werden. Wenn eine Unterbeschäftigung vorliegt (Auslastung <80%), dann dürfen nur die Gemeinkosten angesetzt werden, die der durchschnittlichen Beschäftigung entsprechen. Sozialleistungen dürfen einberechnet werden, Verwaltungs- und Vertriebskosten nicht.
- Was ist eine IG Lieferung und wie wird sie besteuert? Wie erkennt man, dass der Geschäftspartner Unternehmer ist? Eine Lieferung innerhalb der EU Mitgliedsstaaten zwischen Unternehmern. Artikel 6 (1): Steuerfrei sind die innergemeinschaftlichen Lieferungen (nicht steuerbar)Ein Gegenstand von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangt.Der Erwerber ist ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens. Der Lieferant ist ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens Vorsteuerabzug möglich, Artikel 12 (2), Beispiel wir verkaufen Ware nach Deutschland. UID Nummer zeigt, dass der Geschäftspartner Unternehmer ist.
- IG Erwerb Artikel 1 (1) USTG: Der Umsatzsteuer unterliegt auch der i.g.Erwerb. Ein i.g.Erwerb liegt vor, wenn Ein Gegenstand von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangt. Der Erwerber ist ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens. Der Lieferant ist ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens Artikel 3(8): Der innergemeinschaftliche Erwerb wird dort bewirkt, wo sich die Ware am Ende der Versendung befindet. Artikel 12: Die Vorsteuer für den i.g. Erwerb ist abzugsfähig. Beispiel: Österreichischer Unternehmer kauft Ware in Deutschland. Merke: Bei der IG Lieferung bringe ich Ware aus „meinem“ Land, daher nicht ust pflichtig. Erst im Erwerberland fällt eine ust-pflicht an. Wenn ich zum Vorsteuerabzug berechtigt bin, kann ich diese jedoch wieder abziehen.
- Zwischengewinneliminierung Gemäß § 256 UGB sind konzerninterne Lieferungen und Leistungen und daraus resultierende Vermögensgegenstände so anzusetzen, als würde es sich um ein Unternehmen handeln. Aktivierung somit zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, Zwischengewinne sind zu eliminieren. Zwischengewinn ist der innerhalb eines Konzerns durch den Leistungsaustausch der Konzernunternehmen untereinander erwirtschaftete Gewinn. Ein Konzerngewinn entsteht erst, wenn Konzernleistungen den Konzern verlassen. Die Einheitstheorie verlangt im Hinblick auf das Realisationsprinzip, dass Gewinne aus Lieferungen von Konzernunternehmen erst dann erfolgswirksam berücksichtigt werden können, wenn der Empfänger der Lieferung nicht wieder ein Konzernunternehmen ist.
- Werden latente Steuern beim Zwischengewinn berücksichtigt? Ja durch Erlösminderung
- Was sind Anteile anderer Gesellschafter? Gibt es nur bei Vollkonsolidierung Verfahren, das bei der Erstellung eines Konzernabschlusses zur Anwendung kommt. Das HGB schreibt als Konsolidierungsverfahren bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen grundsätzlich die Vollkonsolidierung vor. Anders dagegen Quotenkonsolidierung und Equity-Methode. Bei der Vollkonsolidierung werden die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten aus der Handelsbilanz II der einbezogenen Unternehmen sowie die Aufwendungen und Erträge aus den Einzelabschlüssen unabhängig von der Beteiligungsquote des Konzernunternehmens in voller Höhe in den Konzernabschluss aufgenommen. Für nicht dem Mutterunternehmen oder einem einbezogenen Tochterunternehmen gehörende Anteile ist in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (Fremdanteile, Minderheitenanteile) zu bilden und unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz auszuweisen
- Wann liegt ein Konzerntatbestand vor? Was ist ein Konzern? § 244 UGB: Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, mit Sitz im Inland, haben einen Konzernabschluss aufzustellen und alle unter seiner einheitlichen Leitung stehenden Tochterunternehmen einzubeziehen. Einheitliche Leitung bedeutet, dass die Tochterunternehmen vom Willen der Muttergesellschaft in ihren wesentlichen Funktionen abhängig sind und dieser Wille auch ausgeübt wird. Voraussetzung ist eine Beteiligung von 20%. § 244(2) besagt, dass ein Mutterunternehmen grundsätzlich immer zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, bei Mehrheit der Stimmrechte §244(2)1 Personeller Einflussmöglichkeit § 244(2)2 Beherrschendem Einfluss § 244(2)3 Der beherrschende Einfluss muss im Gegensatz zur einheitlichen Leitung nicht ausgeübt werden. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses muss nur dann erfolgen, wenn 20% des Nennkapitals erreicht werden.
- Bilanzierungsverbote § 197 (1) UGB Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt werden. § 197 (2) UGB Für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden.
- Going Concern Prinzip § 201 (2) 2 UGB Bei der Bewertung ist von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, es sei denn rechtliche oder tatsächliche Gründe sprechen dagegen.
- Wozu braucht man Schuldenkonsolidierung, was muss man da machen? § 255 UGB Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten, ARA und PRA, Bereinigung der Rückstellungen und Korrektur von Forderungsabschreibungen im Konzern. Diese Notwendigkeit resultiert daraus, dass alle zum Konzern gehörenden Unternehmen als eine Einheit (sog. Einheitstheorie) zu betrachten sind und folglich keine Forderungen und/oder Schuldpositionen gegeneinander haben können. Im Rahmen der Konsolidierung im Konzernabschluß ist gemäß § 303 Abs. 1 HGB eine Schuldenkonsolidierung durchzuführen: "Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmungen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen." Diese Aufzählung ist jedoch nach Coenenberg nicht vollständig. Vielmehr sind sämtliche Bilanzpositionen mit Forderungscharakter gegenüber anderen einbezogenen Konzernunternehmungen mit den ihnen gegenüberstehenden Positionen der Verbindlichkeiten aufzurechnen. Auf diese Schuldenkonsolidierung kann gemäß § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind. Schuldenkonsolidierung: Forderungen und Verbindlichkeiten von Konzernunternehmen werden saldiert, Fremdwährungsverbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen gesondert behandelt. Der Hintergrund ist, dass ein rechtlich selbständiges Unternehmen in seiner Bilanz keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegen sich selbst ausweisen kann. Die Schuldenkonsolidierung ist unproblematisch, solange sich die Forderungen und Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüberstehen. Gesetzt diesen Fall, können sie in der Konzernbilanz einfach weggelassen werden – die Schuldenkonsolidierung verbleibt erfolgsneutral. Sind keine Gegenposten für eine Verrechnung vorhanden oder Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen sich nicht in ihrer Höhe, entstehen Aufrechnungsdifferenzen die echt (ergeben sich aus gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften) oder unecht (fehlerhafte Buchungen oder zeitliche Buchungsunterschiede) sein können. Es erfolgt eine erfolgswirksame Verrechnung über die Gewinn- und Verlustrechnung.
- Herstellungskosten § 203(3) UGB Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung, oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende Verbesserung entstehen. Es dürfen angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten eingerechnet werden. Wenn eine Unterbeschäftigung vorliegt (Auslastung <80%), dann dürfen nur die Gemeinkosten angesetzt werden, die der durchschnittlichen Beschäftigung entsprechen. Sozialleistungen dürfen einberechnet werden, Verwaltungs- und Vertriebskosten nicht. Fertigungseinzelkosten+ Materialeinzelkosten+ Sondereinzelkosten der Fertigung= Einzelkosten (url. Mindestansatz)+ Fertigungsgemeinkosten+ Materialgemeinkosten+ Fremdkapitalzinsen für die Herstellung+ Sozialleistungen des Betriebs= Herstellungskosten (url. Höchstansatz = strl. Ansatz)+ Verwaltungsgemeinkosten+ Vertriebsgemeinkosten= Selbstkosten
- Wann realisieren sich Umsatzerlöse? Realisationsprinzip! Wann geht die Gefahr über? Je nachdem ob ich ausliefere oder ob Ware abgeholt wird. Je nachdem wann das Risiko übergeht (Incoterms!) Nicht bei Zahlungs- oder Vertragszeitpunkt!
- Bewertungsprinzipien durch Vorsichtsprinzip § 201 (2) 4 UGB Realisationsprinzip § 201 (2) 4a UGB Nur am Abschlussstichtag verwirklichte Gewinne ausweisen Imparitätsprinzip § 201 (2) 4b UGBErkennbare Risiken und drohende Verluste, die in dem oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, berücksichtigen-) Das strenge Niederstwertprinzip betrifft das Umlaufvermögen. Dabei wird eine Interpretation über die Dauerhaftigkeit einer Wertminderung durch den Bilanzierenden nicht gestattet, d.h. es wird nicht zwischen dauerhafter und vorübergehender Wertminderung unterschieden. Das Prinzip ist auf alle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens anzuwenden, bei dem die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten den tatsächlichen Wert übersteigen. Danach ist ein Vermögensgegenstand durch eine außerplanmäßige Abschreibung mit einem geringeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 HGB).-)Das gemilderte Niederstwertprinzip betrifft das Anlagevermögen. Hier wird dem Bilanzierenden ein Ermessensspielraum gegeben, in dem er, unter den Voraussetzungen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung, selbst über die Dauerhaftigkeit einer Wertminderung zu entscheiden hat. Ist vom Bilanzierenden eine dauerhafte Wertminderung festgestellt worden, so sind alle betroffenen Posten des Anlagevermögens auf den die fortgeführten AK/HK unterschreitenden Betrag abzuschreiben. Geht man stattdessen von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus, so gilt bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und beim Sachanlagevermögen ein Wertminderungsverbot. Bei den Finanzanlagen besteht hier jedoch ein Wertminderungswahlrecht Schulden: Höchstwertprinzip
- Kurzfristige Wertpapiere vs. liquide Mittel Liquide Mittel sind innerhalb von 3 Monaten umwandelbar, Wertpapiere ab 3 Monate
- Befreiender Konzernabschluss Egger Repetitorium: Als Tochterunternehmen eines höheren Unternehmens ist eine Befreiung auf Teilkonzernebene möglich. Muss kompatibel zu EU Regelungen sein. Bestimmte Interessenten können trotz der Befreiungswirkung die Aufstellung eines (Teil-)konzernabschlusses spätestens 6 Monate vor dem Ende des Konzern-Geschäftsjahres fordern. Berechtigt sind: Aufsichtsrat Minderheitsgesellschafter: -) 1,4 Mio € oder 10% der Anteile bei inländischen Unternehmen-) 700.000 € oder 5% der Anteile bei ausländ. Unternehmen Bei Börsenbezug ist KEINE Befreiung möglich!
- Kaufe als österreichischer Unternehmer Waren in Ungarn und verkaufe Waren wieder in Ungarn In AT nicht UST steuerbar
- Sie kaufen eine sehr teure Uhr in Amerika und nehmen sie mit nach AT Einfuhrumsatzsteuerpflichtig
- Ich verkaufe privat einen Schreibtisch/KFZ nicht steuerpflichtig außer im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit § 1 (1) Z1 UStG. Bei gewerblicher Tätigkeit und gebrauchten KFZ bzw. Antiquitäten auch Differenzbesteuerung möglich. §24 UStG
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- kaufe in USA eine Kamera? Was muss ich da bezahlen? Einfuhrumsatzsteuer
- Ich bin Österreicher U und kaufe bei einem Deutschen U - Erkläre! IG Lieferung
- Wenn sie der Kollegin eine neue Bohrmaschine verkaufen, ist das dann ust-pflichtig? Wenn unternehmerisch, nachhaltig ..blablabla - Zusatzfrage: Wann wäre es denn nicht ust-pflichtig, obwohl es unternehmerisch und nachhaltig ist? Antwort: Kleinunternehmer nach § 6 (1) 27
- Stellen Sie sich vor, Sie sind ein österreichisches Unternehmen und die Kaufen Ware in Tschechien und verkaufen diese weiter nach Polen. Wie ist der Sachverhalt nach dem österreichischen UStG zu behandeln? Es handelt sich um eine Lieferung. Der Lieferort ist dort, wo die Verfügungsmacht über den Gegenstand erlangt wird. Das bedeutet es ist nicht in Österreich USt-pflichtig
- Was sind Rechnungsabgrenzungsposten? Es gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Transitorien (Vorauszahlungen). Leistung gehört teilweise oder zur Gänze in die nächste Abrechnungsperiode: Geleistete Vorauszahlung: ARA = LeistungsforderungErhaltene Vorauszahlung: PRA = LeistungsverbindlichkeitEs gibt noch besondere Abgrenzungsposten wie Disagio, Geldbeschaffungskosten, Fehlbetrag zur Pensionsrückstellung und aktive latente Steuern. Antizipationen (Rückstände). Leistung gehört teilweise oder zur Gänze in das Abschlussjahr. Zahlungsstrom nach dem Bilanzstichtag. Fremde Rückstände: Sonstige Forderung = monteäre Forderung Eigene Rückstände: Sonstige Verbindlichkeit = monetäre Verbindlichkeit
- Was ist eine passive Rechnungsabgrenzung? Beispielsweise bei einer Versicherungszahlung, welche für einen Zeitraum von September bis Februar bezahlt wird, muss man eine aktive Rechnungsabgrenzung bilden Wer hätte bei dem Versicherungsbeispiel eine passive Rechnungsabgrenzung? die Versicherungsgesellschaft. Was ist Sinn und Zweck einer Rechnungsabgrenzung?die Periodenrichtigkeit
- Bewertung Anlagevermögen und wo muss man Zuschreiben? Bewertung AV: Siehe Frage „Vorsichtsprinzip“. Zuschreiben muss man bei Beteiligungen. Wertaufholungsgebot § 208 (1) UGB Wenn die Gründe, weswegen eine Abschreibung vorgenommen wurde, nicht mehr bestehen, so ist zuzuschreiben. (2) umgekehrte Maßgeblichkeit: wenn der niedrigere Wertansatz steuerrechtlich beibehalten werden kann, darf die Zuschreibung unterbleiben.
- Negatives Eigenkapital § 225(1) UGB „Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so lautet dieser Posten negatives Eigenkapital. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt.“ Eine Kapitalgesellschaft ist nicht nur bei Zahlungsunfähigkeit, sondern bereits bei Überschuldung insolvent. Bei buchmäßiger Überschuldung und negativem Eigenkapital hat eine zweistufige Überschuldungsprüfung zu zeigen, ob auch aus insolvenzrechtlicher Sicht eine Überschuldung vorliegt. Dabei ist einerseits der Vermögensstatus der Gesellschaft zu erheben und andererseits eine Fortbestandsprognose zu erstellen. Nur wenn beide Elemente dieser Überschuldungsprüfung negativ ausfallen, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Aufstellung des Vermögensstatus:Bei der Aufstellung des Vermögensstatus sind die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft unter der Prämisse der Auflösung des Unternehmens zu bewerten; stille Reserven und stille Lasten werden also aufgedeckt. Dabei ist auf die erzielbaren Erlöse bei einem fiktiven Verkauf des Unternehmens abzustellen, es gelten also die so genannten Liquidationswerte. In der Praxis ergibt eine Aufstellung der Vermögenswerte zu Liquidationswerten nur selten eine positive Vermögensdeckung und somit eine Befreiung von der Stellung eines Insolvenzantrages. Eine wesentlich höhere Chance zur Abwendung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung bietet die Fortbestandsprognose. Eigenkapitalzufuhren durch die Gesellschafter:Eine Fortbestandsprognose ist für die nächste planbare Zukunft vorzunehmen und erstreckt sich mindestens über einen Zeitraum von 12 Monaten. Dabei soll sowohl die Lebensfähigkeit bzw. die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens plausibel dargestellt werden, als auch eine absehbare Sanierung des Unternehmens im Sinne eines Erreichens der Gewinnzone. Wurden bereits Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens gesetzt, sind diese bei der Bewertung mit einzubeziehen. Weiters müssen geplante Eigenkapitalzufuhren durch die Gesellschafter oder Investoren, ebenso wie Stundungen, Forderungsverzichte oder Rangrücktrittserklärungen bereits rechtsverbindlich zugesagt sein, um in der Prognose berücksichtigt werden zu können. Die Prolongation oder die Neuaufnahme von Krediten im Prognosezeitraum muss allerdings unter Berücksichtigung der Kreditwürdigkeit nur wahrscheinlich sein.
- Rückstellungen Vorsichtsprinzip! Es gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Sind Schulden, die hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind. Ungewisse Verbindlichkeiten (Gewährleistungen, Produkthaftungen) Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (zB Geschäft wurde mit Fixpreis abgeschlossen, man erkennt jedoch, dass Verluste drohen aufgrund gestiegener Materialkosten oder Löhnen) Aufwandsrückstellungen (dürfen) Abfertigungen Pensionen Kulanzen (freiwillige Schadenersatzleistung), nicht konsumierte Urlaube, Jubiläumsgelder, Heimfalllasten (zB Begrünen nach 20 Jahren Schotterabbau oder Mülldeponie) , Produkt-haftungsrisiken
- Fristen Aufstellungspflicht durch den Vorstand/GF und Vorlage AR/Gesellschaftern der GmbH: 5 Monate AG: Aufsichtsrat Erklärung über Jahresabschluss: 2 Monate Haupt-/Generalversammlung: 8 Monate Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch: 9 Monate Sanktionsmöglichkeiten zur Einhaltung der Einreichfrist beim Firmenbuch!
- Wertpapier, Assoziiertes, Verbundenes Unternehmen Beteiligung < 20%: Wertpapier. Bilanzierung wie Einzelabschluss. Beteiligung zw. 20 und 50 %: Assoziiertes Unternehmen. Maßgeblicher Einfluss Bilanzierung Equitykonsolidierung Beteiligung = 50%: Bilanzierung entweder Equity- oder Quotenkonsolidierung. (Bei IFRS immer Equity). Keiner herrscht → Joint Venture Beteiligung > 50%: Verbundenes Unternehmen. Beherrschender Einfluss. Vollkonsolidierung
- Quotenkonsolidierung Nur anteilige Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwände und Erträge sind in den Konzernabschluss miteinzubeziehen
- Wie funktioniert die Equitykonsolidierung? Beteiligung an assoziiertem Unternehmen ist in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen.
- Vollkonsolidierung – Was ist der passive Unterschiedsbetrag? Buchwertmethode: Verrechnung des Beteiligungsansatzes (Posten "verbundene UN") der Mutter mit dem Buchwert des anteiligen EK (zB 60% Beteiligung) der Tochter Bezahlte stille Reserven werden anteilig ausgewiesen Der Unterschiedsbetrag wird aktiviert (FW, stille Res, nicht bilanzierte oder bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände) oder passiviert (wenn ich einen negativen FW habe = negative Zukunftsaussichten des Unternehmens, Lucky Buy = wenn ein Erwerb unter dem tatsächlichen Wert stattgefunden hat). Neubewertungsmethode: Verrechnung des Beteiligungsansatzes zum Zeitwert des anteiligen EK Bezahlte stille Reserven sind aufzudecken. Da die stillen Reserven bereits aufgelöst sind, stellt ein aktivischer Unterschiedsbetrag einen Firmenwert dar. Der Firmenwert ist nur für den Konzernanteil auszuweisen & abzuschreiben
- Steuerbefreiung (im EStG noch nachzuschlagen) Unecht steuerbefreit: Die Umsätze unterliegen nicht der Umsatzsteuer gemäß § 6(1)7-… Der Unternehmer ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, § 12 (3) Echt steuerbefreit: Die Umsätze unterliegen nicht der Umsatzsteuer gemäß § 6(1)1-6 Der Unternehmer ist vorsteuerabzugsberechtigt, § 12(3) lit.a
- Wie werden Forderungen bewertet? Gehören zum Umlaufvermögen → strenges Niederstwertprinzip! Einzel oder Pauschalwertberichtigung. Strl. nur EWB anerkannt. Bei dubiosen Forderungsausfällen darf keine USt korrigiert werden. Erst wenn Quote im Rahmen eines Konkursverfahrens festgelegt wurde und es sich daher um eine nicht einbringliche Forderung handelt.
- Währungsumrechnung im Konzern? Zunächst erfolgt die Ermittlung der funktionalen Währung (Meistens Währung der Mutter, ausser Tochter ist unabhängig, oder in einem Hochinflationsland ansässig) Die Umrechnung erfolgt entweder zur Stichtags, oder Zeitbezugsmethode.Brauche ich um von der HB I auf die HB II zu kommen. Stichtagsmethode, wenn HBII in funktionaler Währung vorliegt:Ermittlung der Bilanzposten zu StichtagsmittelkursEK und Beteiligungen zu historischen Werten – Differenz auf AusgleichspostenG&V Posten mit gewichtetem Durchschnittskurs – Differenz auf sonst.betrl.Ertr. oder Aufw. ZEITBEZUGSMETHODE KOMMT NICHT!Zeitbezugsmethode, wenn HBII nicht in funktionaler Währung vorliegt:Gewichtete historische Kurse für AV, EK, langfr.UV,AbschreibungenStichtagskurse für FK und restliche AktivaDurschnittskurs für sonstige Aufw. und Erträge
- Was ist Kapitalkonsolidierung? Ist ein Teil der Vollkonsolidierung Kapitalkonsolidierung gemäß § 254 (1) UGB :Die Beteiligungswerte der Mutter (Konto "verbundene Unternehmen") werden mit dem auf diese Anteile entfallende Eigenkapitalbetrag (von der Tochter) verrechnet. Bei der Erwerbsmethode unterscheidet man zwischen Buchwert und Neubewertungsmethode: Buchwertmethode:Verrechnung des Beteiligungsansatzes mit dem Buchwert des anteiligen EKBezahlte stille Reserven werden anteilig ausgewiesenDer Unterschiedsbetrag wird aktiviert oder passiviert. Neubewertungsmethode:Verrechnung des Beteiligungsansatzes zum Zeitwert des anteiligen EKBezahlten stille Reserven sind in der HB 2 aufzudecken Bei beiden Methoden erfolgt eine Neubewertung, allerdings in unterschiedlichen Phasen. Die Buchwertmethode deckt stille Reserven bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages auf, die Neubewertungsmethode vollständig. Bei 100% Beteiligungen erhält man ein gleiches Bilanzergebnis, bei Minderheitengesellschaftern kommt man durch die Neubewertungsmethode zu einer höheren Bilanzsumme, einem höheren EK, einer höheren EK-Quote und anderer Vermögensstruktur.
- Einkunftsarten & Gewinnermittlungsarten Einkünfte aus Land+Forstwirtschaft – Gewinn § 4-14Einkünfte aus Selbstständiger Abeit – Gewinn § 4-14Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Gewinn § 4-14Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit –Einnahmen über die Werbungskosten § 15-16Einkünfte aus Kapitalvermögen– Einnahmen über die Werbungskosten § 15-16Einkünfte aus Vermietung+Verpachtung– Einnahmen über die Werbungskosten § 15-16Einkünfte aus Sonstige– Einnahmen über die Werbungskosten § 15-16
- Kann ein Einnahmen/Ausgabenrechner einen Aufwand haben, obwohl kein Geld abfließt? Ja, Abschreibungen aus dem Anlagevermögen