Latein (Fach) / Zivilprozessrecht (Lektion)
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Latein in der Rechtssprache
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- Prozess Verfahren
- legis actiones Älteste römische Prozessart, wurde eingesetzt durch das feierliche Aufsagen von Spruchformeln
- sacramentum Strafsumme, Eid, Haftgeld
- Formularprozess jüngere Prozessform, benannt nach den Formeln
- extraordinaria cognitio Sondergerichtsbarkeit vor Beamten
- iurisdictio Rechtsprechung, Gerichtsbarkeit, Rechtsweisung
- Jurisdiktionsnorm Rechtsprechungsvorschrift
- iurisdictio voluntaria freiwillige Gerichtsbarkeit, Tätigkeit der Gerichte im Außerstreitverfahren
- Prätor für die Gerichtsbarkeit zuständiger Magistrat
- prätorischer Vergleich gütliche Einigung der Parteien vor dem Richter, ohne einen Prozess zu beginnen
- in iure auf der Gerichtsstätte
- in ius vocare auf die Gerichtsstätte rufen/laden
- iudex Richter
- apud iudicem (Verfahrensabschnitt) vor dem Richter "Erkenntnisverfahren"
- iudicare Recht sprechen, urteilen, eine richterliche Entscheidung fällen
- iudicatum das bereits entschiedene, das Urteil
- Judikat Urteil, Entscheidung
- res iudicata die entschiedene Sache
- Judikatur Rechtsprechung
- agere tun, ausführen; im Prozessrecht: klagen
- actio Klage
- actor Kläger
- aktorische Kaution Sicherheitsleistung des Klägers auf Prozesskosten
- petere gerichtlich fordern
- petitio Klage, Anspruch
- Petitorium Ordentliches Verfahren (wo Eigentumsrecht, Besitzrecht verhandelt wird)
- Possessorium Besitzstörungsverfahen
- petitorium (iudicium) absorbet possessorium Ein Urteil im Streit um die Herausgabe der Sache (Petitorium) verschluckt die Entscheidung des Besitzschutzverfahrens
- querella Klage, Beschwerde
- libellus Klagsschrift
- Dispositionsmaxime der Grundsatz, dass das Gericht nur auf Betreiben der Parteien tätig wird
- nemo iudex sine actore Kein Richter ohne Kläger
- iudex ne procedat ex officio Der Richter soll nicht von Amts wegen einen Prozess einleiten
- invitus agere nemo cogitur Gegen seinen Willen wird niemand zu klagen gezwungen
- Aktivlegitimation oder legitimatio ad causam activa ... die gesetmäßige Befugnis, als Kläger in der Sache aufzutreten
- Passivlegitimation oder legitimatio ad causam passiva ... die gesetzmäßige Stellung als Beklagter
- curator absentis Abwesenheitskurator, Prozessvertreter
- Auktorsbenennung Streitverkündung, Benachrichtigung eines Dritten über einen anhängigen Rechtsstreit und Aufforderung zur Stellungnahme
- Prätendentenstreit Streit um die Gläubigerstellung an einer Forderung
- Nebenintervenient Jemand, der sich zur Unterstützung der Partei, an deren Obsiegen er ein rechtliches Interesse hat, beteiligt
- Forum im alten Rom der Markt- und Versammlungsort, der Mittelpunkt des öffentlichen Lebens; auch Gerichtsverhandlungen wurden dort abgehalten
- forensisch gerichtlich
- forum commune allgemeiner Gerichtsstand
- forum domicilii Gerichtsstand des Wohnsitzes des Beklagten
- forum rei Gerichtsstand des Beklagten
- actor sequitur forum rei Der Kläger folgt dem Gerichtsstand des Beklagten
- ubi te invenio, ibi te iudico Wo ich dich finde, dort richte ich auch über dich
- forum contractus Gerichtsstand des Vertragabschlussortes
- forum delicti commissi Gerichtsstand des Tatortes bei unerlaubten Handlungen
- forum rei sitae Gerichtsstsand der gelegenen Sache, Gerichtsstand des Lageortes bei Streitigkeiten über Immobilien