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Sozialversicherung (Fach) / Beitragsrecht (Lektion)

Sozialversicherungsbeiträge

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  • § 224 SGB V - Beitragsfreiheit bei KG, Mutterschaftsgeld § 224 Abs. 1 S 1 und S 2 SGB V:   Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs                                                         auf KG. Die Beitragsfreiheit beschränkt sich nur auf die                                                         in Satz 1 genannte Leistung.
  • § 22 Entstehen der Beitragsansprüche Die Beitragsansprüche der Leistungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Beiträge sind für jeden Tag der Mitgliedschaft zu zahlen. Der volle Monat ist mit 30 Tagen zu berechnen.
  • Grundlagen der Beitragsberechnung Beitragszeit: grds. sind alle Tage der Mitgliedschaft sind beitragspflichtig der volle Monat wird mit 30 SV-Tagen gerechnet Ausgangswert: sind die beitragspflichtigen Einnahmen im Abrechnungszeitraum einmalige + laufende Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu dieser Höhe unterliegen die Einnahmen der Beitragspflicht Beitragssatz: Die Beitragssätze ergeben sich aus dem Gesetz Beitragstragung: Wer hat die Beiträge zu zahlen