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BWL - Lehrgang II (Fach) / Rechtsform des Unternehmens (Lektion)
konstituierende Entscheidung bei der Unternehmensgründung
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- Wahl der Rechtsform = langfristige Entscheidung = entscheidende Gründungsfrage = abhängig von den persönlichen und unternehmensbezogenden Rahmenbedingungen Wechsel der Rechtsform kann nötig werden, wenn sich die Voraussetzungen grundlegend verändern
- Definition: Rechtsform = rechtliche Verfassung des Unternehmens, welche u. a. die Rechtsbeziehungen des Unternehmens im Innen- und Außenverhältnis regelt. Einflussfaktoren sind Unternehmensgröße Kapitalbeschaffung Haftung der Gesellschafter steuerliche Aspekte
- Privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen: Personengesellschaften: OHG, KG Kapitalgesellschaften: AG, GmbH, SE Sonderformen: GmbH & Co. KG, KGaA, Stille Gesellschaft Genossenschaft
- öffentliche Betriebe Regiebetrie: Eigenbetrieb: Anstalt des öffentlichen Rechts: Öffentliche Kapitalgesellschaf
- betriebswirtschaftliche Kriterien bei der Wahl der Rechtsform Leitungs- und Kontrollbefugnis: eine oder mehere Personen, GF oder Gesellschafter Haftung: persönlich oder nur das Gesellschaftskapital Mindeskapital bei der Gründung Finanzierungsmöglichkeiten Fungibilitä = leicht austauschbar Gewinn- und Verlustbeteiligung: nach Köpfen oder nach Kapitalanteilen Rechnungslegungsvorschriften nach dem HGB? steuerliche Belastung
- Personengesellschaften Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter im Mittelpunkt. der Gewinn wird im Wesentlichen nach Köpfen bzw. nach dem Beitrag des Gesellschafters verteilt alle Gesellschafter werden namentlich ins HR eingetragen Regelungen für das Ausscheiden von Gesellschaftern werden getroffen.
- Kapitalgesellschaften Im Mittelpunkt der Gesellschaft steht das eingebrachte Kapital Gewinn wird entsprechend den Kapitalanteilen an die Gesellschafter ausgezahlt Kapitalgeber sind in ihrer überwiegenden Zahl nicht im Unternehmen tätig Durch das Ausscheiden einzelner Gesellschafter wird die Kapitalgesellschaft nicht berührt, sie lebt als juristische Person weiter Vorteil: Die Haftung wird auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
- Franchise Franchise ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Auf dem Markt tritt das System einheitlich auf und wird durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherstellung des systemkonformen Verhaltens geprägt.
- Vorteile Franchise Vorteile für den Franchise-Nehmer: Sicherheitsnetz für den F-Nehmer durch das eingekaufte Know-How und die Erfahrungen des F-Gebers. Betriebswirtschaftliche und fachliche Beratung, Schulungen durch den Franchise-Geber Bekannte Marke, bereits vorhandener Kundenstamm Einkaufvorteile durch das Franchise-Unternehmen Geringeres Eigenkapital zur Unternehmensgründung nötig Vorteile für den Franchise-Geber: schnelle Expansionsmöglichkeit mit geringem Risiko Verantwortung für das einzelne Franchise-Unternehmen liegt beim Franchise-Nehmer Einnahmen durch Umsatzbeteiligungen etc. große Marktanteile, großer Kundenstamm
- Nachteile Franchise Nachteile für den F-Nehmer: unternehmerischer Gestaltungsspielraum ist eingeschränkt Weisungsgebungheit gegenüber dem F-Geber kein Einfluss auf die Geschäftspolitik Auswahl des richtigen F-Gebers schwierig, da die Angebote nur schwer vergleichbar sind, da diverse Regelungen der Geheimhaltung unterliegen nach Ende des F-Vertrages meist keine freie Verfügung über den Betrieb Nachteile für den F-Geber Auswahl der zukünftigen Partner evtl. schwierig Vertragskündigungen nur schwer möglich Streitigkeiten mit einzelnen F-Nehmer können das Image des ganzen F-Unternehmens gefährden (Dreck bei MC Donalds)
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