2

Ertragsteuer 2. Tag (Fach) / KSt: abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen (Lektion)

§ 9 KStG, § 10 KStG

Diese Lektion wurde von Claudia73 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Körperschaftssteuerlicher Spendenabzug >> zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außerbilanziell wieder hinzuzurechnen Einkommen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 KStG Höchstbetragsberechnung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b KStG ggf. Vortrag § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 und 10 KStG
  • Nicht abziehbare Aufwendungen Sind dem Jahresüberschuss zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wieder hinzuzurechnen, wenn sie gewinnmindernd gebucht wurden § 10 Nr. 2 KStG, § 3 Abs. 4 AO: Bestimmte Steuern und steuerliche Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge u.ä.) § 10 Nr. 3 KStG: Geldstrafen und ähnliche Nachteile (Geldbußen = § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStg) § 10 Nr. 4 KStG: 50 % der Vergütungen an den Aufsichtsrat, Verwaltungsrat usw.