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Bankmanagement (Fach) / Teil 1 Jahresabschluss nach HGB (Lektion)
Teil 1: Externes Rechnungswesen
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- Rechtsvorschriften Drittes Buch, § 340 HGB §§ 26 - 29 KWG Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 264 - 289 HGB Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute §§ 238 - 263 HGB ES GILT: Spezialgesetze vor allgemein geltendem Recht. Für jede Bank (egal welcher Rechtsform) gelten die Grundsätze der großen Kapitalgesellschaften. Vorteil HGB: Vergleichbarkeit der Bilanzen
- Gliederung Finanzaktiva Fristigkeit Handelbarkeit (Börsenfähigkeit) Refinanzierbarkeit bei Zentralbanken Rechtsstellung des Finanztitelinhabers
- Systematisierung Finanzaktiva - Forderungstitel A2: Schuldtitel öffentl. Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnoten- banken zugelassen sind A3: nur Forderungen aus Bankgeschäften (gegenüber KI`s) A4: Buchkredite, Schuldscheindarlehen (gegenüber Kunden) Nur bonitäts- bedingte Wertberichtigungen → A3 und A4 nicht börsenfähig A5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Markt-) Zins- änderungen können zu Wertberichtigungen führen → Börsenfähig festverzinslich = Gläubigerrechte
- Systematisierung der Finanzaktiva - Anteilstitel / Eigenkapitalinstrumente A6: Aktien (sofern nicht A7/A8), sonstige Anteilstitel mit WP Charakter → Börsenfähig A7, A8: Anteile an einer GmbH oder Personengesellschaft → nicht börsenfähig
- Eigenkapitalinstrumente - Bilanzierung von Anteilstiteln A6: "Aktien und andere nicht festverzinsliche WP" Aktien (sofern nicht A7,A8) sonstiges mit WP Charakter: stets! keine Anteile an Gesellschaften!! A7: "Beteiligungen" Aktien > 20 % un nicht A8 Anteile an Gesellschaften, sofofern nicht A8 A8: "Anteile an verbundenen Unternehmen" Aktien: Sofern Einbezug in Konzernabschluss Anteile Gesellschaften weitere Aktiva: A12 "Sachanlagen und A15 sonstige Vermögensgegenstände (Münzen, Edelmetalle, Forderungen an KI aus keinen Bankgeschäften...)
- Bilanzierung Verbindlichkeiten Unterscheidung nach Kunden und Kreditinsituten (wie bei Forderungen) Gesonderter Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundener Unternehmen oder zu Unternehmen, zu dem ein Beteiligungsverhältnis besteht Differenzierung zwischen Verbindlichkeiten und verbrieften Verbindlichkeiten P1: "Verbindlichkeiten gegenüber KI" P2: "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" P3: "Verbriefte Verbindlichkeiten" (Inhaber, Orderpapiere, Schuldurkunden, Wechsel) P5: "sonstige Verbindlichkeiten" (nicht aus Bankgeschäften, erhaltene Optionsprämien) P9: "Nachrangige Verbindlichkeiten (u.U. haftendes EK) P10: "Genussrechtskapital" (u.U. haftendes EK) P11: "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (haftendes EK, offene Rücklagenbildung"
- Bewertungsvorschriften KIs Besondere Bewertungsvorschriften §§ 340 e-h Bewertungsvorschriften Kapitalgesellschaften §§ 279 - 283 Allg. Bewertungsvorschriften
- Bewertung Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten Vorsichtsprizip Realisationsprinzip (Gewinne nur bei Realisierung) Imparitätsprinzip (ungleiche Behandlung von Gewinnen und Verlusten) Niederstwertprinzip (streng / gemildertes) Vorsichtsprinzip bei Handelsbeständen Bewertung zum Risk Adjusted Fair Value (Ausweis von nicht realisieren Gewinnen und Verlusten) abzgl. Risikoabschlag (10 % in Fonds für allgemeine Bankrisiken) Risikoabschlag durch VaR bemessen
- Bewertung Vermögensgegenstände Bewertung nach Anlagevermögen (gemildertes NWP) A7, A8, A11, A12 aber auch A5, A6 → ... es sei denn, sie dienen dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft Bewertung nach Umlaufvermögen A2, A3, A4,A15, aber auch A5, A6 → ... es sei denn, sie dienen dem Geschäftsbetrieb dauerhaft Umwidmung jederzeit möglich, aber nicht in den Handelsbestand (umgekehrt nur in Ausnahmefällen)
- Bewertung von Wertpapieren Wie Anlagevermögen behandelt: Finanzanlagen Gemildertes Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 3 HGB Abwertungspflicht bei dauernder Wertminderung Abwertungswahlrecht bei voraussichtlich nur vorübergehender Wertminderung Wie Umlaufvermögen behandelt: Liquiditätsreserve (sonstige WP) Strenges Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 4 HGB Abwertungspflicht auch bei voraussichtlich nur vorübergehender Wertminderung Vorsorgereserven können gebildet werden (Begrenzt auf 4 % der Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Forderungen) = Stille Reserve, nicht erkennbar in Bilanz, Unterbewertung der Aktiva zuschreibung bis maximal Anschaffungskosten Handelsbestand (Eigenbedarf) - Risk Adjusted Fair Value Bewertung zum Zeitwert abzüglich Risikoabschlag § 340e Abs. 3 HGB Abwertung/Zuschreibung bei verändertem Zeitwert und/oder Risikoabschlag Zuführung von mind. 10% der Nettoerträge des Handelsbestands zum Fond für allg. Bankrisiken (Ausschüttungssperre)
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- Systematisierung Handelsbestand (A6a, P3a) Handelsaktiva: alle Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden (Aktien, Optionsrechte, festverz. WP) Handelspassiva: Verpflichtungen as Termingeschäften, andere Verbindlichkeiten, Stillhalterpositionen sofern diese zu Handelszwecken gehalten werden Handelsabsicht: Finanzinstrument wird mit der Absicht erworben, es kurzfristig wieder zu einem günstigeren Preis weiter zu veräußern oder um Preis/Kursschwankungen auszunutzen die Handelsabsicht ist für die Zuordnung zum Handelsbestand schon ausreichend (=Zwecksetzung entscheidendes Kriterium) Bewertung: risikoadjustierten Fair Value, höhe der Eigenmittelanforderung steigt, wenn der Handelsbestand steigt Risikoabschlag bei Aktiva, Risikoaufschlag bei Passiva (10 %) Umwidmung in den Handelsbestand nicht möglich, aber unter außergewöhnlichen Umständen kann der Handelsbestand in Liquiditätsreserve/Finanzanlagen (?) umgeändert werden
- Definiton Hybridkapital Hybridkapital ist eigentlich Fremdkapital, das aber eigenkapitalähnliche Eigenschaften besitzt (ab einer Laufzeit von 5 Jahren Eigenmittel): nachrangige Bedienung im Insolvenzfall begrenzte Laufzeit Teilnahme an Verlusten Anerkennung als haftendes EK (bestimmte Voraussetzungen) Nachrangige Verbindlichkeiten (P9) Genussrechtskapital (P10) Stille Einlagen werden stets beim Eigenkapital ausgewiesen (P12) → Die Bank hat Interesse daran, Hybridkapital zu emittieren, da es unter bestimmten Voraussetzungen als haftendes Eigenkapital anerkannt wird. → Kapitalkosten werden somit niedriger als beim (harten) Kernkapital geschätzt
- Bewertung Handelsbestand Aktiver Markt? Wenn ja: Marktpreis = beizulegender Zeitwert → Nein? Bewertungsmethoden? Wenn ja: (DCF, OPT) → Nein? fortgeführte Anschafftungskosten, zuletzt nach 1. oder 2. ermittelte Wert Ermittlung Risikoabschlag: gem. Risikosteuerung (bankenaufsichtsrechtliche Vorgaben), SolvV, MaRisK Risikomessung aufgrund von Einzelgeschäften Risikomessung auf Portfoliobasis
- Bewertung von Wertpapieren des Handelsbestandes: Sonderposten gem. § 340e Abs. 4 HGB 10 % Nettoerträge des Handelsbestandes müssen in einen Sonderposten gestellt werden, bis dieser 50 % des Durchschnitts der Nettoerträge der vergangenen letzten 5 Jahre ausmacht Auflösung nur: Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestandes oder wenn >50 %
- Bewertung von Forderungen § 340e Abs. 2 HGB: Forderungen dürfen (Wahlrecht) zum Nominalwert bilanziert werden. Nominalwert Aktivierung von anteiligen Zinsen, die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufen sind Damnum/Disagio (Nominalwert > Kreditauszahlungsbetrag) Bilanzierung zum Nennwert: Passiver RAP, Auflösung über die Laufzeit um effektiven Zinsbetrag (Differenz Nominal/Effektiv), Buchwert nur um nominellen Tilgungsbetrag kürzen Bilanzierung zum Auszahlungsbetrag: Buchwert der Forderung um effektiven Tilgungsbetrag kürzen Agio (Nominalwert < Kreditauszahlungsbetrag) sofort als Aufwand verrechnen oder Bilanzierung Nennwert: aktiver RAP, der über die Laufzeit aufgelöst wird, nomineller Zinsertrag - effektiven Zinsertrag = Abschreibung des RAP Bilanzierung Auszahlungsbetrag: Buchwert um effektiven Tilgungsbetrag kürzen
- Wertberichtigungen und Abschreibungen bei Forderungen Einzelwertberichtigung (pauschalierte Einzelwertberichtigung) Erkennbare Ausfallrisiken Länderrisiken Pauschalwertberichtigung latente Ausfallrisiken Berechnng zur Zeit nach EL = EAD * PD * LGD Vorsorgereserven Risikovorsorge
- Bilanzierung und Bewertung von Derivaten Derivate, die zur Absicherung anderer Positionen dienen (§ 254 HGB) Zusammenfassung mit dem Grundgeschäft zu einer Bewertungseinheit Kein Ausweis des effektiven Teils der Absicherung (kompensatorische Bewertung) Imparitätische Behandlung des ineffektiven Teils der Absicherung Derivate, die zu Handelszwecken gehalten werden Ausweis als Handelsaktiva bzw. Handelspassiva Bewertung zum Risk- Adjusted Fair Value Stand-alone-Derivate ohne Handelsabsicht Prinzip der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte Bilanzwirksamkeit nur sofern Zahlungen vorliegen (Optionsprämie, Marginzahlungen) Verluste drohen (Drohverlustrückstellung)
- Aufbau der GuV Trennung von Geschäftssparten (Kredit / WP) Einteilung in Betriebs- und Wertbereich betriebliche und betriebsfremde Kriterien Trennung laufendes Ergebnis (getrennt nach WP/Kredit) und Bewertungsergebnis (Handelsergebnis, WP Liquiditätsreserve, Anlagebestand) geregelt durch RechKredV
- Handelsergebnis Nettoaufwand/Nettoertrag des Handelsbestandes (A3/ E5) Finanzinstrumente des Handelsbestandes Handel mit Edelmetallen Saldierungspflicht der Aufwände und Erträge Laufende Aufwendungen Realisierte Kursverluste Abschreibungen vom Risk Adjusted Fair Value Zuführungen zu den Rückstellungen Zuführungen zum Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340 Abs. 4 HGB Laufende Erträge Realisierte Kursgewinne Zuschreibungen zum Risk Adjusted Fair Value Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Erträge aus der Auflösung des Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340 Abs. 4 HGB
- Erträge und Aufwendungen aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen (A7 / A6) Abschreibungen/Erträge und Wertberichtigungen/Zuschreibungen auf Foderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführung/Auflösung (aus) zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (A7/E6) Abschreibungen/Zuschreibungen und Werteberichtigungen auf Forderungen und deren Auflösung, Zuführung Rückstellungen und Erträge aus der Auflösung, Erträge aus dem Eingang abgeschriebender Forderungen Bewertungsergebnis Kreditgeschäft Realisierte Kursverluste/gewinne, Abschreibung/Zuschreibung und Auflösung von Vorsorgereserven Ergebnis aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve SALDIERUNGSWAHLRECHT zwischen Bewertungsergebnis Kreditgeschäft und Ergebnis aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve
- Finanzanlageergebnis Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (A8) Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (E7) Abschreibungen/Zuschreibungen, Werteberichtigungen, realisierte Kursgewinne und -verluste SALIDERUNGSWAHLRECHT!
- Weitere Posten der GuV Provisionsaufwendungen (A2)/Provisionserträge (E4) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (A4) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen (A5) sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge (A6/E8) außerordentliche Aufwendungen/Erträge (A11/E10)
- Cost Income Ratio Betriebsaufwand / ( Erträge - Zuführungen Risikovorsorge) je kleiner desto effizienter ist die Bank
- Aufbau der Bilanz fallende Liquidität und "darunter" Positionen zunehmende Fristigkeit Berücksichtigung von Liquiditäts- und Bonitätsrisiken (pauschal, keine einzelnen Positionen) Keine Berücksichtigung von Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken (nur Bonitätsrisiken) Differenzierung der Schuldner in Kunden, Kreditinstitute und gesonderter Ausweis der Forderungen gegenüber öffentlichen Stellen ( = Rückschluss auf Risikohaftigkeit) wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit = Erwerb, Halten und Veräußerung von Finanzaktiva Aktivseite: Forderungen und Wertpapiere keine Unterteilung in Anlage- und Umlaufvermögen Wertpapiere: Finanzanlagen Handelsbestand Liquditätsreserve Passivseite: Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten Eigenkapital
- Definition Beteiligung / Anteil an verbundenen Unternehmen (Finanzaktiva/ A7 & A8) Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen = wirtschaftliche Beziehung, die über die reine Vermögensanlage hinaus geht Beispiele: personelle Verflechtungen Gleicher Wirtschaftszweig und mind. 20 % Anteil an dem Unternehmen Zwei Kriterien: dauerhafte Anlageabsicht (= Bilanzierung als Anlagevermögen) Beteiligung muss dem Geschäftsbetrieb dienen WENN: Beherrschender Einfluss vorliegt: Bilanzierung unter A8
- Definition Verbriefte Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit folgenden Kriterien: Es dürfen keine Namenspapiere sein Sie müssen in Schuldurkunden verbrieft sein Übertragbarkeit muss gegeben sein → Form von Inhaber- und Orderpapieren → Durchsetzbarkeit hängt von dem Besitz der Urkunde ab
- Fonds für allgemeine Bankrisiken (P11 / Eigenkapital) Form der offenen Rücklagenbildung zählt zum haftenden Eigenkapital zu Sicherung allgemeiner Bankrisiken Zuführung = Aufwand (aber nicht steuermindernd) Bank kann Gewinn thesaurieren und an den Anteilseignern "vorbeischleusen" Beeinhaltet den Sonderposten für den Risikoabschlag der Handelsgeschäfte (jeweils immer 10 % der Nettoerträge, solange, bis Wert = 50 % der Ø Nettoerträge der letzten 5 Jahre)
- Positionen unter dem Bilanzstrich Geschäftsvorfälle, aus denen eine Haftung bzw. ein Kreditrisiko entstehen kann Ausreichend ist, dass eine Inanaspruchnahme denkbar ist, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächliche Inanspruchnahme vorliegen Wenn mit Inanspruchnahme zu rechnen ist: Bildung Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenen Geschäften Bildung von Rückstellungen = Aufwand Ausweis unter dem Bilanzstrich = Erfolgsneutral Inanspruchnahmen denkbar? → Ausweis unter dem Bilanzstrich → Konkrete Inanspruchnahme? → Rückstellung bilden und in der Höhe der Rückstellung Position unter dem Bilanzstrich kürzen (sonst Doppelerfassung) Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten aus weitergeg. Wechseln Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten andere Verpflichtungen Rücknahmeverpflichtung aus unechten Pensionsgeschäften Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen Unwiderrufliche Kreditzusagen
- Bilanzierung und Bewertung von stand-alone Derivaten ohne Handelsabsicht - Optionsrechte (Call/Put) Kontraktabschluss Optionsprämie = sonstige Vermögensgegenstände (A15) Bilanzstichtag Evtl. Abwertung der Optionsprämie auf den niedrigeren Börsenkurs Erfüllungs/Ausübungszeitpunkt: Anschaffungskosten = Optionsprämie + Ausübungspreis Verkaufserlös = Ausübungspreis - Optionsprämie
- Bilanzierung und Bewertung von stand-alone Derivaten ohne Handelsabsicht - Stillhalterpositionen Kontraktabschluss Optionsprämie: sonstige Verbindlichkeiten (P5) oder andere Rückstellungen (P7c) Initial Margin: Forderungen an Kunden (A4) Bewertung am Bilanzstichtag: evtl. Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellung: Börsenkurs Bilanzstichtag - passivierte Optionsprämie Erfüllungs-/Ausübungszeitpunkt: Verkaufserlös = Optionsprämie + Ausübungspreis Anschaffungskosten = Ausübungspreis - Optionsprämie
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- Bilanzierung und Bewertung von stand-alone Derivaten ohne Handelsabsicht - Termingeschäfte Kontraktabschluss: Initial Margin: Forderungen an Kunden (A4) Bewertung am Bilanzstichtag evtl Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellung: Differenz Terminkurs Bilanzstichtag und vereinbartem Terminkurs Erfüllungs-/Ausübungszeitpunkt Anschaffungskosten = vereinbarter Terminkurs Verkauferlös = vereinbarter Terminkurs
- Initial Magin Sicherheitsleistung zu Beginn eines Termingeschäfts = "Ersteinschuss"
- Wertberichtigungen und Abschreibungen bei Forderungen - Berechnung Einzelwertberichtigung Nomineller Forderungs(rest)betrag (=Buchwert) - Erwartete Tilgungszahlungen des Kreditnehmers - Erwartete Einzahlungen aus der Verwertung von Sicherheiten = Betrag der Einzelwertberichtigung
- Wertberichtigungen und Abschreibungen bei Forderungen - Berechnung Pauschalwertberichtigungen = Ausfallquote * riskikobehaftetem Kreditvolumen Ausfallquote = ø Forderungsausfall - Min {EWB; 0,4 * ø-Forderungsausfall} / ø-risikobehaftetem Kreditvolumen ø- Forderungsausfall der letzten 5 Jahre ø-risikobehaftetes Kreditvolumen der letzten 5 Jahre Riskikobehaftetes Kreditvolumen: Forderungen an Kunden (A4) - sichere Forderungen - einzelwertberichtigte Forderungen - Forderungen, die mit Länderrisiken behaftet sind = risikobehaftetes Kreditvolumen
- Bildung einer Bewertungseinheit § 254 HGB Grund und Absicherungsgeschäft beziehen sich auf vergleichbare Risiken es liegt eine wirksame Absicherung vor hinreichende Dokumentation Erfrierungsmethode Erfassung von Grund- und Absicherungsgeschäft in einer Nebenrechnung Saldo der Wertänderungen bzgl. des abgesicherten Risikos wird imparitätisch erfasst (effektiver Teil bleibt eingefroren) Wertänderungen der nicht abgesicherten Risiken werden nach den allg. Bewertungsprinzipien erfasst