1

BilStR (Fach) / Buchführungspflicht (Lektion)

HGB und Steuerrecht

Diese Lektion wurde von Claudia73 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Buchführungspflicht § 238 HGB § 241a HGB - Befreiung von §§ 238 bis 241 HGB >> an Abschlussstichtagen von 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse UND 50.000 € Jahresüberschüss Derivative bzw. abgeleitete Buchführungspflicht § 140 AO (für alle Kaufleute) Originäre Buchführungspflicht § 141 AO (Umsätze > 500.000 € oder Wirtschaftswert landwirtsch. Flächen > 25.000 € oder Gewinn > 50.000 €) von der Kaufmannseigentschaft unabhängige Buchführungspflicht