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USt (Fach) / Rechnungen (Lektion)
§ 14 bis 14c UStG
Diese Lektion wurde von Claudia73 erstellt.
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- Rechnungsausstellung Pflichtangaben gem. §§ 14 und 14a UStG Leistung eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer = Verpflichtung zur Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG Bei Entnahme keine Rechnungsstellung Auch eine Gutschrift gilt als Rechnung § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG Besonderheit Führt ein Unternehmer, der im Inland in keiner Form ansässig ist einen im Inland steuerbaren Umsatz aus, für den der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG), richtet sich gem. § 14 Abs. 7 UStG die Rechnungserteilung nicht nach den inländischen Vorschriften, sondern nach dem Recht des Mitgliedsstaaates des leistenden Unternehmers. Dies gilt nur für Leistende aus den übrigen Gemeinschaftsgebieten, nicht hingegen für Drittlandsunternehmer.
- Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis Die nach § 14c UStG geschuldete USt ist nicht als Vorsteuer abziehbar Unrichtiger Steuerausweis § 14c Abs. 1 UStG Rechnung/Gutschrift gem. § 14 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 UStG zu hoher Steuerausweis (19 % statt 7 %, x % statt steuerfrei, Steuerausweis obwohl nicht steuerbar weil Ort im Ausland, Steuerausweis obwohl Steuerschuld beim Leistungsempfänger gem. § 13b UStG) Möglichkeit zur Berichtigung § 14c Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG Unberechtigter Steuerausweis § 14c Abs. 2 UStG (Gefährdungstatbestand) Satz 1: Rechnung/Gutschrift durch Kleinunternehmer § 19 UStG, Differenzbesteuerer §§ 25, 25a UStG Satz 2: sonstige Abrechnung (keine Leistung erbracht, falsche Leistungsbezeichnung, nicht im Rahmen des Unternehmens, Leistender ist nicht Unternehmer) Möglichkeit zur Berichtigung nur unter erschwerten Voraussetzungen