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USt (Fach) / Lieferung im EU-Binnenmarkt (Lektion)

Innergemeinschaftliche Lieferung und Innergemeinschaftlicher Erwerb

Diese Lektion wurde von Claudia73 erstellt.

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  • Überblick Ein Unternehmer aus einem Mitgliedsstaat erbringt an einen Unternehmer aus einem anderen Mitgliedsstaat eine warenbewegte Lieferung. Beide Unternehmer unterliegen der Regelbesteuerung und handeln gegen Entgelt im Rahmen ihres jeweiligen Unternehmens. Der Leistende tätigt eine ig. Lieferung, die steuerbar ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a UStG. Der Leistungsempfänger tätigt einen ig. Erwerb, der steuerbar ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG und i.d.R. steuerpflichtig § 4b UStG Umkehrschluss. Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG.
  • USt-IdNr. Grundsätzlich kennzeichnet sie den Inhaber als Unternehmer bzw. gleichgestellte Person. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden seine gültige USt-IdNr., darf der Leistende grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die empfangene Leistung für seinen unternehmerischen Bereich bezieht. Der Leistungsempfänger gibt zu erkennen, dass er in dem Mitgliedsstaat, der die USt-IdNr. erteilt hat, der Erwerbsbesteuerung unterliegt.