3
USt (Fach) / Ausfuhrlieferung (Lektion)
§ 6 UStG
Diese Lektion wurde von Claudia73 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Grundsätzliches Steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 Buchstabe a UStG Nachweise müssen vorliegen: § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. §§ 8 bis 11, 13 UStDV Gegenstand der steuerlichen Lieferung wird befördert oder versendet in ein Gebiet i.S.d. § 1 Abs. 3 UStG (durch Unternehmer oder Abnehmer) Abnehmer ist Unternernehmer und erwirbt den Gegenstand für sein Unternehmern = § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a UStG >> § 6 Abs. 3 UStG prüfen Abnehmer ist ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer und Gegenstand gelangt ins übrige Drittlandsgebiet = § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b UStG >> bei Nichtunternehmern: Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr § 6 Abs. 3a UStG, keine Gegenstände zur Ausrüstung/Versorgung von Beförderungsmitteln § 6 Abs. 3 UStG in das übrige Drittlandsgebiet i.S.d. § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG durch Abnehmer (Abholfall) - ausländischer Abnehmer gem. § 6 Abs. 2 UStG = § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG >> bei Nichtunternehmern: siehe oben >> Abnehmer ist Unternehmer: § 6 Abs. 3 UStG prüfen durch Unternehmer: alle Abnehmer (ausländischer Abnehmer nicht erforderlich) = § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG
- Musterformulierung i.V.m. § 6 oder 7 Es handelt sich um eine Versendungslieferung gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG - der Ort der Lieferung ist dort, wo die Lieferung beginnt (Inland). Der Umsatz ist steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG. Durch die Versendung des Gegenstands in das Drittland § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vor § 4 Nr. 1 Buchstabe a i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG. Der erforderliche Nachweis liegt vor gem. § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. §§ 8, 10 UStDV.
- Ausfuhrlieferung im Reihengeschäft Steuerfreie Ausfuhrlieferungen und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen kann es nur bei den bewegten Lieferungen geben