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USt (Fach) / Fiktive Lieferung gegen Entgelt (Lektion)
Zweck besteht darin, unversteuerten Endverbrauch zu vermeiden
Diese Lektion wurde von Claudia73 erstellt.
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- Grundsätzliches Fiktive Lieferung gegen Entgelt § 3 Abs. 1b UStG (wird einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt) Ort = § 3f UStG (dort wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt) Voraussetzung für eine Wertabgabenbesteuerung nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG ist stets der volle oder teilweise Vorsteuerabzug § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG Es wird ein Gegenstand entnommen, der zum Vorsteuerabzug berechtigt hatte, daher wird ein steuerbarer Tatbestand fingiert - mit den korrespondierenden Regelungen zur Bemessungsgrundlage in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG wird der Vorsteuerabzug durch die entstehende Umsatzsteuer neutralisiert Gegenstand muss aus dem Betriebsvermögen sein
- Prüfungsreihenfolge Liegt vorrangig ein echter Leistungsaustausch vor (insbesondere Tausch/tauschähnlicher Umsatz gem. § 3 Abs. 12 UStG)? Entnahme des Gegenstands aus nichtunternehmerischen Gründen § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG (Gegenüber Satz 2 und 3 vorrangig, auch bei Abgabe an das Personal) Unentgeltiche Zuwendung an das Personal aus unternehmerischen Gründen § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG (nicht steuerbare Aufmerksamkeiten liegen bis 40 Euro brutto vor) Unentgeltliche Zuwendung an Dritte aus unternehmerischen Gründen (z.B. Werbezwecke) § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG (nicht steuerbare Geschenke bis zu einem Nettobetrag von 35 Euro) Weiterhin zu beachten bei unentgeltichen Wertabgaben keine Rechnungserteilung kein Vorsteuerabzu keine Steuerbefreiung als Ausfuhrlieferung möglich keine Steuerbefreiung als ig. Lieferung möglich grundsätzlich keine Anwendung von § 9 UStG