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USt (Fach) / Handeln im eigenen oder fremden Namen (Lektion)
u.a. Kommissionsgeschäft
Diese Lektion wurde von Claudia73 erstellt.
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- Handeln im eigenen oder fremden Namen im eigenen Namen für eigene Rechnung Eigenhändler Lieferung § 3 Abs. 1 UStG / sonstige Leistung § 3 Abs. 9 UStG im eigenen Namen für fremde Rechnung Waren z.B. Kommissionär gem. § 383 HGB Lieferung § 3 Abs. 3 UStG sonstige Leistung z.B. Spediteur sonstige Leistung § 3 Abs. 11 UStG im fremden Namen für fremde Rechnung Handelsvertreter, Makler sonstige Leistung (Vermittlung) § 3 Abs. 9 UStG
- Kommissionsgeschäft Kommissionär § 383 HGB handelt im eigenen Namen für fremde Rechnung 2 Lieferungen: Kommissionsgeschäft § 3 Abs. 3 UStG zwischen Kommittent und Kommissionär (Geschäftsbesorgung) und Lieferung § 3 Abs. 1 UStG zwischen Kommissionär und Kunde (Verkauf, Verschaffung der Verfügungsmacht) Zeitpunkt der Lieferung nach § 3 Abs. 3 UStG erst, wenn die Lieferungen des Kommissionsguts durch den Kommissionär an die Abnehmer bzw. zum Zeitpunkt des Selbsteintritts Im Falle des Selbsteintritts des Kommissionärs erfolgt die Lieferung gem. § 3 Abs. 3 UStG für seinen nichtunternehmerischen Bereich und ist daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt - daher auch keine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG (da der Selbsteintritt zum Zeitpunkt der Lieferung bereits geplant war, wenn erst die Absicht Verkauf und dann später Entscheidung Selbsteintritt, würde die Wertabgabenbesteuerung zum Tragen kommen) Provision ist weder Lieferung noch sonstige Leistung Wenn der Kommissionär die Ware selbst behält, macht er von seinem Recht auf Selbsteintritt Gebrauch §§ 400 ff HGB