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Sicherheits - und Ordnungslehre (SOL) (Fach) / ASOG Berlin (Lektion)

Gesetze

Diese Lektion wurde von Deckstar413 erstellt.

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  • Gefahrenabwehr § 1Abs.1 Satz 1 ASOG Berlin "Gefahrenabwehr"
  • Strafverfolgung § 163 Abs.1 Satz 1 StPO Strafverfolgung
  • Ordnungswidrigkeitenerforschung § 53 Abs. 1 Ordnugwidrikeitengesetz 
  • § 11 ASOG Berlin Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von mehreren möglichen und geeignete  Maßnahmen die jenige zu treffen die dem Einzelnen und der Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt  eine Maßnahme darf nicht zum Nachteil führen, der zum angstrebten Erfolg außer Verhältnis steht. eine Maßnahme ist nur solange zulässig bis der Zweck errreicht ist oder erkennbar nicht erreicht werden kann. 
  • § 12 ASOG Berlin Ermessen, Wahl der Mittel die Polizei trifft Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es eines davon zu bestimmen betroffene Personen ist auf Antrag,ein anders ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtig wird. 
  • § 1 Abs. 1 S.1 ASOG Berlin  Die Ordnungsbehörden und die Polizei habe die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
  • § 1 Abs. 1 S.2 ASOG Berlin Ordnungsbehörden und die Polizei haben im Rahmen der Gefahrenabwehr die Aufgabe auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. 
  • § 1 Abs. 3 ASOG Berlin Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen.  
  • Originäre Zuständigkeit ( Handelns als Ordnungsbehörde ) Waffenbehörde Versammlungsbehörde Presserechtliche Aufgaben  Kampfmittelbeseitigung  § 2 (1) , (3) und (4) Satz 2 ASOG i.V.m Nr.23 ZustKatOrd
  • Originäre Zuständigkeit ( Gefahrenvorsorge ) Vorbereitung für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen § 1 (1) Satz 2 ASOG Berlin
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  • Originäre Zuständigkeit ( Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) Verhütung von Straftaten Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten § 1 (3) ASOG Berlin
  • Originäre Zuständigkeit ( Leistung von Vollzugshilfe) Vollzugshilfe als gesteigerte Form der Amtshilfe § 1 (5) ASOG Berlin
  • Subsidiäre Zuständigkeit ( Schutz privater Rechte) - für das zuständige Amtsgericht- Voraussetzungen glaubhafter Anspruch gerichtliche Hilfe ist nicht rechtzeitig zu erlangen Gefahr der Anspruchsvereitelung bzw. wesentliche Anspruchserschwernis nur Sicherung des "Status Quo " § 1 (4) ASOG Berlin 
  • Subsidiäre Zuständigkeit ( Gefahrenabwehr grundsätzlich ) - für die zuständigen Behörden - Zeitlicher Fall die zuständige Behörde käme nicht  die zuständige Behörde käme zu spät  Sachlicher Fall der zuständigen Behörde fehlen Sachmittel oder Personal  eine Ordnungsbehörde ist gar nicht eingerichtet § 2 (1)  i.V.m. § 4 (1) ASOG Berlin
  • Erläutern Sie den Unterschied zw. öffentlichen Recht und Privatrecht ? öffentliche Recht  regelt das VH  Büger - Staat  Privatrecht  regelt das  VH  Bürger - Bürger 
  • Was versteht man unter Rechtmäßigkeit der Amtsausübung ? Welche Kriterien umfasst sie? Handlungsanleitung für die Polizei bei Grundrechtseingriffen Aufgabe Zuständigkeit Befugnisnorm FVV Zwang 
  • Beschreiben Sie die Aufgabe der Polizei im Privatrecht. Zivilgericht zuständig  Polizei wird tätig wenn gerichtlicher Schutz nicht / nicht rechtzeitig möglich Beihaltung des Status Quo  Personalienfeststellung und Herausgabe an den Anspruchsberechtigten
  • Erläutern Sie Aufgaben- oder Pflichtenkolilsion ( Gemengelage) Nenne Sie die Aufgabenzuweisungsnormen ! Erfüllung der Aufgaben aus mehreren  Aufgabenbereichen zeitgleich, Grundsatz Gefahrenabwehr vor Straftatenverfolgung. Versorgung der Verletzten nach Überfall vor Verfolgung.  
  • In welchen Aufgabengebieten wird die Polizei tätig? Nennen Sie die Aufgabenzuweisungsnormen! Gefahrenabwehr § 1 (1) S.1 ASOG Berlin Strafverfolgung § 163 (1) StPO Ordnungwidrigkeitenerforschung § 53 (1) OWiG 
  • Nennen Sie die Ordnungsbehörden gem. § 2 ASOG Bln und was beinhaltet der Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben? Senatverwaltung  Bezirksämter Sonderbehörden ZustKatOrd enthält originäre Aufgabenzuweisungen ggü. den Ordnungsbehörden
  • Erklären Sie kurz die Regelung der sachliche Zustänigkeit bei der Gefahrenabwehr anhand des ASOG Bln! § 2 ASOG Bln originäre Zuständigkeit Ordnungsbehörden § 4 ASOG Bln  Eilzuständigkeit Polizei, wen Ordnungsbehörde nicht rechtzeitig oder nicht die Mittel hat Für die Polizei direkt aus Aufgaben §1 (3) ASOG Bln, § 1(5) ASOG Bln oder aus der Befugnis §§ 21 ( 2) , 30 ASOG Bln
  • § 12 ASOG Bln Entschließungsermessen werde ich tätig oder nicht ?   Ermessen § 12 ASOG  je höher das bedrohte Rechtsgut, desto mehr reduziert sich das Ermessen gegen Null
  • § 12 ASOG Bln Auswahlermessen Wie und gegen Wen  tätig werden?  mit welchen Maßnahmen muss ich tätig werden