Verkehrslehre (Fach) / Verkehrszeichen (Lektion)
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Verkehrszeichen
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- § 40 StVO: Gefahrzeichen mahnen eine Gefahr an 101 Gefahrstelle 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts 103 Kurve (rechts) 105 Doppelkurve (zunächst rechts) 108 Gefälle 110 Steigung 112 Unebene Fahrbahn 113* Schnee- oder Eisglätte 114 Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz 115* Steinschlag 116* Splitt, Schotter 117 Seitenwind 120 Verengte Fahrbahn 121 Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn 123 Arbeitsstelle 124 Stau 125 Gegenverkehr 128* Bewegliche Brücke 129* Ufer 131 Lichtzeichenanlage 133 Fußgänger 134* Fußgängerüberweg 136 Kinder 138 Radverkehr 140* Viehtrieb, Tiere 142 Wildwechsel 144* Flugbetrieb 150** Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken 151 Bahnübergang 156 Dreistreifige Bake etwa 240m vor Bahnübergang 159 Zweistreifige Bake etwa 160m vor Bahnübergang 162 Einstreifige Bake etwa 80m vor Bahnübergang
- § 41 StVO: Vorschriftzeichen sprechen Gebote und Verbote aus 201 Andreaskreuz, dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! 205 Vorfahrt gewähren. 206 Halt. Vorfahrt gewähren. 208 Vorrang des Gegenverkehrs 209-20 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus 211-20 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts 214-20 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts 215 Kreisverkehr 220 Einbahnstraße 222-20 Vorgeschriebene Vorbei fahrt rechts vorbei 223.1 Seitenstreifen befahren 223.2 Seitenstreifen nicht mehr befahren 223.3 Seitenstreifen räumen 224 Haltestelle Linienverkehr und Schulbusse 229 Taxenstand 237 Radweg 238 Reitweg 239 Gehweg 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg 241 Getrennter Rad- und Gehweg 242.1 Beginn einer Fußgängerzone 242.2 Ende einer Fußgänger zone 244.1 Beginn einer Fahrradstraße 244.2 Ende einer Fahrradstraße 245 Bussonderfahrstreifen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge 253 Verbot für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, ein schließlich ihrer An hän ger, und für Zug - maschinen. Aus genommen sind Personenkraft wagen und Kraftomnibusse. 254 Verbot für Radverkehr 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas 256 Verbot für Mofas 258 Verbot für Reiter 259 Verbot für Fußgänger 260 Verbot für Kraftfahrzeuge 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefähr lichen Gütern 262 Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht 263 Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast 264 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung 265 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung 266 Verbot für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über angege bene Länge einschließlich Ladung 267 Verbot der Einfahrt 268 Schneeketten vorgeschrieben 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung 270.1 Beginn einer Verkehrs verbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone 270.2 Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone 272 Verbot des Wendens 273 Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes 274 Zulässige Höchst ge schwin digkeit 274.1 Beginn einer Tempo-30-Zone 274.2 Ende einer Tempo-30-Zone 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. 278 Ende der zulässigen Höchst geschwindigkeit 279 Ende der vorgeschrie be nen Mindest geschwin digkeit 280 Ende des Überhol ver bots für Kraftfahr zeuge aller Art 281 Ende des Überholverbots für Kraftfahr zeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, ein schließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 282 Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote 283 Absolutes Haltverbot 286 Eingeschränktes Halt verbot 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halt verbotes für eine Zone 290.2 Ende eines einge schränk ten Haltverbotes für eine Zone 293 Fußgängerüberweg 294 Haltlinie 295 Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung 296 Einseitige Fahrstreifen begrenzung 297 Pfeilmarkierungen 297.1 Vorankündigungspfeil für Fahrstreifenbegrenzung oder Ende eines Fahr streifens 298 Sperrfläche 299 Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
- § 42 StVO: Richtzeichen geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. 301 Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) 306 Vorfahrtstraße 307 Ende der Vorfahrtstraße 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr 310 Ortstafel (Vorderseite) 311 Ortstafel (Rückseite) 314 Parken 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone 315 Parken auf Gehwegen 316 Parken und Reisen 317 Wandererparkplatz 318 Parkscheibe 325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs 325.2 Ende eines verkehrs beruhigten Bereichs 327 Tunnel 328 Nothalte- und Pannenbucht 330.1 Autobahn 330.2 Ende der Autobahn 331.1 Kraftfahrstraße 331.2 Ende der Kraftfahrstraße 332 Ausfahrttafel Auto bahn 332.1 Ausfahrttafel Kraftfahrstraße oder autobahnähnlich ausgebauter Straße 333 Ausfahrt von der Auto bahn (Pfeilschild) 333-20 Ausfahrt von Kraftfahrstraße oder autobahnähnlich ausgebauter Straße (Pfeilschild) 340 Leitlinie 341 Wartelinie 350 Fußgängerüberweg 353* Einbahnstraße 354 Wasserschutzgebiet 355 Fußgängerunter- oder -überführung 356 Verkehrshelfer 357 Sackgasse 358 Erste Hilfe 359 Pannenhilfe 360 Fernsprecher 361 Tankstelle 363 Polizei 366 Zelt- und Wohnwagenplatz 367 Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle 375 Autobahnhotel 376 Autobahngasthaus 377 Autobahnkiosk 378 Toilette 380 * Richtgeschwindigkeit 381 * Ende der Richt geschwindigkeit 385 Ortshinweistafel 386.1 Touristischer Hinweis 386.2 Touristische Route 386.3 Touristische Unterrichtungstafel 388* Seitenstreifen für mehrspurige Kraft fahrzeuge nicht befahrbar 389* Seitenstreifen für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar 390 Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz 391 Mautpflichtige Strecke 392 Zollstelle 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen 394 Farbring an Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen 401 Nummernschild für Bundesstraßen 405 Nummernschild für Autobahnen 406 Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) 410 Nummernschild für Europastraßen 415 Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen 418 Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen 419 Pfeilwegweiser auf Straßen mit geringerer Verkehrs bedeutung 421 Pfeilwegweiser für bestimm te Verkehrs arten 422 Wegweiser für bestimmte Verkehrs arten 430 Pfeilwegweiser zur Autobahn 432 Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung 434 Tabellenwegweiser 437 Straßennamensschilder 438 Vorwegweiser 439 Gegliederter Vorweg weiser 440 Vorwegweiser zur Auto bahn 442 Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten 448 Hinweis auf Autobahnausfahrt, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck 448.1 Hinweis auf einen Auto hof in unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt 449 Vorwegweiser 450 Ankündigungsbake (dreistreifig, zweistreifig, einstreifig) 453 Entfernungstafel auf Autobahnen 454 Umleitungswegweiser 455.1 Fortsetzung der Umleitung 457.1 Umleitungs ankündi gung 457.2 Ende der Umleitung 458 Planskizze (für Umleitung) 460 Bedarfsumleitung 466 Weiterführende Bedarfsumleitung 467.1 Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) 467.2 Ende einer Streckenempfehlung 501 Überleitung auf die Gegenfahrbahn 505 Überleitung auf die Gegenfahrbahn mit ver engtem linken Fahr streifen 531 Einengung (Ende eines Fahr streifens) 545 Aufweitung und Vorgabe einer Mindestgeschwindigkeit 551 Zusammenführung
- Zusatzzeichen (Auswahl) 1000-10 Richtung, linksweisend 1000-21 Richtung der Gefahren stelle, rechtsweisend 1000-22 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen 1000-31 beide Richtungen z.B. Radweg 1000-32 Radfahrer kreuzen von rechts und links 1000-33 Radfahrer im Gegenverkehr 1001-30 auf ... m (Länge einer Verbotsstrecke) 1002-10 Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) 1004-31 Halt nach 100 m 1004-32 nach 200 m Entfernung 1005-30 Reißverschluss erst in ... m 1006-30 Ölspur 1006-31 Rauch 1006-32 Rollsplitt 1006-36 Unfallgefahr 1006-37 Krötenwanderung 1006-38 Staugefahr 1006-39 eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume 1007-30 Gefahr unerwarteter Glatteisbildung 1008-30 Vorfahrt geändert 1008-31 Verkehrsführung geändert 1010-10 Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen 1010-11 Wintersport erlaubt 1010-13 Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohn wagen auch länger als 14 Tage parken dürfen 1012-30 Anfang 1012-31 Ende 1012-32 Radfahrer absteigen 1012-34 Grüne Welle bei ... km/h »Frei«-Zusatzzeichen 1020-11 Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei 1020-13 Inlineskaten und Rollschuhfahren frei 1020-30 Anlieger frei 1022-10 Radfahrer frei 1022-11 Mofas frei 1022-12 Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei 1024-10 Personenkraftwagen frei 1024-13 Lkw mit Anhänger frei 1024-14 Kraftomnibus frei 1024-17 Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei 1026-30 Taxi frei 1026-32 Linienverkehr frei 1026-35 Lieferverkehr frei 1026-38 Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei 1026-61 Elektrofahrzeuge frei 1028-30 Baustellenfahrzeuge frei 1031 Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes Immissionsschutzgesetzes 1040-10 Wintersport erlaubt, zeit lich begrenzt (10 – 16 h) 1040-30 zeitliche Beschränkung 1040-32 Parkscheibe 2 Stunden 1040-33 Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden 1042-30 zeitliche Beschränkung (werktags) 1042-35 zeitliche Beschränkung 1042-36 Schulbus (tageszeitliche Benutzung) 1044-10 nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Geh behinderung und Blinde 1044-30 nur Bewohner mit Parkausweis Nr. ... 1048-10 nur Pkw 1048-11 nur Pkw mit Anhänger 1048-12 nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer An hänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse 1048-15 nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger 1048-17 nur Wohnmobil 1049-11 Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dür fen überholt werden 1049-13 nur Lkw, Kraftomnibus und Pkw mit Anhänger 1052-30 Streckenverbot für den Transport von gefährli chen Gütern auf Straßen 1052-31 Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung 1052-35 Gewichtsangabe (7,5 t) 1052-36 »bei Nässe« 1052-37 Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen 1052-38 schlechter Fahrbahnrand 1052-39 auf dem Seitenstreifen 1060-10 Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen 1060-11 auch Fahrräder und Mofas 1060-30 Streugut
- Verkehrseinrichtungen 600 Absperrschranke 605 Schraffenbake, Pfeilbake 610 Leitkegel 615 Fahrbare Absperrtafel 616 Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil 620 Leitpfosten (links, rechts) 625 Richtungstafel in Kurven 626 Leitplatte 627 Leitmal 628 Leitschwelle mit Schraffenbake 629 Leitbord mit Schraffenbake 630 Parkwarntafel
- Sonderschilder I Militärische Tragfähigkeitszeichen an Brücken (Nato-Brückenschilder) II Grünpfeil-Schild Erlaubt bei Lichtzeichen Rot – nach Anhalten an der Haltlinie – vom rechten Fahrstreifen nach rechts abzubiegen