öffentliches Verwaltungsrecht (Fach) / Staatsrecht (Lektion)

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Grundbegriffe, Definitionen

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  • Staat Ein Staat ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben („Drei-Elementen-Lehre”). Zusätzlich bedarf es einem 4. Element: Die Anerkennung anderer Staaten.
  • Staatsvolk Alle Menschen mit derselben Staatsangehörigkeit (Staatsbürger) bilden zusammen das Staatsvolk.
  • Abstammungsprinzip Danach richtet sich die Staatsangehörigkeit eines Kindes nach der Staatsangehörigkeit der Eltern.
  • Territorialprinzip Danach erhält ein Kind die Staatsangehörigkeit des Staates, auf dessen Gebiet es geboren wurde.
  • Nation Beschreibt eine Summe von Menschen mit gemeinsamer Abstammung, Kultur, Sprache (auch Zusammengehörigkeitsgefühl - "Nationalbewusstsein"), die eine Gemeinschaft bilden.
  • Nationalitätenstaat ein Staatsvolk aus mehreren Völkern
  • Exklaven Kleinere Gebiete außerhalb des geschlossenen Staatsgebiets.
  • Staatsgewalt Die Staatsgewalt ist die souveräne Machtausübung des Staates einerseits nach Innen durch Gestaltung und Aufrechterhaltung einer öffentlichen Ordnung (Recht) und andererseits nach Außen durch Unabhängigkeit gegenüber anderen Staaten.
  • Monokratie Herrschaft eines Einzelnen
  • Aristokratie Herrschaft einer privilegierten, herausgehobenen Gruppe, zum Beispiel Adel
  • Demokratie + 3 Merkmale Herrschaft des Volkes (Volkssouveränität) - Mehrparteienprinzip - freie Wahlen - Meinungs- und Pressefreiheit  
  • Monarchie Staatsoberhaupt kommt auf Lebenszeit in sein Amt, meist durch Erbfolge aber auch durch Wahl
  • Einheitsstaat/Zentralstaat Zentralisierung der Staatsgewalt auf einer Ebene zum Beispiel Frankreich.
  • Bundesversammlung Abgeordnete des deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Bundesländern bestimmt werden.
  • Bundestag Gesamtheit der gewählten Abgeordneten. Er setzt sich aus 299 direkt gewählten und der gleichen Anzahl über Landeslisten gewählten Abgeordneten zusammen. Hinzu kommen 14 Überhangmandate. (insgesamt 612 Mitglieder)
  • Bundesrat Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments in Deutschland und das oberste Bundesorgan, durch das "die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union" mitwirken (Art. 50 GG).
  • absolute Mehrheit Das Abstimmungsergebnis muss um mindestens eine Stimme über der Hälfte liegen.
  • Begnadigungsrecht umfasst die Befugnis von Staatsoberhäuptern, die im Einzelfall Tätern ihre strafrechtlich zuerkannte Strafe erlassen, umwandeln, ermäßigen oder aussetzen.
  • Republik Gegenstück:Monarchie Staatsform, bei der ein auf Zeit gewähltes Staatsoberhaupt an der Spitze des Staates steht.
  • Rechtsstaat Nicht nur der Bürger, sondern alle staatlichen Teilgewalten (Verwaltung, Gesetzgeber, Justiz) sind an Recht und Gesetz gebunden. Die Gesetze müssen darüber hinaus auch grundrechtskonform sein. Gegen jede Rechtsverletzung, egal ob von Staat oder Bürger begangen, gibt es gerichtlichen Rechtsschutz. Auch das Gewaltenteilungsprinzip gehört zum Rechtsstaatsprinzip
  • Bundesstaat Bundesstaat bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Für Bundesstaaten charakteristisch ist, dass sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten über eigenständige (rechtliche, politische und territoriale) Kompetenzen (Zuständigkeiten) verfügen und die Gliedstaaten gegenüber dem Bund zur Bündnistreue verpflichtet sind.
  • Staatsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die den Aufbau, die Organisation, die Befugnisse und Tätigkeiten des Staates und das Verhältnis zwischen Staat und Bürger betreffen. Teil des öffentlichen Rechts
  • Grundgesetz vom 23.5.1949 ist die mehrfach geänderte deutsche Verfassung. Das GG hat Vorrang vor allen anderen deutschen Gesetzen, die mit ihm in Übereinstimmung stehen müssen.
  • Staatsgebiet das durch Staatsgrenzen festgelegte geographische Gebiet, den Luftraum, die Küsten- und Eigengewässer, über die ein Staat Hoheitsrechte ausübt.
  • Staatsangehörigkeit ein Rechts- und Schutzverhältnis zwischen einer natürlichen Person und einem Staat, aus dem sich bestimmte Rechte (z.B. Wahlrecht) und Pflichten (z.B. Steuerpflicht) ergeben.
  • Ius sanguinis lat.: Recht des Blutes (Abstammungsprinzip) Das Kind erhält die Staatsbürgerschaft der Eltern, eines Elternteils oder bei Unehelichkeit die der Mutter.
  • Ius soli lat.: Recht des Bodens (Territorialprinzip) Das Kind erhält die Staatsbürgerschaft des Staates, in dem es geboren wurde. (gilt z.B. in den USA)
  • Einbürgerung ein staatsrechtlicher Hoheitsakt, durch den einem Ausländer die Staatsangehörigkeit verliehen wird.
  • Staatsangehörigkeitsrecht hat unter anderem das Ziel einer Erleichterung der Einbürgerung unter Akzeptanz von einer Mehrstaatigkeit.
  • Staatsgewalt bezeichnet die auf eigenem Recht beruhende Herrschaft, über die ein Staat bezogen auf die eigenen Staatsangehörigen (Personalhoheit) und auf das eigene Staatsgebiet verfügt.
  • Zentralstaat Einheitlicher, von einer Zentrale aus regierter Staat; die Ebene der Bundesstaaten fällt weg. (z.B.: Frankreich, mit der Zentrale Paris)
  • Gewaltmonopol bedeutet, dass der Staat, ohne dazu besonders ermächtigt zu werden, einseitig-verbindliche Regeln aufstellen und Entscheidungen treffen kann. Diese sind zu befolgen, ohne dass ihnen jeweils zugestimmt werden muss.
  • Verfassungsstaat ein Staat, in dem die Ausübung der Staatsgewalt an die Rechtsschranken einer Staatsverfassung gebunden ist. Grundsätze des Verfassungsstaates sind:Gewaltenteilung; Rechtsstaatlichkeit
  • Bevölkerung Gesamtheit von Menschen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihres Arbeitsplatzes o.ä. einem bestimmten Gebiet zuzuordnen sind. Auch wenn man nicht die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt.
  • Subsidiaritätsprinzip "Unterordnungsprinzip" meint die Einteilung des Bundes in Bund, Länder und Kommunen
  • Volksinitiative Kann das Abgeordnetenhaus dazu zwingen sich mit einem bestimmten Thema zu befassen.
  • Volksbegehren darauf ausgerichtet Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben, soweit das Land Gesetzgebungskompetenz besitzt.
  • Volksentscheid ist ein Volksbegehren zustande gekommen, so muss über den Erlass eines Gesetzes oder die Fassung oder sonstigen Beschluss innerhalb von 4 Monaten entschieden werden.
  • Fraktion Zusammenschluss derjenigen Abgeordneten im Parlament, die der gleichen Partei angehören.
  • Koalition Bündnis unabhängiger Partner, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Im parlamentarischen Regierungssystem z. B. von Parteien, die gemeinsam eine Regierung bilden wollen.
  • Opposition Im Parlament diejenige politische Kraft, die von der Parlamentsmehrheit gestützten Regierung widerspricht und deren Konzepten eigene Entwürfe entgegenstellt.
  • Quorum Mindestzahl derer, die anwesend sein müssen oder die sich an einer Abstimmung beteiligen müssen, damit ein Gremium beschlussfähig ist. Soll Zufallsmehrheiten verhindern!
  • Volkssouveränität Grundlegendes demokratisches Prinzip, das besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht.
  • Erststimme Das Gebiet der BRD ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wahlkreis -> ein Kandidat. Wer die meisten Erststimmen bekommt vertritt diesen Wahlkreis im Bundestag => Direktmandat , so wird gewährleistet, dass jedes Bundesland im Bundestag vertreten wird.
  • Zweitstimme Jede Partei stellt in jedem Bundesland eine Kandidatenliste (Landesliste) zusammen. Die Wähler geben ihre Zweitstimme für eine dieser Landeslisten ab. Im Verhältnis der für eine Partei im ganzen Wahlgebiet abgegebenen Stimmen werden dann  die Sitze im Parlament berechnet (Verhältniswahl) Nur die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse, d. h. darüber, wie stark die einzelnen Parteien im Bundestag vertreten sind.
  • Nenne die 5 Verfassungsorgane der BRD Bundespräsident Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundesverfassungsgericht
  • Präsidium der Präsident/-in und die vier Vizepräsidenten des Bundestages bilden das Präsidium.